- Registriert
- 12.09.2019
- Beiträge
- 190
- Beruf
- Pflegefachkraft
- Akt. Einsatzbereich
- ITS
Einen schönen Tag an alle,
ich bin aktuell etwas verzweifelt aufgrund mangelnder/fehlerhafter Kommunikation in der Ausbildung. Daher suche ich möglichst eine Kommentierung des Gesetzes sowie der dazugehörigen Bundesverordnung. Ich habe jetzt auf die Schnelle nur den "Gesetz über die Pflegeberufe: (Pflegeberufegesetz - PflBG) (Beck'sche Kompakt-Kommentare)" gefunden.
Vielleicht hole ich noch etwas weiter aus. Vorab die Info, dass ich nach dem neuen Gesetz im April 2020 angefangen habe.
Laut Gesetz sind ja die Stunden pro Einsatz auf mindestens 400 festgesetzt (https://www.buzer.de/Anlage_7_PflAPrV.htm, erstes und zweites Drittel) abzgl. der 25% (100h) die man aufgrund von Krankheit oder anderer vom Auszubildenden nicht zu vertretenden Umständen fehlen darf bzw. die nicht als Fehlzeit angerechnet werden (zumindest für den einzelnen Einsatz).
Nun hat bei uns in der Ambulanz jeder nur nur knapp 300 oder sogar weniger Stunden ohne Krankheiten, da nicht 7 Tage jede Woche Teildienste gefahren wurden. Hier hat die Schule eine - mir nicht bekannte - Ausnahmeregelung geschaffen, dass dennoch alle Schüler den Einsatz erfolgreich abgeschlossen haben. Somit wurde zumindest auf dem Papier die 400h Grenze überschritten (oder wie könnte man das noch machen?).
Nun wurde von der Kursleitung fälschlicherweise kommuniziert, dass wir in allen unseren Außeneinsätzen mindestes 300h machen müssen und dafür keine Zuschläge bekommen. Quasi als Deal "angeboten".
Nun bin ich in der stationären Pflege und habe dort mit der Leitung vereinbart, dass ich in Anbetracht der Zwischenprüfung 2 Wochen vor Ende des Einsatzes nicht mehr eingeteilt werde und somit "raus bin". Nun schaffe ich bis Ende des Jahres mit Krankheit etwas über 400h (350h tatsächliche Arbeit + 58h Krankheit). Insoweit wäre zumindest der gesetzliche Part erfüllt. Nur bin ich laut Planung der Schule 488h eingeteilt. Da ich selbst Familie habe, hatte ich das entsprechend geplant wegen Kind und Lernzeit. Die übrigen 80h werde ich vermutlich nicht mehr arbeiten. Sieht letztlich auch blöd auf dem Plan der Schule aus, da ich halt effektiv wenig gearbeitet habe. Aber ich finde das auch etwas widersprüchlich, da wir Schüler im Kurs uns auf die gemachten Aussagen verlassen haben.
Streng genommen müsste man das dann vermutlich später noch nacharbeiten, da man ja sonst letztlich Minusstunden hat. Hat jemand eine Idee wie man da als Kurs wieder raus kommt oder was man am Besten machen könnte? Letztlich wären diese Fehlzeiten ja auch nicht vom Schüler zu vertreten. Zwar habe ich jetzt mit allen möglichen Tricks und Kniffen dafür gesorgt, dass ich die gesetzlichen Vorgaben doch noch erfüllen kann, aber irgendwie empfinde ich es als nicht ganz gerecht, dass wir jetzt für die falsche Vermittlung der Rahmenbedingungen der Einsätze nacharbeiten müssen.
Letztlich verstehe ich auch nicht ganz recht, wieso bei der Ambulanz diese Ausnahme existiert, wo das Gesetz doch ziemlich eindeutig ist.
Ich bin für alle anregenden Beiträge offen; danke schonmal vorab
ich bin aktuell etwas verzweifelt aufgrund mangelnder/fehlerhafter Kommunikation in der Ausbildung. Daher suche ich möglichst eine Kommentierung des Gesetzes sowie der dazugehörigen Bundesverordnung. Ich habe jetzt auf die Schnelle nur den "Gesetz über die Pflegeberufe: (Pflegeberufegesetz - PflBG) (Beck'sche Kompakt-Kommentare)" gefunden.
Vielleicht hole ich noch etwas weiter aus. Vorab die Info, dass ich nach dem neuen Gesetz im April 2020 angefangen habe.
Laut Gesetz sind ja die Stunden pro Einsatz auf mindestens 400 festgesetzt (https://www.buzer.de/Anlage_7_PflAPrV.htm, erstes und zweites Drittel) abzgl. der 25% (100h) die man aufgrund von Krankheit oder anderer vom Auszubildenden nicht zu vertretenden Umständen fehlen darf bzw. die nicht als Fehlzeit angerechnet werden (zumindest für den einzelnen Einsatz).
Nun hat bei uns in der Ambulanz jeder nur nur knapp 300 oder sogar weniger Stunden ohne Krankheiten, da nicht 7 Tage jede Woche Teildienste gefahren wurden. Hier hat die Schule eine - mir nicht bekannte - Ausnahmeregelung geschaffen, dass dennoch alle Schüler den Einsatz erfolgreich abgeschlossen haben. Somit wurde zumindest auf dem Papier die 400h Grenze überschritten (oder wie könnte man das noch machen?).
Nun wurde von der Kursleitung fälschlicherweise kommuniziert, dass wir in allen unseren Außeneinsätzen mindestes 300h machen müssen und dafür keine Zuschläge bekommen. Quasi als Deal "angeboten".
Nun bin ich in der stationären Pflege und habe dort mit der Leitung vereinbart, dass ich in Anbetracht der Zwischenprüfung 2 Wochen vor Ende des Einsatzes nicht mehr eingeteilt werde und somit "raus bin". Nun schaffe ich bis Ende des Jahres mit Krankheit etwas über 400h (350h tatsächliche Arbeit + 58h Krankheit). Insoweit wäre zumindest der gesetzliche Part erfüllt. Nur bin ich laut Planung der Schule 488h eingeteilt. Da ich selbst Familie habe, hatte ich das entsprechend geplant wegen Kind und Lernzeit. Die übrigen 80h werde ich vermutlich nicht mehr arbeiten. Sieht letztlich auch blöd auf dem Plan der Schule aus, da ich halt effektiv wenig gearbeitet habe. Aber ich finde das auch etwas widersprüchlich, da wir Schüler im Kurs uns auf die gemachten Aussagen verlassen haben.
Streng genommen müsste man das dann vermutlich später noch nacharbeiten, da man ja sonst letztlich Minusstunden hat. Hat jemand eine Idee wie man da als Kurs wieder raus kommt oder was man am Besten machen könnte? Letztlich wären diese Fehlzeiten ja auch nicht vom Schüler zu vertreten. Zwar habe ich jetzt mit allen möglichen Tricks und Kniffen dafür gesorgt, dass ich die gesetzlichen Vorgaben doch noch erfüllen kann, aber irgendwie empfinde ich es als nicht ganz gerecht, dass wir jetzt für die falsche Vermittlung der Rahmenbedingungen der Einsätze nacharbeiten müssen.
Letztlich verstehe ich auch nicht ganz recht, wieso bei der Ambulanz diese Ausnahme existiert, wo das Gesetz doch ziemlich eindeutig ist.
Ich bin für alle anregenden Beiträge offen; danke schonmal vorab

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