Habe gekündigt, muss mein Noch-Arbeitgeber mich für Einstellungsuntersuchung freistellen?

Florian2666

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Hallo zusammen, ich habe bei meinen jetzigen Arbeitgeber gekündigt und habe eine 4 Wochen frist, die fängt Morgen an.

So mein neuer Arbeitgeber, will eine Einstellungsuntersuchung machen, muss mein jetziger noch Arbeitgeber mich für diese Untersuchung für die neue Stelle freistellen?

LG
 
Nein, muss er nicht.
 
Wäre mir neu. Warum sollte er das auch müssen? Freistellen für die Untersuchung muß dich nur dein neuer AG, der erteilt ja schließlich auch den Auftrag.

lg
 
§ 629
Freizeit zur Stellungssuche Nach der Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses hat der Dienstberechtigte dem Verpflichteten auf Verlangen angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses zu gewähren.




Vergleiche dazu:


Anspruch auf Freistellung entsteht bei

  • Stellensuche
    der eine Kündigung vorausgegangen ist, unabhängig davon ob arbeitgeber- oder arbeitnehmerseitig. Einzige Ausnahme ist die außerordentliche fristlose Kündigung, bei der kein Anspruch besteht. Anspruch dagegen besteht auch im Fall einer Änderungskündigung, eines Aufhebungsvertrags mit Auslauffrist, einem befristeten Arbeitsverhältnis, bei Auszubildenden und Teilzeitkräften. Der Anspruch ist mindestens 2 Tage vor der Freistellung beim Arbeitgeber zu beantragen. Zur Stellensuche zählen Vorstellungsgespräche, Informationsgespräche beim Arbeitsamt oder einer Jobvermittlung und Eignungstests und Untersuchungen. Die Freistellung wird auf den Urlaub in der Regel nicht angerechnet, d.h. der Anspruch auf Urlaub bleibt davon unberührt. Die Freistellung ist vom Arbeitgeber zu genehmigen, kann aber nicht verweigert werden

Quelle:Freistellung von der Arbeit - ArbeitsRatgeber

oder

Freistellung zur Stellensuche: Was Sie beachten müssen

Allgemeiner Hinweis:

Bei arbeitsrechtlichen Fragen immer auf die Quellen achten. Dann gibt es immer noch genug Fehlerquellen und Missverständnisse. Angabne ohne Quellen immer ignorieren.
 
@thorstein:
Hat jetzt aber mit der Einstellungsuntersuchung eher nix zu tun:?:
 
Hallo renje,

das kann ich dir so nicht beantworten, darum der Hinweis auf Fehlerquellen und Missverständnisse.
Dient die Untersuchung zur Vervollständigung der Bewerbungsunterlagen, muss sie also zwingend vor Dienstantritt erfolgen, würde das meiner Interpretation nach unter BGB §629 fallen.
Aber ich lasse mich da gerne belehren, nur bitte mit Quellenangabe.
 
Danke für die schnellen Antworten, naja in google habe ich weiterhin nicht sowas finden können. Dennoch bin ich der meinung, das er mich freistellen müsste, weil ohne die untersuchung, hindert er mich doch daran diese Stelle zu bekommen.

Und so weit ich weiss, ist in der Kündigungsfrist es so das er mich ja auch zu Vorstellungsgesprächen freistellen muss.

MFG und danke
 
@florian:
Und so weit ich weiss, ist in der Kündigungsfrist es so das er mich ja auch zu Vorstellungsgesprächen freistellen muss.
jetzt komme ich doch ins Grübeln.
Mir ist klar, dass ein Anspruch auf Freistellung für Vorstellungsgespräche besteht.
Aber muss der alte AG auch noch dafür bezahlen?
Das ist doch meine private Angelegenheit.
Das habe ich bisher in Praxis noch nie erlebt und ist mir bisher auch unbekannt - aber... man lernt ja nie aus.

Freistellung - klar
Bezahlung dafür - ???
 
@florian:
jetzt komme ich doch ins Grübeln.
Mir ist klar, dass ein Anspruch auf Freistellung für Vorstellungsgespräche besteht.
Aber muss der alte AG auch noch dafür bezahlen?
Das ist doch meine private Angelegenheit.
Das habe ich bisher in Praxis noch nie erlebt und ist mir bisher auch unbekannt - aber... man lernt ja nie aus.

Freistellung - klar
Bezahlung dafür - ???

Hallo,

zur Ergänzung:

Freistellung: ja
Bezahlung: nein

Dies gilt sowohl für Vorstellungstermine, wie auch für Termine, die damit in Zusammenhang stehen, also Einstellungsuntersuchung, Berwerbertests oder Hospitieren.

Gruß

medsonet.1
 
Wobei ich nicht verstehe, warum man bei unseren Arbeitszeiten den Untersuchungstermin nicht in die Freizeit legen kann. Es sei denn, man hat einen Fahrtweg von mehreren Stunden o.ä.
 
Das Problem in der heutigen Gesellschaft ist einfach, wenn man Termine verschiebt, genau wie Vorstellungstermine, ist man schnell wieder weg vom Fenster. Ist zwar nicht richtig, ist aber leider so.

Weil ich werde nie anrufen wenn ich ein Vorstellungstermin habe und sagen sorry aber da muss ich Arbeiten :D

LG
 
In der heutigen Gesellschaft, in der ich lebe, hatte da noch kein AG, geschweige denn ein Betriebsarzt ein Problem damit. Jeder weiß, dass man in einem festen Arbeitsverhältnis nicht frei über seine Zeit verfügen kann.

Zur Betriebsärztlichen Untersuchung werden mir die Termine nicht vorgegeben, ich mache sie mit dem Betriebsarzt aus, genau wie beim gewöhnlichen Arzttermin.
 

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