Handlungskette für Apoplex?

sano01

Newbie
Registriert
04.10.2010
Beiträge
8
Beruf
altenpflegeschülerin 2 LJ
huhuuu ihe lieben ich brauche ein paar nette inspirationen von euch und zwar verlangt mein Heim eine handlungskette über einen Apoplex verdacht wie würdet ihr das denn schreiben????

also BW hat verdacht auf Apoplex, was mache ich? RR als erstes, dann RTW rufen und natürlich Alarmknöpfle drücken oder??

aber und jetzt kommt mein aber, die sypmtome sind doch fast identisch wie bei einer khk oder? wie sieht es aus, Diagnosestellung is ja n no go, Nitrogabe???

öööhmmmm, puuuuh fragen über fragen :)

danke für die raschen antworten :)
 
Retrostenale Schmerzen beim Apoplex? Austrahlende Schmerzen in die linke Schulter bzw linken Arm beim Apoplex? *grübel* Hab ich da was verpasst?
 
Ich würde erst den RTW rufen, bis dieser Eintrifft hast du in der Regel genug Zeit den Blutdruck zu messen. Bei Diabetikern ist auf jeden Fall der Blutzuckerwert noch interessant.
Weiterhin solltest du den Patienten nicht alleine lassen, ihn beruhigen, die Vitalfunktionen im Augen behalten. Das Übliche halt.

Aus rettungsdienstlicher Sicht wäre es noch wünschenswert, wenn die Kranken/Pflegeakte bereit liegt, das Patientenzimmer nicht erst groß gesucht werden muss und wenn möglich jemand beim Patienten ist der ihn kennt.

Dass so auf die Schnelle, wie ausführlich möchtest du es denn haben?

Ach fast vergessen, das mit der KHK (ich nehme an du meinst koronare-Herz-Krankheit) ist Quatsch. Ein Herzinfarkt macht in der Regel keine neurologischen Ausfälle, ein Apoplex keine Herzschmerzen.
In beiden Fällen kann die Ursache, nämlich ein Gefäßverschluß durch einen Thrombus, die gleiche sein.
Nitro ist beim Apoplex nicht indiziert.
 
So Apoplex ist nicht gleich Apoplex.
Synkope? Atemfunktion überprüfen. Wenn keine Ateminsuffizienz->stabile Seitenlage->NOTRUF absetzen( Bewusstlosigkeit eine Notarztindikation), VZ-Kontrolle
Ateminsuffizienz ->CPR-
Bewusstsein vorahanden: Oberkörperhochlagerung, VZ-Kontrolle FAST-Screening, BZ-Kontrolle, NOTRUF
 
Moin,Moin

Würde mir auch Wünschen, dass ggf. der Wille des Bewohners bzw. ein "was wäre wenn" schnell mit in die Aktionen einfliesen würde.

Bei einem sehr alten oder/und bereits terminal erkrankten Menschen, gibt es sicher auch etwas entspanntere Wege zu reagieren :eek1:

Kann auch bedeuten eher den Hausarzt und die Angehörigen zu informieren!
 
@Dirk
HERZLICHEN DANK!
Mir fällt ein Stein vom Herzen, dass es nicht erst auf der zweiten Seite erwähnt wird!
D.
 
halloooooo :)

danke schonmal für die guten Ratschläge,jetzt kommt das aber^^ wie sieht es denn aus sollte der BW eine Patientenverfügung haben?, trotdem Notruf absetzen oder nicht? muss der Notarzt die patientenverfügung berücksichtigen? eigentlich ja oder?
 
Was steht denn in der Patientenverfügung genau drinn? Da kann alles mit abgedeckt sein oder auch gar nix. Die Wortwahl in den Verfügungen sind so unterschiedlich wie du Sterne in der Nacht sehen kannst. Genauso kommt es auf den Ausmaß der plötzlichen Erkrankung an. Ein Apoplex kann von einer Lähmung eines Lidmuskels am Auge gehen oder leichten Koordinierungsstörungen an einer Hand bis hin zur Komplettlähmung einer Körperhälfte mit kompletter Bewußtlosigkeit.
 
Moin sano01

Klar muss der Notarzt eine Patientenverfügung beachten.

Aber!
sind die meisten Patientenverfügungen recht allgemein gehalten. Werden in der Akutsituation keinerlei Aussagekraft haben. Müssen in der Erstversorgung erst einmal durchgelesen und verstanden werden. Müssen auch zur Hand sein.

Ist der Notruf abgesetzt und rollt der Rettungsdienst muss erst einmal gehandelt werden. Gut, es gibt sicher Situationen, die rein visuell so klar sind, dass die Notfallversorgung ins stocken gerät. Aber im Zweifel muss der Rettungsdienst handeln.

Der Wille des Patienten , die medizinische Sinnhaftigkeit sollte bereits im Vorfeld im Versorgungsteam besprochen sein. Dazu gehören auch der Bewohner und seine Angehörigen. Meist ist dies leider nicht der Fall und führt dann zunächst zur Eskalation und im Krankenhaus nach sammeln der Fakten zur Palliativen Versorgung. Das Versorgungsteam ab Notruf kennt den Patienten nicht. Meist muss die Anamnese zusammen gebastelt werden. Bis Angehörige mit einbezogen werden vergeht häufig auch eine gewisse Zeit. Und in z.B. 30 Minuten kann man eine Therapie schon schön eskalieren.
 
Moin,Moin

Würde mir auch Wünschen, dass ggf. der Wille des Bewohners bzw. ein "was wäre wenn" schnell mit in die Aktionen einfliesen würde.

Bei einem sehr alten oder/und bereits terminal erkrankten Menschen, gibt es sicher auch etwas entspanntere Wege zu reagieren :eek1:

Kann auch bedeuten eher den Hausarzt und die Angehörigen zu informieren!

Unteranderem deswegen finde ich es immer toll, wenn die Akte beim Patienten liegt und eine Pflegekraft anwesend ist, die den Patienten kennt - nicht nur vom Namen her-.

In der Regel versucht der Rettungsdienst, respektive der Notarzt Patientenverfügungen zu berücksichtigen bzw entsprechend zu handeln. Zumindest dort wo ich bisher gearbeitet habe. Wie Dirk Jahnke schon erwähnte ist dies leider nicht immer so einfach möglich.
Die wenigsten Notfallpatienten sind uns im Vorfeld bekannt, häufig müssen wir Entscheidungen unter einem gewissen Zeitdruck treffen.
Bei Zweifeln über den tatsächlichen aktuellen Willen des Patienten (eine Verfügung ist ja nicht immer aktuell) wird man sich regelmäßig, sofern die Prognose nicht von vorneherein infaust ist, für eine Behandlung entscheiden.
Je mehr Informationen uns hier zur Verfügung stehen, desto besser können wir uns unsere Anamnese zusammen basteln.

@Kräuterfrau:
Die BZ-Kontrolle würde ich, falls nicht eh am Patienten verfügbar oder der Patient bekannt für seine BZ-Probleme ist, nach dem Notruf durchführen. Sollten die Symptome durch eine Hypoglykämie entstanden sein, dann ist der RTW möglicherweise umsonst gefahren. Falls es doch ein Apoplex ist gewinnt man so möglicherweise ein paar wertvolle Minuten. Wenn ihr zwei oder mehr seit dann können die Maßnahmen natürlich auch paralell laufen.
 

Ähnliche Themen