Mini-Job oder Arbeitsreduzierung?

BellaSwan2012

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GKP/ B.Sc./M.A.
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KH-Verwaltung
Guten Abend,

ich hoffe auf euren Input, da berufliche Veränderungen anstehen und ich mich nicht so wirklich entscheiden kann.
Ich arbeite seit mehreren Jahren in der akut-psychiatrischen Pflege, aber nun ist so langsam die Luft raus und ich möchte mich beruflich verändern. Ich habe auch schon eine passende Stelle gefunden, die ich annehmen werde (habe noch nicht unterschrieben).

Nun zu meinem eigentlichen Anliegen: ich möchte meine jetzige Stelle nicht komplett aufgeben. Ich mag meinen AG und auch mein Team und bin mir sicher, dass nach einigen Jahren Pause mir die Arbeit in der Psychiatrie wieder Spaß machen wird und ich wahrscheinlich wieder "zurück wollen werde", deshalb habe ich überlegt, bei der Kündigung gleich dazu zu schreiben, dass ich gerne weiterhin beschäftigt bleiben möchte. Die Frage ist, soll ich auf 450 Euro Basis bleiben oder lieber mit einer 20 % Stelle?
Was sehen die AGs lieber bzw. in welcher Konstellation würde mehr Geld für mich übrig bleiben. Bin Steuerklasse 1, kein Kirchensteuer und keine Kinder.

Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt und freue mich auf eure Gedanken dazu :-)
 
Erstmal ist die Frage ob das genehmigt wird.
Dann hast du bei 20rozent ordentlich Steuern zu zahlen, steuerklasse 6.

Und es gibt immer Probleme mit beiden Dienstplänen, urkaubsplänen und Arbeitszeitgrenzen.

Wieviel über bleibt musst du dir Mal ausrechnen, du hast ja nicht gesagt wie viel du da arbeiten willst.
 
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Genau, das ist meine Befürchtung, dass eine Reduzierung gar nicht genehmigt wird, Maniac.
Wird wahrscheinlich schon auf 450 Euro Nebenjob hinaus laufen.
Die neue Stelle hat reguläre Arbeitszeiten mit Gleitzeit, ohne WE-, Nacht- und Feiertagsdienst. Deswegen dachte ich, ich komme ein WE im Monat auf meiner jetzigen Station zum Aushelfen und dann eventuell einspringen, falls es bei mir zeitlich geht z.B. wenn ich Urlaub hab, Feiertag etc.
 
Auch das muss dir genehmigt werden. Du kannst es versuchen.

Im Urlaub darfst du übrigens nicht arbeiten.
Und die Reduzierung an Sich, ist in der Regel nicht groß vermeidbar für deinen AG

(Danke für die Korrektur?)
 
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Ich stimme Maniac zu - aber im Urlaub darfst arbeiten, ausser in dem gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen. Also wenn du im TVÖD arbeitetest und 30 Tage Urlaub hast, darfst an 10 Tagen arbeiten - oder irre ich?
 
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Sie kann auf jeden Fall nicht während sie Urlaub hat, arbeiten. Das Gesetz differenziert da ja nicht.
 
Wo steht das man nicht während des Urlaubs bei dem einen AG nicht beim anderen AG arbeiten darf?
 
Bundesurlaubsgesetz §8. Der Rest ist dann Rechtsprechung (und logischer Menschenverstand)
 
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Hallo,

Dein neuer Arbeitgeber muss auch damit einverstanden sein, dass du einen Zweitjob machst.

Wenn du deinen alten Arbeitsplatz kündigst, bzw. reduzieren möchtest, dann musst du deinem alten AG auch davon in Kenntnis setzen, dass du noch eine Arbeitsstelle hast.

Es ist keine ganz so einfache Situation und wenn ich dein alter AG wäre, ich weiss nicht, ob ich mich damit einverstanden erklären würde.
 
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Wenn ich sage ich würde im Urlaub arbeiten, dann meine ich, dass wenn ich bei meinem Haupt-AG Urlaub hätte, dann würde ich die zwei/ drei Dienste im Nebenjob machen und nicht den ganzen Urlaub durch :wink:

Ich weiß, Bacillus :nurse:. Ich habe schon beim Vorstellungsgespräch angesprochen, dass ich mit meinen aktuellen AG nicht komplett brechen möchte, das ist OK für sie. Und ich denke mein aktueller AG hätte kein Problem damit. Das Haus wäre froh, dass es jemand gibt der wenigsten ein Wochenende abdecken kann :). Über die Jahre sind einige Kollegen aus dem Team gegangen und bisher hat es bei allen mit einem Nebenjob auf der Station geklappt.

Ich wüsste gerne was "geschickter" ist, auf Prozente zu arbeiten oder Mini-Job. Aber ich denke für den AG wäre Mini-Job billiger, deswegen bekomme ich wahrscheinlich eher ein Mini-Job Vertrag.
 
Das ändert nichts daran, oder hat es schon mal geklappt, wenn du geblitzt wurdest zu sagen: Aber ich fahre doch nicht die ganze Strecke doppelt so schnell wie erlaubt, sondern nur zwei drei Stunden ;)

Gib deine Verdienste in BruttoNettorechner ein. Nebenjob ist StKlasse 6
 
Wenn du deinen alten Arbeitsplatz kündigst, bzw. reduzieren möchtest, dann musst du deinem alten AG auch davon in Kenntnis setzen, dass du noch eine Arbeitsstelle hast.

Es ist keine ganz so einfache Situation und wenn ich dein alter AG wäre, ich weiss nicht, ob ich mich damit einverstanden erklären würde.
Wenn es sich nicht um ein Konkurrenzunternehmen handelt, kann weder der alte noch der neue AG Einspruch gegen einen Nebenjob erheben. Er muss aber um den Nebenjob wissen und BellaSwan muss darauf achten, dass sie nicht gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt.

Wenn man im Hauptjob von 38,5 bis 40 Stunden pro Woche ausgeht, sind maximal weitere acht oder neun Stunden pro Woche im Nebenjob gestattet, durchschnittlich also ein weiterer Arbeitstag.
 
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Ich glaube nicht, dass es um Konkurrenz geht. Ist so etwas in der Pflege überhaupt möglich. Ich kenne viele Kollegen die in einem KH Hauptjob haben und einem anderen Nebenjob bzw. in der ambulanten Pflege, Altenpflege etc. haben.

Claudia, ich habe eine Frage zur Arbeitszeitverletzung. In meinem neuen Job werde die Wochenenden immer frei haben, deswegen habe ich eigentlich schon so gedacht, ein Wochenende im KH zu schaffen, damit würde ich einmal im Monat 12 Tage am Stück arbeiten, außer es käme ein Feiertag dazwischen.
Ich werde 38,5 Stunden Woche haben, die Frage ist wem würde die AZ Verletzung außer mir auffallen? Wer würde es überhaupt kontrollieren?
 
Ich glaube nicht, dass es um Konkurrenz geht. Ist so etwas in der Pflege überhaupt möglich. Ich kenne viele Kollegen die in einem KH Hauptjob haben und einem anderen Nebenjob bzw. in der ambulanten Pflege, Altenpflege etc. haben.
Bieten die beiden Arbeitgeber die gleichen Leistungen an, handelt es sich möglicherweise um Konkurrenzunternehmen. Die Kombinationen, die Du beschreibst, sind in der Regel unproblematisch.

Claudia, ich habe eine Frage zur Arbeitszeitverletzung. In meinem neuen Job werde die Wochenenden immer frei haben, deswegen habe ich eigentlich schon so gedacht, ein Wochenende im KH zu schaffen, damit würde ich einmal im Monat 12 Tage am Stück arbeiten, außer es käme ein Feiertag dazwischen.
Ich werde 38,5 Stunden Woche haben, die Frage ist wem würde die AZ Verletzung außer mir auffallen? Wer würde es überhaupt kontrollieren?

*gg* Möchtest Du auch noch ein paar Tipps zur Steuerhinterziehung, wenn wir schon bei Gesetzesverstößen sind?

Das Arbeitszeitgesetz gilt, ob nur bei einem oder bei mehreren Arbeitgebern. Ein Verstoß dagegen kann das Arbeitsrecht, das Straf- und das Haftungsrecht betreffen.

Arbeitsrechtlich ist die Sache einfach: Da die beiden AG nicht wissen können, wie Deine Dienstzeiten beim jeweils anderen aussehen, ist es Deine Aufgabe, auf die Einhaltung des Gesetzes zu achten. Ein Verstoß gegen die Ruhezeitenregelung (§ 5 ArbZG) wäre also ebenso ein Kündigungsgrund wie die Ausübung des Nebenjobs, ohne ihn angezeigt zu haben. Zu erfahren ist das leicht: Die Führungspersonen in einer Region kennen sich in der Regel untereinander.

Straf- und haftungsrechtlich interessant wird es, wenn ein Patient in Deiner Obhut zu Schaden kommt oder Du bei einer beruflich bedingten Fahrt einen Unfall hast. Strafrechtlich können Dir Verurteilungen wegen fahrlässiger Körperverletzung (§ 29 StGB), fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB) etc. drohen, je nachdem, was dem Patienten geschehen ist.
Haftungsrechtlich gilt Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz als unerlaubte Handlung (§ 823 BGB), es greift also die deliktische Haftung, so dass Du, nicht der Arbeitgeber, Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen musst. Dabei muss noch nicht mal belegt werden, dass Dein Verschulden zum Schaden geführt hat. Da Du bewusst unerlaubt gehandelt hast, wird in dem Fall wohl auch keine Versicherung für Dich einspringen.

12 Tage am Stück jedoch verstoßen bekanntlich gar nicht gegen das Arbeitszeitgesetz. Das spricht lediglich von 15 beschäftigungsfreien Sonntagen pro Jahr (§ 11 Abs. 1 ArbZG) und regelt den Ersatzruhetag nach einem gearbeiteten Sonntag (§ 11 Abs. 3 ArbZG). Solange Du also zwischen zwei Diensten die Ruhezeit einhältst (und den Haupt-AG über den Nebenjob informierst) ist alles in Butter.
 
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Danke für die ausführliche Antwort @Claudia.

Für die Steuerhinterziehung habe ich schon einen gewieften Fachmann, aber vielen Dank:lol1:
 
Es gilt doch aber arbeitsrechtlich eine Wochenhöchstarbeitszeit von 48 Stunden, oder? Mit einem kompletten Dienstwochenende beim alten AG wäre diese doch dann überschritten :gruebel:
 
Es gilt doch aber arbeitsrechtlich eine Wochenhöchstarbeitszeit von 48 Stunden, oder? Mit einem kompletten Dienstwochenende beim alten AG wäre diese doch dann überschritten :gruebel:
Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit darf 48 h nicht überschreiten. In einer bestimmten Kalenderwoche ist das schon möglich, solange es sich übers Jahr wieder ausgleicht. Sonst könnte ja keiner von uns mehr als sechs Tage am Stück arbeiten.
 
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Ok. Also hat man zB 3 Wochen lang 38,5 Std. und in der 4. eines jeden Monats 52, dann geht das...
 
Die Ausgleichszeiträume sind idR länger und basieren auf Arbeitszeitgesetz oder Tarif.
Beispielsweise 6 oder 12 Monate.
 

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