Gilt der BAT auch für die private häusliche Krankenpflege?

lisan

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Hi,

Meine Freundin arbeitet noch in der haeuslichen Krankenpflege, eine wie die meisten private einrichtung.
Gilt für Sie auch die BAT ? Und woher weiss man das, es steht immerhin nicht im Arbeitsvertrag.

Sie soll die Einstellungsuntersuchung u.a. Titer in hoehe von 100 euro selbst tragen.
Wir muessten heute den betrag schriftl. geltend machen.
Wenn der BAT auch fuer sie gilt berufe ich mich auf §7(4).

gruss,
lisan.
 
Hallo Lisan,
schau in den Arbeitsvertrag, dort muss entweder der angewandte Tarifvertrag oder alternativ die individuell vereinbarte Regelung aufgeführt sein.
[font=Arial,Helvetica,Univers,Zurich BT][size=-1]Allgemein gilt:
“Wer die Musik bestellt, bezahlt”. Soweit der Arbeitgeber eine Einstellungsuntersuchung verlangt, muß er die Kosten tragen.
Will der Arbeitnehmer dagegen die Untersuchung von einem anderen Arzt vornehmen lassen, so muß der Bewerber ggf. die Kosten selbst tragen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber z.B. mit dem arbeitsmedizinischen Dienst eine entsprechende Pauschalvereinbarung getroffen hat.[/size][/font]
 
Der BAT gilt nicht, ich habe in der letzten stunde viel gelesen - bei priv. haeuslicher kp ist nicht mit einem tarifvertrag zu rechnen.

Sie wurde mit einem gruenen formular zu einem arzt geschickt (ich vemute nach ihrer freien wahl) ich lese das und frage wenn ich zu hause bin nach.
Im Arbeitsvertrag gibt es keinen hinweis auf einen übergreifenden tarifvertrag auch keinen hinweis auf einstellungsuntersuchungen.

Was die sache schierig macht ist, dass mahnungen und zahlungsaufforderungen wegen der ausbleibenden zahlung der titer-bestimmung an meine freunin gingen und nicht an die firma.

Sie hat unter vorbehalt gezahlt und moechte heute schriftl. beim Arbeitgeber die 100euro +7 euro mahngebuehr geltend machen (1 Monat frist laut Arbeitsvertrag).
Ich habe da so meine probleme den text zu formulieren, da ich mich auf nichts berufen kann.

gruss und danke fuer die schnell antwort.
 
Zuletzt bearbeitet:
lisan schrieb:
...zahlungsaufforderungen wegen der ausbleibenden zahlung der titer-bestimmung an meine freunin gingen und nicht an die firma.
Seh ich das richtig, es geht nicht mehr um den Betrag der ganzen Untersuchung, sondern nur noch um die Kosten der Titerbestimmung?

Die dann möglicherweise im Arztgespräch vereinbart worden ist?
Wende dich ggf. mit deinem Protest an den untersuchenden Arbeitsmediziner um Klärung. Er hat/hätte über Kosten aufzuklären!
Dann redet mit dem Chef des Pflegedienstes, und dann ggf erst den Anwalt.
Rechtsberatung dürfen wir hier nicht betreiben, wir können nur mögliche Wege aufweisen.
 
BG Arzt

Hallo, also die arbeitsmedizinische U eines jeden, gerade neuen Mitarbeiters
ist Pflicht des Dienstes, begründet durch die Auflagen seitens der Berufsgenossenschaft. Allerdings kostet die Untersuchung etwa 120-160 €
insgesamt und meine medizinischen Kenntnisse sind lausig, aber einer Titer-
bestimmung war auf den Rechnungen nicht zusehen. Aber wie bereits beschrieben
muss der Arzt jede Mehrleistung dem Mitarbeiter in Rechnung stellen und in natürlich
vorher Informieren und sein Abnicken abwarten.

mfg Windelschwinger
 

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