Schichtzulagen für Schüler gestrichen

Sanne24

Newbie
Registriert
13.01.2004
Beiträge
6
Ort
Amberg
Beruf
Auszubildende zur Kinderkrankenschwester
Hallo!
Bei uns wurden seit 1. Oktober die Schichtzulagen für Schüler gestrichen!:angry: Das heißt, keinen Sonn- und Feiertagszuschlag mehr, keinen Nachtzuschlag mehr etc. Ist das wirklich rechtens? Schließlich haben wir keinen schriftl. Benachrichtigung erhalten, keinen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben, sondern wir haben es nur so nebenbei in der Schule erfahren.
Kann man da irgendetwas machen? Warum müssen wir für unser Grundgehalt arbeiten und die Vollschwestern nicht?
Vielleicht kann mir ja irgendjemand einen Tipp geben, was man da unternehmen könnte, um die ganze Sache zu klären.

LG
Sanne:|
 
Hallo Sanne24,
du scheinst in dem Tarifbereich des neuen TVöD beschäftigt zu sein.
Zunächst:
Schichtzulage hat nichts mit Sonn- und Feiertagszuschlag / Nachtzuschlag zu tun.
Auf den ersten Blick ins Tarifwerk scheint der Schichtzuschlag tatsächlich nicht mehr vorhanden zu sein.
Zu den Zeitzuschlägen enthält der
Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD)
- Allgemeiner Teil -

TVöD schrieb:
§ 8a
Unständige Entgeltbestandteile
Für die Ausbildung an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und Vorfesttagen, für den
Bereitschaftsdienst und die Rufbereitschaft, für die Überstunden und für die Zeitzuschläge
gelten die für die Beschäftigten des Ausbildenden geltenden Regelungen
sinngemäß.
Genaueres hinterfrage bitte bei deiner JAV bzw. deinem Personalrat oder auch der Verdi-Gruppe in deinem Betrieb, oder auch der Personalabteilung.
Das Vertragswerk ist noch zu neu, diese genannten Personengruppen sollten eigentlich auf dem neuesten Stand sein.
 
Was bedeutet dann eigentlich Schichtzulage? Ist es der Betrag, der im Gehaltszettel als "Schichtzulage Schüler" definiert ist?
Auf jeden Fall hast Du mich erst mal etwas beruhigt. Werde mal bei meiner Schwesternschaft nachfragen, wie das jetzt so weiter geht.

Danke!

Sanne
 
Hallo Sanne24
Schichtzulage = Geldlicher Ausgleich für bestimmte Dienstform

Hier die Definition aus dem BAT:
§15 Abs.8 schrieb:
Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan (Dienstplan), der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen der Angestellte durchschnittlich längstens nach Ablauf eines Monats erneut zur Nachtschicht (Nachtschichtfolge) herangezogen wird. Wechselschichten sind wechselnde Arbeitsschichten, in denen ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird.
Schichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan (Dienstplan), der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Zeitabschnitten von längstens einem Monat vorsieht.
Der neue TVöD definiert es so:
§ 7
Sonderformen der Arbeit
(1) 1Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen Beschäftigte durchschnittlich längstens nach Ablauf eines Monats erneut zur Nachtschicht herangezogen werden. 2Wechselschichten sind wechselnde Arbeitsschichten, in denen ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird. 3Nachtschichten sind Arbeitsschichten, die mindestens zwei Stunden Nachtarbeit umfassen..
(2) Schichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel des Beginns der täglichen Arbeitszeit um mindestens zwei Stunden in Zeitabschnitten von längstens einem Monat vorsieht, und die innerhalb einer Zeitspanne von mindestens 13 Stunden geleistet wird.
Ich gehe davon aus, das es in anderen Tarifverträgen ähnlich definiert ist. Wie es für dich genau zutrifft, musst du aufgrund der Vielfalt der angewandten Tarifverträge in deinem Betrieb nachfragen.
 
So, habe nun ein wenig nachgeforscht. Die Stadt hat es tatsächlich in den neuen Verträgen so geregelt, dass Schüler keinen Zuschlag mehr bekommen, d. h. auch keine Zeitzuschläge mehr. Dies gilt angeblich auch für die Schüler, die keinen neuen Vertrag unterschrieben haben. Werden jetzt mal nachprüfen lassen, ob dies überhaupt rechtens ist, denn schließlich müsste man doch zumindest mal schriftlich darüber informiert werden.
Grundsätzlich finde ich es einfach unverschämt, dass wir Schüler die Dummen sind und unsere Wochenenden tatsächlich für weniger Geld arbeiten müssen als die Vollkräfte.

Aber wahrscheinlich geht es in anderen Betrieben noch härter zu, oder?
 

Ähnliche Themen