Pflegezeit für Angehörige

alesig

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01.08.2004
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749
Ort
Bayernland
Beruf
Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
Krankenhaus
Hallo
Wer von Euch hat schon mal die 6 Monate Pflegezeit für Angehörige in Anspruch genommen? Wie hat Euer Brötchengeber darauf reagiert und wie kurzfristig war dies für Euch möglich.
Habt ihr völlig aufgehört zu Arbeiten, oder nur reduziert?
Alesig
 
Ich bin nicht selbst betroffen, hatte aber eine Kollegin auf Station, die sich drei Monate Pflegezeit - komplette Auszeit - genommen hat, um ihre sterbende Mutter zu pflegen. Das ist schon ein paar Jahre her, ging aber recht schnell; wenn mir die Erinnerung nicht trügt, lagen zwischen Antrag und Pflegezeit ca. 14 Tage.
 
Was ist denn mit der Krankenversicherung, Rentenversicherung usw. ? Wer übernimmt die?
 
Meine Kollegin hat es gemacht, hat keine 2 Wochen gedauert bis sie freigestellt war.
Ich hätte es gerne gemacht, allerdings waren mir die Bedingungen nicht interessant genug, somit ging die Pflege meiner Mutter weiterhin nebenher.
 
Eine Mitarbeiterin hat dies in Anspruch genommen.
Reduzierung; keine komplette Freistellung.

Glücklicherweise hat sie es uns sehr frühzeitig angekündigt.
Ansonsten gibt das Gesetzt glaube ich 10 Tage Ankündigungsfrist vor.

Wir haben ganz normal reagiert :)
 
Ich habe die Pflegezeit vor 2 Jahren in Anspruch genommen, ich habe meine Arbeitszeit auf 20% in den 6 Monaten reduziert.
Mein Arbeitgeber war sicher nicht begeistert, aber was sollte er machen?! Aufgrund dessen war die Reaktion ganz normal und die Abwicklung war ganz einfach. Ich habe 6 Wochen vorher Bescheid gegeben, vorzulegen war lediglich die Bescheinigung dass der zu pflegende Angehörige eine Pflegestufe hat.
Laut Gesetz muss dem Arbeitgeber 2 Wochen vorher Bescheid gegeben werden.

Was ist denn mit der Krankenversicherung, Rentenversicherung usw. ? Wer übernimmt die?

Renten- und Arbeitslosenversicherung ruhen in der Zeit, wenn man gar nicht arbeitet, ansonsten eben anteilmäßig. Die Krankenversicherung wird von der Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen übernommen, sofern man nicht arbeitet. Ansonsten eben auch anteilmässig vom Gehalt.
Je nach Pflegebedarf und der zu leistenden Stundenzahl (ausschlaggebend ist der ermittelte Bedarf des Medizinischen Dienstes) werden von der Pflegeversicheung Beiträge zur Rentenversicherung geleistet, aber das nicht in der Höhe wie bei
Vollzeitbeschäftigung.

Gruss
Ludmilla
 
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