- Registriert
- 24.01.2024
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- Beruf
- Ausbildung zur OTA
- Akt. Einsatzbereich
- OP
- Funktion
- Auszubildende
Hallo,
ich habe am 01.047.2022 eine Ausbildung zur OTA angefangen. Der Ausbildungsort ist 350 km von zuhause entfernt. Dort habe ich im Schwesterwohnheim ein Appartement angemietet, und einen Zweitwohnsitz angemeldet.
Nun habe ich von einem Bekannten erfahren, dass in dem Tarifvertrag TVöD Pflege, der für uns zuständig ist, der §10a Familienheimfahrt gibt. Dieser besagt, dass man einmal im Monat eine Heimfahrt bezahlt bekommt. Deshalb fragte ich bei unserem Betriebsrat nach, und dieser hat es an die Personalabteilung zur Prüfung weiter gegeben. Da ich ja schon seit fast 2 Jahren in der Ausbildung bin, habe ich ja eine Menge Geld verloren.
Theoretisch müsste ich diesen Zeitraum ja nachgezahlt bekommen.
Hat schon jemand Erfahrung mit den Familienheimfahrten gemacht?
Bekomme ich die letzten 2 Jahre nachbezahlt?
Lg Petra
ich habe am 01.047.2022 eine Ausbildung zur OTA angefangen. Der Ausbildungsort ist 350 km von zuhause entfernt. Dort habe ich im Schwesterwohnheim ein Appartement angemietet, und einen Zweitwohnsitz angemeldet.
Nun habe ich von einem Bekannten erfahren, dass in dem Tarifvertrag TVöD Pflege, der für uns zuständig ist, der §10a Familienheimfahrt gibt. Dieser besagt, dass man einmal im Monat eine Heimfahrt bezahlt bekommt. Deshalb fragte ich bei unserem Betriebsrat nach, und dieser hat es an die Personalabteilung zur Prüfung weiter gegeben. Da ich ja schon seit fast 2 Jahren in der Ausbildung bin, habe ich ja eine Menge Geld verloren.
Theoretisch müsste ich diesen Zeitraum ja nachgezahlt bekommen.
Hat schon jemand Erfahrung mit den Familienheimfahrten gemacht?
Bekomme ich die letzten 2 Jahre nachbezahlt?
Lg Petra