Hallo!
Haben gestern in der Schule über Patientenverfügungen gesprochen!
Unsere Lehrerin meinte, daß diese "verfallen" würden! Wenn ich also heute eine Verfügung aufsetzen würde, gilt diese in 30 Jahren nicht mehr, weil sich mein Leben dann ja geändert hat (Reifegrad, andere Werte, evtl. Familie)!
Fand ich alles sehr schwammig, denn WER will entscheiden, ob ich in 30 Jahren noch so denke? Und WO liegt da die Grenze? Ab WANN denke ich dann anders?
Auf das Argument, daß ich diese Verfügung vernichte, wenn ich anders denke hatte unsere Lehrerin wieder nur die Antwort: "Wenn anzunehmen ist, daß sich das Leben so gewandelt hat, daß dieser Mensch die Dinge heute anders sieht, als beim Aufsetzten des Schreibens, ist es als ungültig zu erklären!"
Wenn das so ist, dann brauch ich ja gar nicht erst eine schreiben, wenn sie sowieso nicht akzeptiert wird!
Haben gestern in der Schule über Patientenverfügungen gesprochen!
Unsere Lehrerin meinte, daß diese "verfallen" würden! Wenn ich also heute eine Verfügung aufsetzen würde, gilt diese in 30 Jahren nicht mehr, weil sich mein Leben dann ja geändert hat (Reifegrad, andere Werte, evtl. Familie)!
Fand ich alles sehr schwammig, denn WER will entscheiden, ob ich in 30 Jahren noch so denke? Und WO liegt da die Grenze? Ab WANN denke ich dann anders?
Auf das Argument, daß ich diese Verfügung vernichte, wenn ich anders denke hatte unsere Lehrerin wieder nur die Antwort: "Wenn anzunehmen ist, daß sich das Leben so gewandelt hat, daß dieser Mensch die Dinge heute anders sieht, als beim Aufsetzten des Schreibens, ist es als ungültig zu erklären!"
Wenn das so ist, dann brauch ich ja gar nicht erst eine schreiben, wenn sie sowieso nicht akzeptiert wird!