Fristlose Kündigung wegen Verweigerung Einzuspringen im Herzkatetherlabor möglich?

Lisanne186

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Gesundheits - und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
Herzkathetherlabor
Hallo,
Nachdem die Person, die unseren 24 Stunden Dienst in unserem HKL heute ableisten sollte, krank geworden ist und unsere Leitung bei jedem angerufen hat, ob jemand einspringen könnte - hat mich unsere PDL in ihr Büro gerufen und gemeint, wenn dieser Fall eintritt, ist es ihre Aufgabe, einfach jemand zu „bestimmen“ der dann wohl oder übel diesen Dienst machen muss. Ich habe ihr gesagt, dass ich nicht kann, mein Auto dringend repariert werden muss (nächstes Wochenende ebenfalls nicht möglich, da ich wieder im Bereitschaftsdienst und ein Tag später im Rufdienst geplant bin), und ich etwas schon lange geplant habe und Bahntickets dafür gekauft habe. Ich wurde dann „beauftragt“, doch nochmal mit Kollegen Rücksprache zu halten ob mit denen irgendwas getauscht werden kann. Da natürlich, im normalen Betrieb aber keine Zeit ist, viel zu regeln hat die PDL um 14 Uhr nochmal angerufen und meinte was denn jetzt sei, sie geht jetzt nach Hause - ich hab gesagt, das ich niemand erreicht hab und sie meinte, dann ist es eben so, dann muss sie das jetzt bestimmen, da ich am wenigstens Dienste die letzten Monate gemacht hätte. Ich konnte überhaupt gar nichts dazu oder dagegen sagen, auch nicht beim Betriebsrat mal nachfragen, da es einfach sehr sehr stressig war, Freitag Nachmittag und wir instabile Patienten hatten. Unsere Stationsleitung hat dass ganze dann im Dienstplan geändert.
Nach der Arbeit, habe ich mich dann an meine Rechtsschutzversicherung gewendet und dort nochmal kurz nach der Lage gefragt und hab außerdem versucht, meine Dinge, die heute geplant waren, irgendwie zu verschieben - was einfach nicht ging. Die Frau am Telefon von der Rechtsabteilung meinte, dass das nicht in Ordnung wäre und der AG nicht das Recht hätte.
Ich habe dann den Bereitschaftsdienst der PDL angerufen und mitgeteilt, das ich den Dienst einfach nicht machen kann (ich bin quasi am Freitag um 14 Uhr dann informiert worden, dass ich um 08 Uhr morgen kommen zu habe und hatte um 16 Uhr Feierabend) sie ist super respektlos in ihrem Ton geworden, hat gesagt es ist nicht ihre Aufgabe das jetzt zu klären sondern dass das heute Mittag geklärt werden sollte und ich das hätte sagen müssen (was ich gemacht habe), sie geht zum Verwaltungsdirektor, sie wird jetzt nicht mehr mit mir weiter sprechen, das HKL müsste dann abgemeldet werden und so weiter und es dann eben jetzt so wäre. Außerdem muss man dazu sagen, das wir neben dem normalen Bereitschaftsdienst seit kurzem auch eine Rufbereitschaft im Background haben, die bei Notfällen ebenfalls rein kommt.
nach 10 Minuten hat sie noch mal versucht mich anzurufen und mir dann mitgeteilt, das es ihr leid tut aber ich müsste den Dienst einfach machen.
Da ich weiterhin gesagt habe das es einfach nicht geht, weil ich Tickets etc. gekauft habe, Autoreperatur - sagte sie, das ihr das egal ist und ich dann am Montag direkt ins Büro kommen soll und es Konsequenzen gibt.
Ich hatte erst abends Zeit mit meinen Arbeitsvertrag durchzulesen, da steht tatsächlich drin, dass ich im Rahmen begründeter betrieblicher/dienstlicher Notwendigkeiten […] zu Bereitschaftsdiensten, Mehrarbeit, Schichtdienst etc. verpflichtet bin.

Das bedeutet dann wohl, Pech für mich - oder? Gibt es trotz dieser Klausel einen gewissen zeitlichen Rahmen, der besagt, dass man das ganze „rechtzeitig“ ankündigen muss?
Hab ich direkt mit einer fristlosen Kündigung zu rechnen oder was denkt ihr, wäre in dem Fall, die schlimmste Sache, die der AG unternehmen könnte?
Ich wollte nicht viel darüber nachdenken - es beschäftigt mich jetzt aber doch.

Danke fürs durchlesen
Liebe Grüße - Lisanne :)
 
Ich hatte erst abends Zeit mit meinen Arbeitsvertrag durchzulesen, da steht tatsächlich drin, dass ich im Rahmen begründeter betrieblicher/dienstlicher Notwendigkeiten […] zu Bereitschaftsdiensten, Mehrarbeit, Schichtdienst etc. verpflichtet bin.
Ein solcher Passus ist einfach nur lächerlich und entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage.


Muss ich in meinem Frei einspringen, wenn der Dienstplan aushängt?
Dienstverpflichtung ist ein militärischer Begriff, der im privaten Arbeitsrecht nicht gilt. Das Direktionsrecht des Arbeitgebers gilt nicht in der Freizeit des Arbeitnehmers. Wenn ein/e Mitarbeiter/in im Frei angerufen wird und einspringen soll, kann das nur als Bitte, nicht als Anordnung erfolgen. Und ein NEIN muss der Angerufene auch nicht begründen. Der Arbeitgeber hat nach § 106 Gewerbeordnung das Weisungsrecht, über Inhalt, Ort und Zeit der
Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher zu bestimmen. Wird die Arbeit durch einen Dienstplan geregelt, hat der Arbeitgeber mit Bekanntgabe des Dienstplans dieses Weisungsrecht wirksam ausgeübt. Das heißt, nach Bekanntgabe des Dienstplans sind Veränderungen nur noch mit Einverständnis des Arbeitnehmers möglich. Ein spontanes Wegschicken nach Dienstantritt, um Sie für ein paar Stunden später wieder einzubestellen, entspricht nicht billigem Ermessen. Selbst bei Abrufmitarbeitern muss ein Einsatz vier Tage im Voraus angekündigt werden. Da strukturelle Personalknappheit kein allgemeiner ziviler Katastrophenfall ist, sondern zum Betriebsrisiko des Arbeitgebers gehört, kann hier niemand dienstverpflichtet werden.“

Siehe https://www.dbfk.de/media/docs/download/Allgemein/Mein-Recht-auf-Frei_Sammelband-2016.pdf

Bist Du beim DBfK? Oder in der Gewerkschaft? Dann wärst Du rechtsschutzversichert.
 
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Danke für deine Antwort!

Leider nicht, ich habe nur eine allgemeine Rechtschutzversicherung.
Könnte das trotzdem nicht als Arbeitsverweigerung gezählt werden?
Die PDL scheint das Ganze so zu drehen, als hätte ich „mittags“ ja „zugesagt“
Und gibt es ein Unterschied, ob ich im frei angerufen werde oder aktuell auf der Arbeit bin und das ganze mir dann dort „angeordnet“ wird?

Liebe Grüße und danke für deine Antwort :)
 
Der Passus mit Mehrarbeit, Schichtdienst usw. Ist zulässig. Er hat aber nichts mit einer Verpflichtung zum einspringen zu tun.
Das einzige Problem, dass ich hier erkenne, ist, dass du am Nachmittag nicht widersprochen hast, als die PDL bestimmt hatte, dass du einspringst. Das könnte als implizite Zustimmung ausgelegt werden. Du hättest sofort widersprechen müssen, nicht erst ein paar Stunden später.
Für eine Kündigung reicht das meines Erachtens nicht aus. Eine Ermahnung oder Abmahnung wäre jedoch denkbar.
Du solltest dich auf jeden Fall am Montag beim Betriebsrat melden.
 
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Genau, ich hatte mich vorhin unklar ausgedrückt:
Klar sind Bereitschaftsdienste und Mehrarbeit zulässig; daraus läßt sich aber keine Pflicht zum Einspringen ableiten.
Also so wie’s beim DBfK steht:
Einspringen nur mit beiderseitiger Zustimmung.
Und gibt es ein Unterschied, ob ich im frei angerufen werde oder aktuell auf der Arbeit bin und das ganze mir dann dort „angeordnet“ wird?
Nein.
 
Der Passus mit Mehrarbeit, Schichtdienst usw. Ist zulässig. Er hat aber nichts mit einer Verpflichtung zum einspringen zu tun.
Das einzige Problem, dass ich hier erkenne, ist, dass du am Nachmittag nicht widersprochen hast, als die PDL bestimmt hatte, dass du einspringst. Das könnte als implizite Zustimmung ausgelegt werden. Du hättest sofort widersprechen müssen, nicht erst ein paar Stunden später.
Für eine Kündigung reicht das meines Erachtens nicht aus. Eine Ermahnung oder Abmahnung wäre jedoch denkbar.
Du solltest dich auf jeden Fall am Montag beim Betriebsrat melden.
So wie ich die Schilderung lese, hat sie mehrmals, und das auch noch bei unterschiedlichen Vorgesetzten, gesagt dass sie nicht kann. Sie wurde ignoriert und man hat das Problem zu ihrem gemacht und sie gebeten jemand zum tauschen zu suchen, als wäre es Tatsache dass sie einspringen muss!
Dass ist aber ein Irrtum der PDL, die glaubt, dass sie jemand zum Dienst verpflichten darf. Darf sie aber nicht!
Die Sache wäre eigentlich für Lisanne vorbei gewesen mit ihrer Ablehnung den Dienst zu machen. Die Vorgesetzten machen den Fehler, indem sie das nicht akzeptieren und sie sogar nötigen.

@Lisanne 186: Lass dich nicht verunsichern. Du hattest das Recht den Dienst abzulehnen! Ob deine Vorgesetzten rechtlich gegen dich vorgehen und wie das letztlich ausgeht, kann dir niemand genau sagen. Ich rate dir ein Gedächtnisprotokoll zu erstellen, wie und wann was abgelaufen ist! Damit du im Gespräch nichts durcheinander wirfst. Betone dabei, dass du mehrfach deutlich den Dienst abgelehnt hast. Und dass man deine Aussage ignoriert hat.
Ich würde noch in die Beratung durch einen Arbeitsrechtler investieren, damit du weißt wie du am besten vorgehst. Und nimm den Betriebsrat mit zum Gespräch!
 
Die Behauptung der Pflegedienstleitung, sie könne jemanden "bestimmen", der bei Bedarf aus dem Frei kommen müsse, ist natürlich rechtlich nicht haltbar, da sind wir uns einig. (Etwas anderes wäre es, wenn die PDL jemanden, der zum fraglichen Zeitpunkt auf einer anderen Abteilung eingeteilt ist, für den Dienst im Herzkatheterlabor "bestimmt" - das dürfte sie.)

Für problematisch halte ich diesen Part:

hat die PDL um 14 Uhr nochmal angerufen und meinte was denn jetzt sei, sie geht jetzt nach Hause - ich hab gesagt, das ich niemand erreicht hab und sie meinte, dann ist es eben so, dann muss sie das jetzt bestimmen, da ich am wenigstens Dienste die letzten Monate gemacht hätte. Ich konnte überhaupt gar nichts dazu oder dagegen sagen, auch nicht beim Betriebsrat mal nachfragen, da es einfach sehr sehr stressig war, Freitag Nachmittag und wir instabile Patienten hatten. Unsere Stationsleitung hat dass ganze dann im Dienstplan geändert.

Sie hätte in diesem Moment Nein sagen können und müssen, hat aber nichts dazu gesagt und ohne Protest zugelassen, dass die Stationsleitung in ihrer Anwesenheit den Dienstplan entsprechend ändert. Dies könnte rechtlich als implizite Zustimmung gewertet werden und der Widerspruch - mehr als zwei Stunden später! - möglicherweise tatsächlich als Arbeitsverweigerung. Um 14.00h konnte die PDL davon ausgehen, dass die Sache geklärt ist und die TE den Dienst übernimmt.
 
Sie hätte in diesem Moment Nein sagen können und müssen, hat aber nichts dazu gesagt und ohne Protest zugelassen, dass die Stationsleitung in ihrer Anwesenheit den Dienstplan entsprechend ändert. Dies könnte rechtlich als implizite Zustimmung gewertet werden und der Widerspruch - mehr als zwei Stunden später! - möglicherweise tatsächlich als Arbeitsverweigerung. Um 14.00h konnte die PDL davon ausgehen, dass die Sache geklärt ist und die TE den Dienst übernimmt.
Naja, bereits vorher hat Lisann nein gesagt und sie wurde übergangen und ihre Einwände wurden nicht akzeptiert.
Ich frage mich, wie oft man das als Mitarbeiter sagen muss? Ob das rechtlich als implizierte Zustimmung gewertet werden würde, vermag ich nicht zu beurteilen und letztlich weiß man es nicht. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die Klinik dies vor Gericht bringt.
Sollte man rechtliche Konsequenzen bekommen, ginge ich vor Gericht und ich würde mir einen anderen Arbeitgeber suchen.
Die PDL/SL ist hier eindeutig übers Ziel hinausgeschossen und hat einen Fehler begangen. Die Mitarbeiterin zu „nötigen“ für Ersatz/Tauschpartner zu sorgen, geht von der Annahme aus, dass man sie zum Dienst verpflichten kann. Eigentlich hätte man diese Aufforderung ignorieren können.
Dass Lisann später in dem Telefonat nochmal explizit die Dienstplanänderung verweigert hat, ist nur die Bestätigung ihrer vorherigen Aussagen.
SL und PDL haben hier gesetzwidrig gehandelt. Und auch wenn man nie genau weiß, wie ein Richter entscheiden würde…., ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, wie man bei diesem Sachverhalt ernsthaft annehmen kann, dass Lisann die Änderung akzeptiert.
 
Naja, bereits vorher hat Lisann nein gesagt und sie wurde übergangen und ihre Einwände wurden nicht akzeptiert.
Jepp. Aber um 14.00h hat sie eben keinen Piep gesagt und keinen Einwand gebracht. PDL und auch Stationsleitung gingen daher davon aus, dass sie sich habe breitschlagen lassen - sonst hätte die Stationsleitung das ja nicht im Dienstplan eingetragen.

Das Vorgehen der PDL war nicht korrekt, das steht außer Frage. Aber an ihrer Stelle hätte ich um 14.ooh auch den Eindruck gehabt, dass Lisanne am nächsten Tag wie gefordert und im Dienstplan umgetragen zur Arbeit kommt.
 
Das Vorgehen der PDL war nicht korrekt, das steht außer Frage. Aber an ihrer Stelle hätte ich um 14.ooh auch den Eindruck gehabt, dass Lisanne am nächsten Tag wie gefordert und im Dienstplan umgetragen zur Arbeit kommt.
Ich kann zu 100% ausschließen, dass ich als Stationsleitung oder PDL jemanden so bedrängt hätte. So ein geringschätzendes Verhalten käme mir nicht in den Sinn, mal abgesehen davon, dass es rechtswidrig ist.

Und als Mitarbeiterin hätte ich nein gesagt und nicht mehr weiter diskutiert. Das lernt man aber erst mit der Zeit. Zuhause ans Telefon gegangen bin ich schon Anfang der 90ziger zumindest seit der Rufnummererkennung nicht mehr, wenn Station angerufen hat.
Im übrigen wäre die Klinik hier verpflichtet gewesen die Bahntickets zu ersetzen. Aber egal, Lisanne hatte recht sich zu wehren und ich wünsche ihr, dass sich alles im Sande verläuft und auch beim nächsten Mal standhaft bleibt!
 
Vielen Dank für eure Antworten.
Ja ich denke, dass lerne ich tatsächlich mit der Zeit: in dem Moment habe ich mich so überrollt gefühlt und war so in der Arbeit drin, das es mir extrem schwer fiel, da komplett konsequent nein zu sagen, wie nach dem Feierabend. Da mir in dem Moment quasi keine Wahl gelassen worden ist und schon davon ausgegangen ist, dass ich das mache.
 
Der Artikel ist von 2016, aber vermutlich noch relevant:


Dienstverpflichtung in Not-Situationen

Der Arbeitnehmer hat in außergewöhnlichen Notfällen aufgrund seiner Treuepflicht auch Anweisungen in seiner arbeitsfreien Zeit zu befolgen und muss einspringen, wenn ein Schaden für den Arbeitgeber anders nicht abzuwenden ist. Ein regelmäßiger Ausfall von Kolleginnen und Kollegen oder ein ständiger Pflegefachkräftemangel sind jedoch keine außergewöhnlichen Notfälle. In diesem Fall kann der Arbeitgeber nicht auf sein Weisungsrecht zurückgreifen, sondern benötigt das Einverständnis der Mitarbeiter, wenn diese einspringen sollen.



In wieweit diese “Not-Situation“ hier entstanden ist, weiss ich nicht. Der AG könnte sich aber eventuell hierauf berufen. Leider ist kein direkter Bezug zu einem Gesetz oder einer Verordnung genannt.

Habe danach gesucht, weil bei uns im OP vor Jahren auch die Diskussion war, was passiert, wenn der Bereitschaftsdienst kurzfristig ausfällt und keiner freiwillig übernehmen will ( was glücklicherweise in über 20 Jahren noch nicht passiert ist)

LG Einer
 
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Dienstverpflichtung in Not-Situationen
Der Arbeitnehmer hat in außergewöhnlichen Notfällen aufgrund seiner Treuepflicht auch Anweisungen in seiner arbeitsfreien Zeit zu befolgen und muss einspringen, wenn ein Schaden für den Arbeitgeber anders nicht abzuwenden ist. Ein regelmäßiger Ausfall von Kolleginnen und Kollegen oder ein ständiger Pflegefachkräftemangel sind jedoch keine außergewöhnlichen Notfälle. In diesem Fall kann der Arbeitgeber nicht auf sein Weisungsrecht zurückgreifen, sondern benötigt das Einverständnis der Mitarbeiter, wenn diese einspringen sollen.
Der Arbeitgeber trägt das sogenannte "Betriebsrisiko" und Personalausfall ist keineswegs ein "Notfall":

"Kurzfristige Dienstplanänderungen
Grundsätzlich sind Arbeitgeber an die von ihnen aufgestellten Dienstpläne gebunden, sobald sie diese ausgehängt haben. Durch unvorhersehbare Personalausfälle sind Personalverantwortliche aber oftmals gezwungen, diese kurzfristig zu ändern, um die pflegerische Versorgung sicherzustellen.

Dies ist grundsätzlich nur im beiderseitigen Einvernehmen mit den betroffenen Beschäftigten möglich. Beschäftigte dürfen sich regelmäßig auf eine einmal erfolgte Einteilung für die Arbeit verlassen und müssen nicht kurzfristig für Kollegen einspringen.

Nach der Rechtsprechung muss der Arbeitgeber bei einer notwendigen Umstellung von Dienstplänen zwingend auf die Belange der betroffenen Mitarbeiter Rücksicht nehmen. Hierzu hat sich das ArbG Berlin mit Urteil vom 05.10.2012 – 28 Ca 10243/12 wie folgt geäußert:

„Hat der Arbeitgeber sein Recht auf Konkretisierung der zeitlichen Lage des Arbeitseinsatzes eines Teilzeitbeschäftigten (§ 106 Satz 1 GewO) per Dienstplan ausgeübt (hier: Einteilung zum Spätdienst), so kann er von seiner diesbezüglichen Leistungsbestimmung nicht ohne Rücksicht auf dessen Belange wieder einseitig abrücken (hier: Schichttausch zum Frühdienst). Er hat dem Adressaten gegenüber insbesondere eine den Umständen nach angemessene Ankündigungsfrist einzuhalten. Für die Bemessung dieser Frist kann im Grundsatz auf die Regelung des § 12 Abs. 2 TzBfG (vier Tage im Voraus) zurückgegriffen werden.“

Auch das Arbeitsgericht Frankfurt am Main geht mit Urteil vom 12.10.2005 – 22 Ca 3276/05 von einer viertägigen Ankündigungsfrist aus.

Es müssen also dringende betriebliche Gründe gegeben sein, dass ein einmal ausgehändigter Dienstplan nochmals umgestellt wird. Hierfür reicht ein allgemeiner Personalmangel nicht aus, sondern es muss eine unvorhergesehene Notlage gegeben sein."


 
Liebe Claudia.

Die Kollegen hat sehr wohl oft genug mitgeteilt das sie diesen Dienst nicht machen kann und auch nicht machen will.
Also deine Begründung hat schon was von. "Die Vergewaltigte hat nicht klar genug zum Ausdruck gebracht das sie nicht vergewaltigt werden will. Also ernsthaft ... !!!

Nein die Vorgesetzten haben sich hier in absolut unfassbaren Maß daneben benommen, das die abgewascht gehören.

DIe Kollegin hat rein garnichts zu befürchten. Die Kollegin war am Tag x nicht zum Dienst eingeteilt. Hier würde ggf. Aussage gegen aussage stehen die die Kollegen eindeutig gewinnen würde, da sie ohnehin an dem Tag kein Dienst gehabt hätte.

DANN WIRD DAS HKL EBEN ABGEMELDET. Diese Aussage kann man mit viel bösen willen schon als Nötigung verstehen und das wäre Strafbar.

Kann mir sogar vorstellen das man das absichtlich auf sie abgewälzt hat, da zu erwarten ist das sie sich aus Unsicherheit nicht wehrt. Die anderen Kollegen sind wahrscheinlich schon zu abgebrüht.

Das hier würde eine eindeutige Beschwerden nach sich ziehen. Da würd ich mir sogar den Anwalt leisten das der ein Schreiben erstellt dies in Zukunft zu unterlassen. Und würde dann nochmal sowas vorkommen Unterlassungsklage.

Übrigens kann man auch AG abmahnen ;) Bersonders wichtig wenn man fristlos kündigen will ist das von Vorteil.
 
Die Kollegen hat sehr wohl oft genug mitgeteilt das sie diesen Dienst nicht machen kann und auch nicht machen will.
Also deine Begründung hat schon was von. "Die Vergewaltigte hat nicht klar genug zum Ausdruck gebracht das sie nicht vergewaltigt werden will. Also ernsthaft ... !!!
Was soll ein dermaßen unpassender Vergleich an dieser Stelle?
 
Damit hast du angefangen Claudia.

Ich glaub et hackt der Kollegin zu unterstellen sie hätte nicht "NEIN" gesagt. Und dann noch erzählen das der Vorgesetzte die Möglichkeit hätte gegen sie vorzugehen.

Da hat einer solange Druck auf die Kollegen gemacht das sie sich garnicht mehr wehren konnte. So argumentieren eben auch gerne Täter.

Diese Sache zwsichen der TE und den Vorgesetzten ist in soviel Punkten falsch das es mir die Fußnägel hoch rollt.

- Unternehmerisches Risiko liegt beim AG
- Ausfallmanagement liegt beim AG
- nett Fragen ob man einspringt, wäre ok. Ist hier aber nicht erfolgt.
- Stattdessen wurde hier Druck in aller Maße gemacht mit falschen Behauptungen.
- Es wurde die Unwissenheit ausgenutzt.
- JA VON EINEM VORGESETZTEN KANN MAN DIE KENNTNIS DAS MAN DA GERADE SCHWACHSINN VON SICH GIBT ERWARTEN
- Man hat die Ablehnung der TE Ignoriert und sie damit Emotional in die Ecke gedrängt
- man hat sehr wohl ausgenutzt das die TE sich nicht zur wehr setzt/en kann.
- und anschließend hat man sie damit stehen lassen.
- Später noch mal richtig emotional druck gemacht das dass HKL abgemeldet werden müsse und schuld zu Schiebung "Warum hast du denn eher nichts gesagt"

Herzlich willkommen in einer Abwärtsspirale von Gewalt und Abhängigkeit. Und das in einer Umgebung in der der AG der TE gegenüber eine Fürsorgepflicht hat.

Eine Dienstübernahme bedarf eine klares und ohne Druck gewolltes "JA" und nicht andersherum.

In was für einer Welt leben wir in der man eine solche Situation als OK einstuft????
 
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Liebe InetNinja, jetzt unterstellst Du Claudia aber was.
Sie hat das nicht gut geheißen, aber es stimmt, daß Lisanne an der Stelle
und sie meinte, dann ist es eben so, dann muss sie das jetzt bestimmen, da ich am wenigstens Dienste die letzten Monate gemacht hätte. Ich konnte überhaupt gar nichts dazu oder dagegen sagen,
nicht widersprochen hat.

Und der Vergleich war echt unpassend.
 
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Reaktionen: -Claudia- und Tryit
Warum ist der Vergleich unpassend?
Weil ich mal wirklich genau sage was da passiert ist?
Weil wir bei Vergewaltigung gleich aufschreien, wenn man uns aber versklaven will aber nicht?
Vor allem wurden hier genau die gleichen emotionalen Mittel angewandten wie bei einer Vergewaltigung.
Warum ist Physische Gewalt schlimmer als Psychische Gewalt?

Ich unterstelle Claudia damit Victim Blaming "Sie hat ja nicht NEIN gesagt" Oder war das nicht so?
Hat sie nicht gesagt das dass verhalten nicht schick ist, aber sie hat ja nicht klar NEIN gesagt. Und dann bestätigt sie im nächsten Moment das Verhalten mit der Einschätzung, das eine Abmahnung doch möglich sei. Also das die TE sich falsch verhalten hätte.
Kennen wir nicht solchen Argumentation? Eben bei Frauen die klagen Sexuell missbraucht worden zu sein? ;)
"Ja woher sollte der Mann den wissen das du nicht willst"? "Ja woher soll die PDL denn wissen das du den Dienst nicht übernimmst?" Vllt. ab dem Moment wo die TE sagt dass sie an dem Tag nicht kann? :weissnix:

Ist Haar genau das gleichen Prinzip. Nur gesellschaftlich ist die Vergewaltigung ein Böses Ding und Emotionale Gewalt um Mitarbeiter gefügig zu machen ist zwar nicht in Ordnung aber normal.
Die Dinge werden in den Gesellschaft ungleich gewichtet. Im Grunde sind sie aber das gleiche Prinzip.

Wir befinden uns hier in einen Bereich wo man eben die Gewalt nicht genau beziffern kann weil wir nur Schwarz und Weiß kennen. Eben Hauen ist definitiv Falsch, aber mit Worten kann man doch nichts falsch machen. Da hat der andere das nur falsch verstanden und ist zu sensibel. UND WENN ER DANN IN EINER SOLCHEN SITUATION NICHT KLAR NEIN SAGT IST ER NICHT ERWACHSEN UND DAS SEINE SCHULD

Und nein ich will das Leid sexueller Opfer nicht mindern. Nur mal wirklich sehr krass aufzeigen was das passiert ist und was hier als "eine Abmahnung" kann ich mir das aber vorstellen.

NEIN MAN!!!
- Die TE ist Emotional bedrängt worden und das nicht zu knapp.
Ab dem Moment wo die TE sagt das sie nicht kann ist das Gespräch zu Ende. Alles was danach Kommun ist, ist Bull Shit

Frag mich wie sich so ein Tag auf der Arbeit Emotional gestaltet wenn man weiß das man in Ungnade gefallen ist. Nach dem einem noch schön Konsequenzen angedroht wurden. Weil man selbst nach dieser Emotionalen Erpressung nicht gefügt hatte.


Claudia kritisiert gerne meine Anekdoten die ja nicht zum Thema gehören würden.
Die gehören zum Thema ich weiß was ich wert bin, was Unrecht ist und was nicht und weiß das genau in dem Moment wo man versucht so auf mich einzuwirken. Denn ich hab das ein Basisverständnis für das ein solcher Umgang garnicht erst möglich ist.

Wie sind so schnell dabei jemanden Gewalt gegen Pflegebedürftige anzukreiden, passiert sie uns selber haben wir aber bitte den Mund zu halten. Der Grund warum sowas nicht geahndet wird. Weil es schwer nach zuweisen ist, das StGB das sp erstmal nicht hergibt, die Opfer sich nicht trauen UND GENÜGEND DAS NICHT ALS GEWALT EINSTUFEN.


 
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