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[29.10.2004]
Infektion: Klinikum muss Mädchen 250 000 Schmerzensgeld und Rente bezahlen
Nach einer gravierenden Infektionswelle auf der Frühgeborenen-Station muss die Gießener Kinderklinik einem schwer behinderten Mädchen 250 000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das Landgericht Gießen verurteilte das Universitätsklinikum außerdem zu einer monatlichen Rente von 800 Euro. Die Zivilkammer sah es als erwiesen an, dass sich das heute knapp siebenjährige Mädchen aus Rheinland-Pfalz in der Kinderklinik mit dem Darmbakterium Klebsiella oxytoca infiziert und daraufhin unter anderem eine Hirnblutung erlitten hatte.
Das Kind ist blind, kann nicht sprechen und wird vermutlich nie laufen lernen. Im Alter von fünf Jahren entsprach der Entwicklungsstand des Mädchens dem eines drei Monate alten Säuglings. Nach dem Urteil des Gerichts muss das Klinikum auch für «künftig entstehende Schäden» aufkommen. Die Klinik kann beim Oberlandesgericht Frankfurt Berufung einlegen.
In dem seit Juli 2003 laufenden Zivilprozess hatte die Klinik argumentiert, das Mädchen sei bereits mit einer Infektion zur Welt gekommen. Dies hatte ein Gutachter mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen.
Zwischen 1996 und 1999 hatten sich nach Feststellung der Staatsanwaltschaft mindestens 36 Frühgeborene in der Kinderklinik mit dem Darmbakterium Klebsiella oxytoca infiziert. Vier Kinder starben, bei 24 Säuglingen waren körperliche oder geistige Behinderungen die Folge. Der Keim hatte sich in einem von der Klinik verdünnten Desinfektionsmittel vermehrt.
Quelle: www.anwalt-tv.net
Infektion: Klinikum muss Mädchen 250 000 Schmerzensgeld und Rente bezahlen
Nach einer gravierenden Infektionswelle auf der Frühgeborenen-Station muss die Gießener Kinderklinik einem schwer behinderten Mädchen 250 000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das Landgericht Gießen verurteilte das Universitätsklinikum außerdem zu einer monatlichen Rente von 800 Euro. Die Zivilkammer sah es als erwiesen an, dass sich das heute knapp siebenjährige Mädchen aus Rheinland-Pfalz in der Kinderklinik mit dem Darmbakterium Klebsiella oxytoca infiziert und daraufhin unter anderem eine Hirnblutung erlitten hatte.
Das Kind ist blind, kann nicht sprechen und wird vermutlich nie laufen lernen. Im Alter von fünf Jahren entsprach der Entwicklungsstand des Mädchens dem eines drei Monate alten Säuglings. Nach dem Urteil des Gerichts muss das Klinikum auch für «künftig entstehende Schäden» aufkommen. Die Klinik kann beim Oberlandesgericht Frankfurt Berufung einlegen.
In dem seit Juli 2003 laufenden Zivilprozess hatte die Klinik argumentiert, das Mädchen sei bereits mit einer Infektion zur Welt gekommen. Dies hatte ein Gutachter mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen.
Zwischen 1996 und 1999 hatten sich nach Feststellung der Staatsanwaltschaft mindestens 36 Frühgeborene in der Kinderklinik mit dem Darmbakterium Klebsiella oxytoca infiziert. Vier Kinder starben, bei 24 Säuglingen waren körperliche oder geistige Behinderungen die Folge. Der Keim hatte sich in einem von der Klinik verdünnten Desinfektionsmittel vermehrt.
Quelle: www.anwalt-tv.net