Nachzahlung für Heimfahrten

petra mutig

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Beruf
Ausbildung zur OTA
Akt. Einsatzbereich
OP
Funktion
Auszubildende
Hallo,

ich habe am 01.047.2022 eine Ausbildung zur OTA angefangen. Der Ausbildungsort ist 350 km von zuhause entfernt. Dort habe ich im Schwesterwohnheim ein Appartement angemietet, und einen Zweitwohnsitz angemeldet.
Nun habe ich von einem Bekannten erfahren, dass in dem Tarifvertrag TVöD Pflege, der für uns zuständig ist, der §10a Familienheimfahrt gibt. Dieser besagt, dass man einmal im Monat eine Heimfahrt bezahlt bekommt. Deshalb fragte ich bei unserem Betriebsrat nach, und dieser hat es an die Personalabteilung zur Prüfung weiter gegeben. Da ich ja schon seit fast 2 Jahren in der Ausbildung bin, habe ich ja eine Menge Geld verloren.
Theoretisch müsste ich diesen Zeitraum ja nachgezahlt bekommen.
Hat schon jemand Erfahrung mit den Familienheimfahrten gemacht?
Bekomme ich die letzten 2 Jahre nachbezahlt?


Lg Petra
 
Das geht über die Lohnsteuererklärung. Da hat der AG nichts mit zu tun. Zumindest kannst du für 2023 so noch einiges wieder rausholen.
 
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Ich verstehe das aber doch si, dass der Arbeitgeber das zahlen muss.
So steht es im Tarifvertrag:

§ 10a Familienheimfahrten
Für Familienheimfahrten vom jeweiligen Ort der Ausbildungsstätte zum Wohnort der Eltern, der Erziehungsberechtigten oder der Ehegattin/des Ehegatten oder der Lebenspartnerin/des Lebenspartners werden den Auszubildenden monatlich einmal die im Bundesgebiet entstandenen notwendigen Fahrtkosten bis zur Höhe der Kosten der Fahrkarte der jeweils niedrigsten Klasse des billigsten regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels (im Bahnverkehr ohne Zuschläge) erstattet; Möglichkeiten zur Erlangung von Fahrpreisermäßigungen (z. B. Schülerfahrkarten, Monatsfahrkarten, BahnCard) sind auszunutzen. 2Satz 1 gilt nicht, wenn aufgrund geringer Entfernung eine tägliche Rückkehr möglich und zumutbar ist oder der Aufenthalt am jeweiligen Ort der Ausbildungsstätte weniger als vier Wochen beträgt.

Bei der Steuererklärung wird das Fahrgeld verrechnet. Aber zahle mit meinem Ausbildungsgehalt ja so gut wie keine Steuern, und kann dann auch nichts geltend machen.
 
Es muss das Fahrgeld gezahlt werden und nicht die Steuer geltend gemacht werden.
 
Die Rückzahlung über die gesamten zwei Jahre kannst Du vergessen, die Ansprüche sind verjährt. Im TVAöD Pflege gilt (wie im TVÖD übrigens auch) eine Ausschlussfrist von sechs Monaten:

§ 19 Ausschlussfrist
Ansprüche aus dem Ausbildungsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit von den Auszubildenden oder vom Ausbildenden schriftlich geltend gemacht werden.

Davon abgesehen müssen die Zahlungen beantragt und die Heimfahrt belegt werden (z.B. durch eine Fahrkarte). Du bekommst nicht pauschal jeden Monat eine bestimmte Summe überwiesen, sondern nur dann, wenn Du tatsächlich zur Familie gefahren bist.
 
Belegung der Heimfahrten mit eigenem Fahrzeug stell ich mir interessant vor.
Fahrtenbuch ohne Auflage dürfte ja schwerlich anerkannt werden.
 
Belegung der Heimfahrten mit eigenem Fahrzeug stell ich mir interessant vor.
Fahrtenbuch ohne Auflage dürfte ja schwerlich anerkannt werden.
Das ist wahr.

Ich bin nicht in einem TVöD-Betrieb, daher Frage an die Allgemeinheit: Wie ist es bei Euren Azubis geregelt?
 
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