In BW sind die schriftlichen Prüfungen, die an 3 Tagen stattfinden, Fallklausuren.
Diese sind immer nach dem gleichen Schema aufgebaut:
Teil A: Analyse des Falls, Benennung der Probleme
Teil B: Benennen der erfoderlichen Maßnahmen (WAS tun Sie)
Teil C: Erläutern der erforderlichen Maßnahmen (WIE tun Sie es)
Teil D: Begründen des Vorgehens anhand einer Bezugswissenschaft oder Pflegewissenschaft.
Dabei werden die einzelnen Teile unterschiedlich gewichtet:
Am ersten Prüfungstag (Tag 1)geht es um die Erhebung des Pflegebedarfs, hier wird der A-Teil doppelt gewertet
Am zweiten Tag (Tag 2) geht es um die Maßnahmen, hier wird der C-Teil doppelt gewertet.
An Tag 3 kommen rechtliche und Aspekte aus dem QM zur Sprache, hier wird Teil D doppelt gewertet.
Liebe Nici, nehmen wir an, Du hast an Tag 3 einen Fall, in dem ein Patient gestürzt ist und Du musst das weitere Procedere beschreiben.
Dann benennst Du in Teil B kurz und knapp, dass Du eine Sturzmeldung schreibst. In Teil C beschreibst Du dann, WIE Du das tust, sprich, welche Daten etc. gibst Du an und WOHIN schickst du die Sturzmeldung.
In Teil D kannst Du dann mit dem hausinternen Standard begründen, da es an Tag 3 um harte Fakten geht.
Klar soweit?