Rechtliches - wem gehören die Pflegedokumente?

Susjed

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PDL, QM, außerkl. intensivpflege, Wundexperte nach ICW, freiberuflich. Dozent für Pflegeberufe
Hallo.
Die Pflegedokumentation bzw. die Pflegemappen - rein rechtlich, gehören die dem Pflegedienst oder dem Patient?

Ich habe vor kurzem mit einer "höheren Instanz (kürzen ich auf H.I)", werde jetzt keinen Namen erwähnen, diskutiert, wem gehören die Pflegemappen. Die H.I. meint dem Patient aber der Patient hat die Dokumente weder gekauft, noch erstellt noch dienen die Dokumente als Pflegeleistungsnachweis dem Patienten sondern den Pflege-/Krankenkassen. Die H.I kam zu d. Patienten nach Hause, hat sich die Dokumente ohne die anwesende Pflegekraft zu Fragen angeschaut bzw. sie sogar in die Küche mitgenommen (und die Küche zugesperrt), wobei sie sich auch nicht mal vorgestellt hat und später hat sie mir betont, dass die Dokumentation dem Patienten gehört und sie eine Einwillingung des Betreuers hat.

Also, wer hat Recht?
 
Moin Susjed,

ich hoffe ich habe deine Frage richtig verstanden. :D

Die Pflegedokumentation bzw. die Mappen gehören dem Pflegedienst. Es ist ja unser Pflegenachweis/Leistungsnachweis! Gepflegte haben einen Anspruch auf Einsichtnahme in die Pflegedokumentation. Hier gilt nichts anderes als bei der Behandlungsdokumentation eines Patienten. Selbst die Krankenkasse kann wirksam ermächtigt werden, nach gängiger Rechtsprechung, Einsicht in die Dokumentation ihres Versicherten zu nehmen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte schreibt, dass den Pflegebedürftigen "ein umfassendes Einsichtsrecht in die über sie geführte Dokumentation zusteht. Der Anspruch ergibt sich aus dem ... gesetzlich konkretisierten Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Eingeschränkt werden kann der Anspruch auf Einsicht durch die Rechte Dritter (zum Beispiel Angehörige), die in die Behandlung einbezogen sind.

In dem Sinne sage ich mal ganz klar das du im Recht bist :)
Liebe Grüße
 
Mal abgesehen von dem von dir beschriebenen Verhalten der H.I., sehen, wenn der Patient zugestimmt hat oder der gesetzliche Betreuer kann jede Person Einsicht in die Dokumentation nehmen. Die Doku gehört dem Pflegedienst, aber einsehen darf der Patient sie weitgehend uneingeschränkt und er hat Anspruch auf Kopien. Der Patient kann natürlich andere Personen bevollmächtigen Einsicht zu nehmen, in diesem Fall der gesetzliche Betreuer.
Gruß
Ludmilla
 
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Bog Susjed !

Die Pflegedoku muss für den Pflegedienst jederzeit und uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Er ist schliesslich nachweispflichtig. Eine Eigentumsfrage stellt sich hier nicht.
 
Bog Susjed !

Die Pflegedoku muss für den Pflegedienst jederzeit und uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Er ist schliesslich nachweispflichtig. Eine Eigentumsfrage stellt sich hier nicht.

Da der Patient, sein Betreuer oder ein anderer Bevollmächtigter das Recht auf Einsichtnahme hat, hat dieses jederzeit und uneingeschränkt zumindest in diesen Zeiten eine gewisse Einschränkung. Will damit sagen, dass der Pflegedienst ja mit deiner Begründung immer die Möglichkeit hätte die Einsichtnahme zu verhindern. Und mal ehrlich, so oft braucht der
Pflegedienst die "Mappe" ja nun auch nicht, so ist jedenfalls meine Erfahrung im privaten Umfeld bei dem ein oder anderen Pflegedienst im Rahmen der täglichen Besuche!

Ludmilla
 
Hallo Elfriede,
deinen Beitrag verstehe ich nicht so wirklich.

@Susjed: unter HI kann ich mir nicht wirklich was vorstellen, soll dass der MDK sein?
Die Pflegedoku muss für den Pflegedienst jederzeit und uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Er ist schliesslich nachweispflichtig.
ja klar, wie sollte er sonst Dokumentieren :gruebel:

Eine Eigentumsfrage stellt sich hier nicht.
wenn du meinst für das Einsichtsrecht, ja da stimme ich dir zu.
In dem Zusammenhang ist mir die Frage von susjed auch nicht so klar.
Das das Eigentumsrecht mit Einsichtsrecht nichts zu tun hat.

Die Pflegemappe/Doku gehört dem Pflegedienst. Ergibt sich u.a. aus der Aufbewahrungs-, Nachweis- und Beweispflicht bei gerichtlichen/rechtlichen Auseinandersetzungen.

Denn da muss der PD Nachweisen, dass er z.B. richtig Abgerechnet hat oder keine Pflegefehler begangen hat etc.
Der PD ist gesetzlich verpflichtet den Beweis oder Gegenbeweis anzutreten.
Wie sollte er Beweis antreten können ohne SEINE Doku?

Und wie ludmilla schon schrieb: klar hat der Pat. oder sein Bevollmächtigter das Recht auf Kopien.
 
Das Recht auf Einsicht hat diese Person vermutlich gehabt. Es stellt sich aber für mich eher die Frage, warum diese Person sich mit der Akte irgendwo einschließt. Das würde mir zu weit gehen! Da würde ich nämlich misstrauisch werden, dass eventuell die Akte verändert wird. Also Einsicht unter Aufsicht = Ja. Kopien = Ja, wenn der Patient einwilligt. Mit der Akte irgendwo verschwinden = 8O
 
nein, es war nicht die MDK. Ein Mitarbeiter einer Krankenkasse
 
Hallo,

ein Mitarbeiter einer Krankenkasse? Seltsames Verhalten.

Wie läuft es denn wenn keine "Mappe" mehr vorliegt sondern elektronisch dokumentiert wird? Dann hat der Klient doch gar nichts mehr zuhause liegen.

sophie
 
der KK-MA hat sich nicht mal vorgestellt...
 
Das ist ja dann schon sehr dreist, da würde ich mal bei der KK nachfragen ob das so gängige Methoden sind.
 
Ich denke, der Mitarbeiter hatte einfach keine Ahnung, bzw. ist mangelhaft qualifiziert. Es ist in allen Branchen so üblich, dass derartige Dokumente im Original nicht herausgegeben werden (Sonderfall teilweise Ermittlungsakten), ebenso ist die Eigentumsfrage klar, nicht nur wegen der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht. Wenn die Dokumente im Original herausgegeben oder manipuliert werden, wird der Pflegedienst in größte Bedrängnis geraten.
 
der KK-MA hat sich nicht mal vorgestellt...
irgend einer muss den doch reingelassen haben?
Und da frägt man nicht nach dem Namen und wer das ist?
Macht ihr das immer so?
Warum frägt man den Anderen nicht wer er ist?
Ich verstehs nicht!

Und wenn du es nicht warst, dann kann derjenige welcher Menschen in SEINE Wohnung lassen die er möchte, das geht den PD überhaupt nichts an.

Ist schlechter Stil des MDKmitarbeiters, ich gehe mal davon aus wenn er von der KK kommt.
Wer sollte sonst von der KK kommen?
Nochmal - warum frägt man da nicht?
 
Ist schlechter Stil des MDKmitarbeiters, ich gehe mal davon aus wenn er von der KK kommt.
Wer sollte sonst von der KK kommen?
Nochmal - warum frägt man da nicht?

Jetzt mal keine Gerüchte in die Welt setzen, es wurde doch gesagt es war kein MDK Mitarbeiter. Ich habe noch nie erlebt, dass sich MDK Mitarbeiter nicht vorstellen. Und MDK Mitarbeiter kommen nicht von der Krankenkasse, sondern werden beauftragt zu den Leuten zu gehen.

KK-Mitarbeiter sind durchaus auch mal vor Ort beim Kunden, z.B. im Rahmen von Pflegeberatungen bei Antrag auf Pflegeleistungen, Widersprüchen usw.

Wenn ich als Patient/Kunde oder wie man es auch nennen mag jemand ins Haus lasse, dann muss derjenige dies in der Regel selbst verantworten. Und wenn er demjenigen Einsicht in seine Krankenunterlagen gewähren will, dann ist das so und dagegen kann der Pflegedienst auch nichts machen.
 
1 - es war eindeutig ein KK-Mitarbeiter. Später habe ich mit ihm persönlich geredet und ich weiß jetzt, wieso er sich so aufgeführt hat. (jedoch keine Entschuldigung dafür, dass er sich nicht vorstellen wollte)

2 - der Eheman der Patientin hat den KK-MA in die Wohnung gelassen

3 - Die Mitarbeiterin des Pflegedienstes hat mich gerade wegen d. Datenschutz angerufen, dass eine unbekannte Person sich die Akte verschaffen hat.
 
Wenn ich Deinen ersten Beitrag richtig verstanden habe, ist die Akte im Original noch in der Wohnung der Patientin (wo sie der Pflegedienst ja auch haben will). Ein Mitarbeiter der Krankenkasse - in einem Raum dieser Wohnung - Einsicht in die Akten genommen, und das mit der Erlaubnis der Patientin.

Die Akte ist zwar Eigentum des Pflegedienstes, die Patientin hat jedoch das Recht auf Einsicht und darf jedem anderen diese Einsicht ebenfalls gewähren. Hier liegt also kein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz vor.
 

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