Hi,
Meine Freundin arbeitet noch in der haeuslichen Krankenpflege, eine wie die meisten private einrichtung.
Gilt für Sie auch die BAT ? Und woher weiss man das, es steht immerhin nicht im Arbeitsvertrag.
Sie soll die Einstellungsuntersuchung u.a. Titer in hoehe von 100 euro selbst tragen.
Wir muessten heute den betrag schriftl. geltend machen.
Wenn der BAT auch fuer sie gilt berufe ich mich auf §7(4).
gruss,
lisan.
Meine Freundin arbeitet noch in der haeuslichen Krankenpflege, eine wie die meisten private einrichtung.
Gilt für Sie auch die BAT ? Und woher weiss man das, es steht immerhin nicht im Arbeitsvertrag.
Sie soll die Einstellungsuntersuchung u.a. Titer in hoehe von 100 euro selbst tragen.
Wir muessten heute den betrag schriftl. geltend machen.
Wenn der BAT auch fuer sie gilt berufe ich mich auf §7(4).
gruss,
lisan.