Kommentierung zu den Ausbildungsvorschriften?!

chris.b

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Einen schönen Tag an alle,

ich bin aktuell etwas verzweifelt aufgrund mangelnder/fehlerhafter Kommunikation in der Ausbildung. Daher suche ich möglichst eine Kommentierung des Gesetzes sowie der dazugehörigen Bundesverordnung. Ich habe jetzt auf die Schnelle nur den "Gesetz über die Pflegeberufe: (Pflegeberufegesetz - PflBG) (Beck'sche Kompakt-Kommentare)" gefunden.

Vielleicht hole ich noch etwas weiter aus. Vorab die Info, dass ich nach dem neuen Gesetz im April 2020 angefangen habe.
Laut Gesetz sind ja die Stunden pro Einsatz auf mindestens 400 festgesetzt (https://www.buzer.de/Anlage_7_PflAPrV.htm, erstes und zweites Drittel) abzgl. der 25% (100h) die man aufgrund von Krankheit oder anderer vom Auszubildenden nicht zu vertretenden Umständen fehlen darf bzw. die nicht als Fehlzeit angerechnet werden (zumindest für den einzelnen Einsatz).

Nun hat bei uns in der Ambulanz jeder nur nur knapp 300 oder sogar weniger Stunden ohne Krankheiten, da nicht 7 Tage jede Woche Teildienste gefahren wurden. Hier hat die Schule eine - mir nicht bekannte - Ausnahmeregelung geschaffen, dass dennoch alle Schüler den Einsatz erfolgreich abgeschlossen haben. Somit wurde zumindest auf dem Papier die 400h Grenze überschritten (oder wie könnte man das noch machen?).

Nun wurde von der Kursleitung fälschlicherweise kommuniziert, dass wir in allen unseren Außeneinsätzen mindestes 300h machen müssen und dafür keine Zuschläge bekommen. Quasi als Deal "angeboten".

Nun bin ich in der stationären Pflege und habe dort mit der Leitung vereinbart, dass ich in Anbetracht der Zwischenprüfung 2 Wochen vor Ende des Einsatzes nicht mehr eingeteilt werde und somit "raus bin". Nun schaffe ich bis Ende des Jahres mit Krankheit etwas über 400h (350h tatsächliche Arbeit + 58h Krankheit). Insoweit wäre zumindest der gesetzliche Part erfüllt. Nur bin ich laut Planung der Schule 488h eingeteilt. Da ich selbst Familie habe, hatte ich das entsprechend geplant wegen Kind und Lernzeit. Die übrigen 80h werde ich vermutlich nicht mehr arbeiten. Sieht letztlich auch blöd auf dem Plan der Schule aus, da ich halt effektiv wenig gearbeitet habe. Aber ich finde das auch etwas widersprüchlich, da wir Schüler im Kurs uns auf die gemachten Aussagen verlassen haben.
Streng genommen müsste man das dann vermutlich später noch nacharbeiten, da man ja sonst letztlich Minusstunden hat. Hat jemand eine Idee wie man da als Kurs wieder raus kommt oder was man am Besten machen könnte? Letztlich wären diese Fehlzeiten ja auch nicht vom Schüler zu vertreten. Zwar habe ich jetzt mit allen möglichen Tricks und Kniffen dafür gesorgt, dass ich die gesetzlichen Vorgaben doch noch erfüllen kann, aber irgendwie empfinde ich es als nicht ganz gerecht, dass wir jetzt für die falsche Vermittlung der Rahmenbedingungen der Einsätze nacharbeiten müssen.

Letztlich verstehe ich auch nicht ganz recht, wieso bei der Ambulanz diese Ausnahme existiert, wo das Gesetz doch ziemlich eindeutig ist.

Ich bin für alle anregenden Beiträge offen; danke schonmal vorab :-)
 
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Nun bin ich in der stationären Pflege und habe dort mit der Leitung vereinbart, dass ich in Anbetracht der Zwischenprüfung 2 Wochen vor Ende des Einsatzes nicht mehr eingeteilt werde und somit "raus bin".
Wie soll ich das verstehen. Hast Du die zwei Wochen (zehn Arbeitstage, schätze ich) vorher abgeleistet, so dass Du jetzt gesammeltes Frei am Stück nehmen kannst`?
 
Wie soll ich das verstehen. Hast Du die zwei Wochen (zehn Arbeitstage, schätze ich) vorher abgeleistet, so dass Du jetzt gesammeltes Frei am Stück nehmen kannst`?
Eben nicht. Also:
Gesetzlich muss ich die 400h schaffen, was ich jetzt durch hin und her usw. Iwie hineinkomme.
Die 80 fehlenden Stunden zu 480h, die mir laut Planung der Schule fehlen, erreiche ich wohl nicht mehr. Und zwar aus folgenden Gründen:

Der Kurs hat mit der Kursleitung besprochen, dass wir insgesamt 300h brauchen und dann eben den Einsatz entsprechend kürzen können. Wurde auch mehrfach immer wieder erfragt, weil es eben komisch Klang. Da wir aber dafür keine Überstunden oder Zuschläge bekämen, war das für alle eben ein Ausgleich. Die genauen Hintergründe wurden nie erklärt. Auf Nachfrage wieso das so gehandhabt wird gab's auch keine wirkliche Erklärung.
Also haben wir das so gehandhabt und mit den Arbeitsstellen das entsprechend vereinbart.
Bei mir wurde zugestimmt. ich arbeite meine Schichten bis ich 300h habe und dann werde ich nicht mehr geplant.
Die meisten haben es eben so geplant mit Freizeit nach hinten raus, damit man Puffer zum lernen hat. Zumal wir spontan noch weitere praktische Aufgaben bekommen haben, die ein planmäßiges lernen erschweren.
Klar ist das alles machbar. Aber ich bzw. Der Kurs kann ja am wenigsten für das Schlamassel. Also wäre es unfair, jetzt uns dafür zu bestrafen, weil wir uns auf Aussagen verlassen haben.
Habe heute mit einem Mitschüler telefoniert, der etwa in der Tagespflege nach wie vor nur 380h machen braucht, was ja auch wieder widersprüchlich zum Gesetz ist. Dann würde hier mit zweierlei Maß gemessen werden.

Da ich mich offensichtlich nicht auf Aussagen der Schule verlassen kann bzw. Man jetzt im Regen stehen gelassen wird, würde ich für die Zukunft gerne eine Kommentierung alles relevanten Gesetze kaufen.
Zumal es ja etwa falsch ist, dass die 400h nur durch Krankheit unterschritten werden dürfen.

Bin ich etwas fertig aktuell mit ganzen Stress.
Hätte man das von Anfang an klar kommuniziert und gesagt wie es sein muss, dann hätte ich vor fast 3 Monaten alles anders geplant. Dazu ist es jetzt zu spät.
 
Wie deckst Du die fehlenden 80 Stunden ab? Nimmst Du Urlaub?
 
Wie deckst Du die fehlenden 80 Stunden ab? Nimmst Du Urlaub?
Nichts... bin halt einfach nicht geplant vom Unternehmen in dem ich derzeit den Einsatz habe. Damit fehlen die 80h halt einfach. Die gesetzliche Regelung ist davon ja zumindest unabhängig, da der Einsatz auf dem Papier ja über 400h gelaufen ist.
Bin aber in der Tat irritiert, da ein Schüler im Kurs - wie ich schrieb - nur 380h ableisten braucht, was weder der schulischen Planung von 480h noch der gesetzlichen Vorgabe von 400h entspricht. Gut.... das ist die Tagespflege, aber bis Mitte Januar könnte man dort auch noch genug Stunden sammeln.
Verstehe die Schule da wie gesagt mittlerweile nicht mehr so recht.

Wobei ich sagen muss: In der Ambulanz sollten wir 300h schaffen; da wurde wie gesagt die Sonderregelung gemacht, dass man nicht auf 400h kommen muss. Ich hatte ein paar Stunden über 300h, geplant war ich laut Schule ebenfalls auf 480h. Dort gabs aber keine Minusstunden, zumindest wurde uns dort nichts dergleichen gesagt.
Daher hatten wir uns ja auch auf die Aussage der Kursleitung verlassen, dass dieses Vorgehen bei allen Außeneinsätzen gelte.
 
Und wie kommst Du auf das schmale Brett, dass Du Dir selbst zusätzliche Urlaubstage vereinbaren kannst? Dass Du die nötigen Praxisstunden in einem bestimmten Bereich bereits abgeleistet hast, bedeutet nicht, dass Du nicht mehr arbeiten musst.
 
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Und wie kommst Du auf das schmale Brett, dass Du Dir selbst zusätzliche Urlaubstage vereinbaren kannst? Dass Du die nötigen Praxisstunden in einem bestimmten Bereich bereits abgeleistet hast, bedeutet nicht, dass Du nicht mehr arbeiten musst.
Lesen würde helfen!

Es wurde genau so mit der Kursleitung vereinbart! Also komm ich ganz leicht auf das schmale Brett.

Klar geht das das nicht. Ergibt sich auch aus dem Sinn der Sache. Aber wieso sollte ich der Kursleitung da widersprechen, wenn wirklich 10 Mal im Kursgeschehen nachgefragt und dies so bestätigt wurde?!

Zumal Arbeitszeiten wie gesagt, sogar entgegen der gesetzlichen Vorgaben, bei anderen Einsätzen missachtet wurden. Auf was soll man sich dann ich verlassen?
 
Lesen würde helfen!

Es wurde genau so mit der Kursleitung vereinbart! Also komm ich ganz leicht auf das schmale Brett.
Zumal Arbeitszeiten wie gesagt, sogar entgegen der gesetzlichen Vorgaben, bei anderen Einsätzen missachtet wurden. Auf was soll man sich dann ich verlassen?
Was hat dies jetzt damit zu tun?
Es kann durchaus sein, dass aufgrund der Gegebenheiten, in einzelnen Bereichen die Stundenzahl nicht erreicht kann.
Damit die Gesamtstundenzahl jedoch erreicht werden kann, müssen dann in anderen Bereichen mehr Stunden geleistet werden.
 
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@chris.b
Ich verstehe jetzt nicht so ganz, was Du von uns willst?

Die Einsatzzeiten in den verschiedenen Bereichen sind durchs Gesetz vorgegeben (hattest Du ja verlinkt).
Man kann jetzt wohl seitens der Schule etwas tricksen, indem man sagt, die Stunden in einem Einsatz zählen jetzt zu Bereich A oder B, aber sie dürfen nicht doppelt angerechnet werden.

Du hast aber doch anscheinend Deine Mindeststunden in dem Bereich (Ambulanz?) gemacht; oder wie verstehe ich das? Trotzdem kann Dich der AG da auch noch länger einsetzen.
Er muss halt gewährleisten, daß alle vorgeschriebenen Bereiche durchlaufen wurden.
 
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Hast du die gesetzliche Passage zur Hand, aufgrund welcher die einzelnen Einsätze zeitlich reduziert werden können. Das würde ich gerne im Detail lesen.
Schon klar, dass die 2300h Praxisstunden erreicht werden müssen. Laut Anlage der Prüfungsordnung sind insgesamt 2500 Praxisstunden vorgesehen (weiß gerade nicht im Detail, ob man die auch komplett ableisten muss). Jedenfalls Habe ich ja 400h+, da 25% Fehlzeiten/Einsatz als Arbeitszeit angerechnet werden. Wenn ich überall die gesetzlichen Mindeststunden erreiche und am Ende nur die 100h der Ambulanz fehlen, für die ich nichts kann, dann kann mir das gesetzlich auch nicht angerechnet werden.

Dass ich ggf. laut Planung der Schule weniger habe als 400h, dürfte für die Prüfungen auch nicht relevant sein. Oder könnte mit einer auch hier die Textpassage im Gesetz zeigen, wonach das so wäre?
 
Du hast aber doch anscheinend Deine Mindeststunden in dem Bereich (Ambulanz?) gemacht; oder wie verstehe ich das? Trotzdem kann Dich der AG da auch noch länger einsetzen.
Er muss halt gewährleisten, daß alle vorgeschriebenen Bereiche durchlaufen wurden.
Meine Mindeststunden in der Ambulanz habe ich gesetzlich nicht erreicht. Diese sind auf 400h festgesetzt. Wir sollten 300h erreichen, damit wir nicht 4 Monate 7 Tage die Woche Teildienste fahren. Das wird dann wohl iwie korrigiert. Nach welcher gesetzlichen Regelung das geht ist mir unbekannt. Sonst bleibt ja nur flunkern, oder wie ginge das? Jedenfalls war das dort kein Problem für alle.

Wir sind von der Schule bzw. vom Arbeitgeber (als Krankenhaus) wohl in Außeneinsätzen immer mit 480h geplant, damit wir entsprechend krank sein und Urlaub haben können.
Laut Kursleitung wurde eben ursprünglich vereinbart: 1. keine Zuschläge im Außeneinsatz; 2. 300h Ableisten danach ist gut. Man darf natürlich nicht einfach Fehlzeiten haben. Daher habe ich für mich mit dem Arbeitgeber beim Außeneinsatz eben verplant den Cut nach 300h zu setzen. Durch geschiebe habe ich nun 410h (inklusive <25% Krankheit).
Umplanen kann ich so kurzfristig nicht mehr, also komme ich nicht mehr auf mehr Stunden. Nur hatten sich alle jetzt darauf verlassen. Wozu soll ich mich mit den gesetzlichen Grundlagen befassen, wenn einem das so sicher mitgeteilt wird, dass man es glaubt. Zumal die Kursleitung ja auch eine gewisse Verantwortung hat.

Und jetzt würde ich knapp 80 Minusstunden machen, wenn die tatsächlich darauf bestehen, dass ich den Fehler der Schule ausgleichen muss. Aber das ist wie gesagt komisch, da ein Schüler nur 380h arbeiten muss laut Leitung.
 
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass Euch Eure Kursleitung 10 Tage bezahlten Urlaub zusätzlich versprochen hat.

Du musst die nötigen Praxisstunden ableisten. Die Schule kann Euch zusichern, dass ihr die im geplanten 480-Stunden-Einsatz in der ambulanten Pflege auf jeden Fall erreicht, auch wenn aufgrund der anderer Dienstzeiten vielleicht nicht genau 38,5h pro Woche erreicht werden. Aber Du kannst nicht einfach von Dir aus vereinbaren, weniger Stunden abzuleisten. Du betrügst Deinen Arbeitgeber.

Und ja, die Mindeststundenanzahl von 2.500 praktischen Arbeitsstunden musst Du voll erbringen. Schaffst Du das nicht, wirst Du nicht zur Prüfung zugelassen.
 
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Ich bin mir nicht sicher - dir ist schon klar, dass nicht die Schule dein Arbeitgeber ist? Die Schule kann dir also gar nicht einfach frei geben.... (oder ist das bei euch anders geregelt?)
 
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Wenn dir deine Kursleitung nicht erklären kann, wie ihr über eure gesamte Ausbildungszeit hinweg auf die gesetzlich geforderte Stundenzahl in allen Bereichen kommt, würde ich mich um ein Gespräch mit der Schulleitung kümmern. Ob du dafür jetzt wirklich einen Rechtskommentar brauchst bezweifle ich.

Das klingt so, als hätte eure Schule Kooperationsverträge mit praktischen Ausbildungsträgern. Diese Verträge kennen wir hier nicht. Vielleicht decken andere, spätere Einsätze/Einsatzbereiche noch Stunden einzelner Bereiche ab (manche Einsätze, die wie eine stationäre Langzeitpflege aussehen zählen u.U. zu der ambulanten Langzeitpflege - das hängt z.B. vom Geschäftsmodell des praktischen Einsatzortes ab). Wir kennen deinen gesamten und sicherlich detailreichen Ausbildungsplan nicht. Hier und da sind im Rahmen der jüngeren Novelle der Gesetzgebung auch einzelne, lokale/regionale Sonderregelungen denkbar - auch die kennen wir für deine Situation nicht.

Sowas kann aber in der Regel die Schulleitung, wenn es der Kursleitung nicht gelingen kann, klären. So wie ich das hier sehe, fehlen uns zu viele Informationen und das Wissen um mögliche Einflussfaktoren. Nimm deine hier geschrieben Bedenken bzw. Unklarheiten und Fragen mit in das Gespräch mit der Schulleitung - dort kann dir das sicherlich besser eingeordnet und erklärt werden. Und hey..... vielleicht liegt dem ganzen aktuell ja wirklich eine Fehlplanung zugrunde und es ist so noch keinem aufgefallen - dann wärst du damit aber auch gleich an der richtigen Stelle. ;)
 
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Wenn dir deine Kursleitung nicht erklären kann, wie ihr über eure gesamte Ausbildungszeit hinweg auf die gesetzlich geforderte Stundenzahl in allen Bereichen kommt, würde ich mich um ein Gespräch mit der Schulleitung kümmern.
Genau, zumal die Schule (und damit letztlich die Schulleitung) ja die Gesamtverantwortung für die pflegerische Ausbildung trägt (§10 PflBG). Siehe auch Pflegeschulen | Pflege-Deutschland.de