Es gibt die Möglichkeit, den Dienstwagen auch für private Zwecke zu nutzen. Diese Nutzungsmöglichkeit ist in der Regel durch die sogenannte 1-%-Regelung geregelt. Dabei wird ein Prozent (bei Plug-in-Hybriden 0,5% und bei Elektro-Autos 0,25%) des Brutto-Listenpreises des Fahrzeugs monatlich als geldwerter Vorteil für die private Nutzung versteuert. Dieser Betrag wird dem Bruttogehalt hinzugerechnet und entsprechend versteuert.
Vorteile der 1-%-Regelung sind unter anderem die einfache Handhabung und die klare Regelung der Versteuerung des privaten Nutzungsanteils. Zudem entfallen in den meisten Fällen zusätzliche Kosten für die Mitarbeitenden, da die Versteuerung über das Bruttogehalt erfolgt. Darüber hinaus ist die private Nutzung des Firmenwagens für die Mitarbeitenden vorteilhaft, da sie keinen privaten Wagen benötigen und den Dienstwagen flexibel für private Zwecke nutzen können.