Krampfanfälle

Ute

Poweruser
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04.02.2002
Beiträge
1.736
Ort
Hannover
Beruf
Krankenschwester, Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege (FLP)
Akt. Einsatzbereich
Zur Zeit in der Elternzeit
Funktion
Study nurse
Hallo,

ich habe von einem Kollegen gehört, dass man nicht mehr Auto fahren darf wenn man unter Krampfanfällen leidet ? Stimmt das ???

Und wie ist es, wenn man mit Tabletten eingestellt ist, darf man dann wieder Auto/ Roller/ Mofa usw fahren ???
 
Das stimmt, aktive Teilnahme am Straßenverkehr ist verboten.
Wenn man medikamentös eingestellt ist, muß man sechs (6) Monate krampffrei sein, bis man wieder fahren darf.
(Ist einem dann kein Krampf wiederfahren, kann man wieder fahren! :lol1: )
 
Hallo Ute,

mit einer Fahrerlaubnis von pauschal 6 Monaten machen wir es uns etwas zu leicht, da es eben sehr viele verschiedene Formen von Anfällen gibt.

Seit Ende vorletzten Jahres gibt es eine neue Regelung zum Fahren von Kraftfahrzeugen und zum Erwerben eines Führerscheins für Menschen mit epileptischen Anfällen und Epilepsien. Es handelt sich dabei um die 6. Auflage ( 2000 ) der Begutachtungs- Leitlinien zur Kraftfahrereignung! Bisher galt nur pauschal, dass Betroffene kein Auto fahren durften und bei Anfallsfreiheit galt eine Frist von 2 Jahren, bis sie wieder Auto fahren durften! Mit der neuen Regelung ist man genauer auf verschiedene Epilepsieformen eingegangen und hat einige Fristen verändert!
An den Leitlinien 2000 ist folgendes neu:
Herabsetzung des notwendigen anfallsfreien Intervalls von bislang zwei auf ein Jahr! Die Ausnahme dabei sind langjährige bestehende bislang therapieresistente Epilepsien.
Die Wiedereinführung einer sechsmonatigen Fahrkarenz, nachdem es einen Anfallsrückfall gegeben hat, z.B. im Rahmen einer medikamentösen Umstellung.
Erstmals Richtlinien für einmalige Anfälle und Gelegenheitsanfälle!
Richtlinien für die Fahrerlaubnis beim Absetzen der Medikamente!
Das EEG wird nur in besonderen Fällen herangezogen!

Führerschein der Gruppe 1 (Führerscheinklassen A, B, Al, B1, B+E):
Bei Anfällen mit akuter Beeinträchtigung des Bewusstseins oder persistierenden epileptischen Anfällen gilt keine Fahrerlaubnis, solange ein wesentliches Risiko für weitere Anfälle besteht!
Bei fokalen Anfällen ohne Bewusstseinsstörung und motorische, sensorische und kognitive Störung, gilt die Fahrerlaubnis nach mindestens einjähriger Verlaufsbeobachtung!
Bei ausschließlich schlafgebundenen Anfällen gilt die Fahrerlaubnis nach mindestens dreijähriger Beobachtungszeit!
Bei einem einmaligen Anfall oder Gelegenheitsanfall (provoziert z.B. durch Alkohol etc.) ohne strukturelle Hirnverletzungen bzw. beginnende Epilepsie, gilt Fahrerlaubnis nach einer Beobachtungszeit von drei bis sechs Monaten, wenn die auslösenden Faktoren vermieden werden!
Bei einer nicht lang bestandenen Epilepsie, gilt die Fahrerlaubnis nach einjähriger Anfallsfreiheit, da kein Rückfallrisiko anzunehmen ist!
Bei einer langjährigen, wesentlich therapieresistenten Epilepsie, gilt Fahrerlaubnis nach zweijähriger Anfallsfreiheit, da kein wesentliches Rückfallrisiko anzunehmen ist!
Bei Anfällen, die unmittelbar nach einer Hirnoperation bzw. Verletzungen aufgetreten sind, gilt Fahrerlaubnis nach sechsmonatiger Beobachtungszeit!
Bei Ausschleichen der Medikamente, sollte man das Kraftfahrzeug während der Reduzierung und in den ersten 3 Monaten nach Absetzen des Medikaments nicht führen!
Bei einem Anfall beim Absetzen der Antiepileptika, ist eine Fahrunterbrechung von 6 Monaten empfohlen!

Führerschein der Gruppe 2 (Führerscheinklasse C, D, Cl, Dl mit jew. E):
Bei mehr als 2 epileptischen Anfällen, gilt keine Fahrerlaubnis für diese Gruppe!
Nach 5jähriger Anfallsfreiheit ohne antiepileptische Medikation, gilt Fahrerlaubnis für diese Gruppe!
Bei einem einmaligen Anfall ohne Anzeichen für eine beginnende Epilepsie, gilt Fahrerlaubnis für diese Gruppe nach mindestens 2jähriger Anfallsfreiheit!
Bei einem Gelegenheitsanfall gilt Fahrerlaubnis für diese Gruppe nach 6monatiger Beobachtungszeit bei Vermeiden provozierender Faktoren!

Ich hoffe, das beantwortet Deine Frage nach Fahrerlaubnis. Diese Richtlinien sind nur ein grober Auszug (!) und müssen im einzelnen Fall nochmal genauer festgelegt werden.

Viele Grüße,
Micky
 
8O :eek1: Hallo micky23,
Du weißt ja richtig Bescheid auf dem Gebiet. Werde öfter Deine Hilfe brauchen, wenn es z.B. um einen Pat. mit Status Epileptikus geht.
Bis bald
Moin Moin Carmen
 
Nur mal zur Info. Seit 2010 gelten neue Richtlinien. Gibt es aber auf diversen Infoseiten im Internet. Wichtig wäre nur noch einmal. Der Führerschein muss bei Diagnose "Epilepsie" nicht bei der Polizei abgegeben werden. Es gilt ein Fahrverbot.
 
Danke für deine Info, deine Vorgänger-Beiträge sind ja auch schon 12 Jahre alt.
 
Genau.Nur selbst bei manchen Neurologen scheinen die neuen Richtlinien noch nicht angekommen zu sein. Selbst jetzt haben wir immer wieder Patienten, die mit 2Jahre Fahrverbot bei Anfallsfreiheit belehrt worden sind.
 
Mein Neffe hatte im letzten Sommer kurz hintereinander zwei Anfälle. Den ersten hat mal als solchen gar nicht wahrgenommen, aber als er kurz darauf noch mal plötzlich von Küchenstuhl gefallen ist und so von seinem Bruder gefunden wurde hat meine Schwester ihn ins Krankenhaus gebracht, die haben ihn in die Rheinische Landesklinik gebracht, er hat ein Schlafentzugs EEG und CT bekommen und ein Areal wurde gefunden, das diese Anfälle ausgelöst hat.
Er musste erst mal 3 Monate mit der Fahrschule aussetzen und drei Monate später hat man die Untersuchungen wiederholt. Da er sich auch an die Vorgaben der Ärtzte gehalten, keinen Alkohol, regelmäßiger Tagesablauf, genug Schlaf sah das zweite Testergebnis deutlich besser aus und es wurde ihm erlaubt die Fahrprüfung zu machen.
 
Ja das erlebe ich oft in meinen Fortbildungen, wie sehr besonders Jugendliche für die Fahrerlaubnis bereit sind, ihr Leben um zukrempeln.Besonders auf Alkoholverzicht und Partys bezogen.