Praktikum für die Bewerbung für die 2. Ausbildung während der 1. Ausbildung

Bambikitt

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Hey :)
Ich mache derzeit eine Ausbildung in einer Bibliothek, welche ich im Juli nächstes Jahr abschließen werde.
Direkt danach würde ich gerne eine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin (Bzw dann ja Pflegefachkraft) machen, also würde ich mich schon anfang 2020 dafür bewerben.
Mein Problem ist jetzt, dass die meisten Kliniken ein (mindestens 14 Tägiges) Praktikum als Nachweis in der Bewerbung haben wollen & generell ist es vermutlich von Vorteil, bei einer Bewerbung ein Praktikum nachweisen zu können. Da ich jedoch noch in der Ausbildung bin, weiß ich nicht wie ich dieses Praktikum realisieren soll/kann.
Hat da eventuell jemand Erfahrung?
 
Ist das so??
Kenn ich so nicht, bewerb dich einfach
 
Manche Schulen, die sich ihre Schüler noch aussuchen können, da ist das wohl so.
Schulen in Ballungräumen, vor allem im Süden sind froh, wenn sie ihre Plätze voll bekommen und nutzen dann die Probezeit.

Da ich jedoch noch in der Ausbildung bin, weiß ich nicht wie ich dieses Praktikum realisieren soll/kann.
Du solltest es machen für dich, um in da reinzuschnuppern.
Mehrere Wochenenden - oder mal 14Tage im Urlaub?
 
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Du solltest es machen für dich, um in da reinzuschnuppern.
Mehrere Wochenenden - oder mal 14Tage im Urlaub?

Also, die Idee mit den Wochenenden ist auch gut, da wäre ich selbst nicht drauf gekommen. Danke für den Tipp!
& das arbeiten im Urlaub, da hatte ich auch schonmal drüber nachgedacht, weil wir ende des Jahres von Haus aus geschlossen haben & ich mit dem Urlaub nichts anzufangen weiß. Darf man eigentlich auch an Feiertagen ein Praktikum machen?
Allerdings ist noch die Frage, ob ich das meinem Arbeitgeber sagen muss...eben weil es unentgeltlich ist, ja rein theoretisch nicht.
 
Huhu,

also bei mir war ein voriges Praktikum kein Einstellungskriterium.
Die Schulleitung meinte im Vorstellungsgespräch es wäre natürlich gut, ist aber kein muss. Letztendlich hab ich alleine für mich nach der Zusage noch ein 14 tägiges Praktikum gemacht, aber relevant war es für die Schule nicht.
Darf man eigentlich auch an Feiertagen ein Praktikum machen?
Allerdings ist noch die Frage, ob ich das meinem Arbeitgeber sagen muss...eben weil es unentgeltlich ist, ja rein theoretisch nicht.
Ja, an Feiertagen darfst du auch als Praktikant arbeiten. Ist ja später in der Ausbildung auch so. ;) Bist du ü18?
Plump gesagt geht es deinen Arbeitgeber nix an was du in deinem Urlaub anstellst, vorallem da du ja keinen Nebenverdienst bekommst durch das Praktikum. Hab ich auch so gemacht damals. :mryellow:
Das schaffst du schon. :nurse:

LG
 
Ja, an Feiertagen darfst du auch als Praktikant arbeiten. Ist ja später in der Ausbildung auch so. ;) Bist du ü18?
Plump gesagt geht es deinen Arbeitgeber nix an was du in deinem Urlaub anstellst, vorallem da du ja keinen Nebenverdienst bekommst durch das Praktikum.

Ganz so einfach ist es nicht ...Erholungsurlaub ist eine bezahlte Freistellung, um seine Arbeitskraft langfristig durch regelmässige Regeneration zu erhalten. Aus diesem Grund soll man nichts tun, was dieser Erholung im Wege steht und eine Nebenbeschäftigung ist verboten.
Das Praktikum ist deshalb eine Grauzone, da kein Verdienst anfällt!

Wenn man aber bereits 6 Monate gearbeitet hat und die 14 Tage Erholungsurlaub nutzt, um woanders vollschichtig tätig zu werden, dient es nicht dem eigentlichen Zweck, was in Folge zu Arbeitsunfähigkeit führen kann....

Es geht den AG also durchaus was an, ob man sich im Urlaub "verausgabt" oder erholt.
 
Ja, an Feiertagen darfst du auch als Praktikant arbeiten. Ist ja später in der Ausbildung auch so. ;) Bist du ü18?
Plump gesagt geht es deinen Arbeitgeber nix an was du in deinem Urlaub anstellst, vorallem da du ja keinen Nebenverdienst bekommst durch das Praktikum. Hab ich auch so gemacht damals. :mryellow:
Das schaffst du schon. :nurse:

Ja, ich bin 20 ;)
Ich frage einfach nochmal bei dem entsprechendem Praktikumsbetrieb nach, wie das läuft wenn man sich in einer Ausbildung befindet.

Wenn man aber bereits 6 Monate gearbeitet hat und die 14 Tage Erholungsurlaub nutzt, um woanders vollschichtig tätig zu werden, dient es nicht dem eigentlichen Zweck, was in Folge zu Arbeitsunfähigkeit führen kann....

Eventuell ist es ja auch möglich, nicht Vollzeit im Praktikum zu arbeiten. Dann müsste es ja wiederrum gehen.
Eben weil es eine Grauzone ist, kann man es ja nicht verbieten.
 
Kann man nicht freigestellt werden für ein Praktikum wenn man sich beruflich weiter entwickeln bzw verändern will?
Ich frag nur, weil der AG für eine Hospitation z.B. freistellen muss.
 
Kann man nicht freigestellt werden für ein Praktikum wenn man sich beruflich weiter entwickeln bzw verändern will?
Ich frag nur, weil der AG für eine Hospitation z.B. freistellen muss.

Hm, stelle ich mir halt während einer Ausbildung recht schwierig vor. Kenne mich da aber halt nicht aus...deshalb die Frage, aber anscheinend ist es doch ein komplizierteres Thema.
 
Ich frag nur, weil der AG für eine Hospitation z.B. freistellen muss.
Würdest du da bitte eine Quelle für deine Behauptung nennen?

Für das Bewerbungsgespräch ja - aber auch nur unter bestimmten Voraussetzung und nicht immer.

Wir sprechen hier von Freistellung vom Dienst als Freizeit. Also die Zeit muss hereingearbeitet werden.

§629 BGB spricht von einer angemessenen Zeit unter ganz bestimmten Voraussetzungen - wie lange das auch immer sein mag.
 
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Würdest du da bitte eine Quelle für deine Behauptung nennen?

Ich habe diese Sache aufgeschnappt, als ein Kollege vor ca. 2 Wochen mit der BL darüber sprach, und ich zufällig anwesend war. Ich habe das nirgends gelesen und kann jetzt auch nicht mit einem Paragraphen aufwarten. Die BL sagte: Wenn du hospitieren möchtest, wirst du frei gestellt.
Ich weiß natürlich nicht ob das eine hausinterne Regelung ist oder allgemein gültig.
 
Danke für die Klarstellung.
 

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