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- 11.06.2005
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Hi@ all,

ich (krankenpfleger) bin bei der Bundeswehr beschäftigt und im rahmen der umgliederung nun als arzthelfer tätig. nun stellt sich das prob dar, das ich als ungelernt gelte da ich ja nicht die berufsbezeichnung und ausbildung eines arzthelfers habe.
Versuche nun hintergrund infos zu finden, ob im BAT irgendeine möglichkeit (vielleicht auch ne rechtssprechung) gibt, die einen Krankenpfleger mit einem angestellten Arzthelfer gleichstellt. Würde derzeit VergGrp VIII Fallgr 2 eingestuft (hatte somit schon meinen Aufstieg aus IXb) - vielleicht ändert sich das ja wenn ich dem arzthelfer gelichgestellt werde (dann VIII Fallgr 9 mit aufstieg in VII b).
bin über jeden Antwort oder posting dankbar. Vielleicht gib es ja jemanden der mehr infos hat oder das selbe problem.

ich (krankenpfleger) bin bei der Bundeswehr beschäftigt und im rahmen der umgliederung nun als arzthelfer tätig. nun stellt sich das prob dar, das ich als ungelernt gelte da ich ja nicht die berufsbezeichnung und ausbildung eines arzthelfers habe.
Versuche nun hintergrund infos zu finden, ob im BAT irgendeine möglichkeit (vielleicht auch ne rechtssprechung) gibt, die einen Krankenpfleger mit einem angestellten Arzthelfer gleichstellt. Würde derzeit VergGrp VIII Fallgr 2 eingestuft (hatte somit schon meinen Aufstieg aus IXb) - vielleicht ändert sich das ja wenn ich dem arzthelfer gelichgestellt werde (dann VIII Fallgr 9 mit aufstieg in VII b).
bin über jeden Antwort oder posting dankbar. Vielleicht gib es ja jemanden der mehr infos hat oder das selbe problem.
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