Fristlose Kündigung wegen angeblicher Gewalt in der Pflege

PflegerMarcus

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09.08.2006
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Hallo zusammen, ich (bzw eine gute Bekannte) hat folgendes Problem:

Sie arbeitet seit ca 2 Monaten als Pflegehelferin (400 € job ) in einem Altenheim. Als sie gestern zum Dienst kommen wollte musste sie ins Büro der PDL wo sie ihre außerordentlich Kündigung erhalten hat mit der Begründung der PDL wäre zugetragen worden das sie Gewalt gegenüber einer Bewohnerin ausgeübt hätte. Dies sei dadurch begründet das wohl 2 mal nachdem sie Dienst hatte Hämatome an Brust, Bauch und Oberarm aufgetreten seien. Meine Bekannte bestreitet dies wehement (ich glaub ihr das auch da ich sie schon ewigkeiten kenne). Sie hat nun versucht mit den Kollegen zu sprechen die PDL aber untersagt ihr den zugang zur Station. Sie wollte auch eine Gegenüberstellung aber die PDL sagte das sie dies für einen 400 € job nicht tun würde. Sie hat auch schon überlegt eine Anzeige wegen verleumdung zu machen. Sie versteht die Welt nichr mehr und weiß nicht was sie tun soll.
Zur weiteren Info: Pat. ist bettlägrig und wird ab und an in dern Rollstuhl transferiert, sprechen tut sie auch nicht. Andere Pflegekräfte berichteten auch das diese Bewohnerin zeitweise sehr aggressiv sei was meine bekannte aber aus eigener erfahrung nicht behaupten kann.
Was kann man also tun ?
Meine Bekannte vermutet des weiteren das es die Nachtwache gewesen sein könne die aber schon lange dort tätig ist und sie nur das "Bauernopfer" sein soll.

Bitte um hilfreiche tips wie man vorgehen kann,
danke
 
Hallo Marcus,

deine Freundin sollte umgehen einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen und sich dort beraten lassen bezüglich einer Kündigungsschutzklage.

Sie soll auch nicht vergessen, sich umgehend bei der Arbeitsagentur als arbeitsuchend zu melden!
 
Hallo,
die Gewerkschaft z.B. Verdi hilft, falls die Kollegin Mitglied ist.
Was ist mit der MAV?

Gruß
Dirk
 
Hallo zusammen,

bei solchen schwerwiegenden Vorwürfen würde ich doch Flexi´s Rat befolgen und sofort einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.

Liebe Grüße Brady
 
Wie gesagt ist meine Bekannte erst 2 monate dort und es ist auch "nur ein 400€ job" :( Anwalt wird sich wohl nicht lohnen aufgrund mangelnder Rechtschutzversicherung.

Also einfach hinnehmen und neuen job suchen ... :(
 
Hallo PflegerMarcus,

soviel ich weiss, ist das erste Beratungsgespräch umsonst. Soll sich trotzdem erkundigen.

Gruß Brady
 
Hallo, dass erste Beratungsgespräch beim Anwalt kostet 150 Euro(Rechtschutz mit Selbstbeteiligung).
Ein Gang wäre es wert wegen Verleumdung. Oder sie kehrt dem Arbeitgeber den Rücken, lässt dies im Sande verlaufen und sucht sich eine neue Arbeitsstelle. Ich weiss, ist leichter gesagt als getan.

Kopf hoch und viel Glück!!!!!!
 
Hallo Couchpotato,

da hatte ich wohl nen anderen Anwalt für Arbeitsrecht. Ich habe vor Jahren für ein Beratungsgespräch nichts bezahlt. Später natürlich, als ich ihn in Anspruch genommen habe.

Liebe Grüße Brady
 
es ist schon seltsam, dass keine anhörung statt fand. ich selbst bin einmal in der woche in der betriebsratssitzung dabei und auch mitarbeiter mit einem 400€ job werden angehört. ich würde auch eine rechtsberatung in anspruch nehmen.
unfassbar, dass keine stellungnahme erwünscht wurde und alles doch recht plötzlich passiert ist.
 
Falls es einen Betriebsrat gibt, muss der AG diesen mit einschalten und es muss zu einer Anhörung in diesem Fall kommen. Der BR hat nach §102 Betriebsverfassungsgesetz ein Anhörungsrecht.
Ist dies nicht der Fall kommt der gekündigte Arbeitsnehmer wieder ins Spiel und kann gegen die Kündigung klagen. Denn in §102 Abs. 1 BetrVG steht:

"Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgeprochene Kündigung ist unwirksam"

Nur kann in diesem Fall der BR nicht klagen, sondern nur der AN.
Das die Kündigung in so einem Fall aber ganz zurückgenommen wird dürfte aussichtslos ein, es wird wahrscheinlich nur erreicht, dass es keine fristlose Kündigung wird.
Es sei denn, der AG hält sich auch im zweiten oder dritten Anlauf nicht an das BetrVG, dann wird es sicher ein wenig peinlich für den AG und der betroffene AN kann halt noch ein wenig länger bleiben.
 
ja, ist schon alles was seltsam... die PDL hat heute nochmal den kontakt zur station untersagt und sieht desweiteren keinen Grund irgendwelche Maßnahmen zu ergreifen... Sie darf noch nichteinmal mehr das Gebäude betreten und hat auch so keine möglichkeit die MAV zu informieren da sie nicht weiß wer dafür zuständig ist ... unverschämt ...!!!
 
ja, ist schon alles was seltsam... die PDL hat heute nochmal den kontakt zur station untersagt und sieht desweiteren keinen Grund irgendwelche Maßnahmen zu ergreifen... Sie darf noch nichteinmal mehr das Gebäude betreten und hat auch so keine möglichkeit die MAV zu informieren da sie nicht weiß wer dafür zuständig ist ... unverschämt ...!!!

Bei der MAV ist immer jeder zuständig und wissen wer in der MAV ist wird sie ja, bzw. deren Telefonnummer ist ja meist bekannt. Wenn die PDL ihr verbietet das Haus zu beteten, muss sie halt anrufen.
Nur ist dieses Verhalten der PDL wirklich mehr als unverschämt, da muss einfach mal ein Arbeitsrichter vorbeischauen, da läuft irgendwas nicht mit rechten Dingen. Denn Wenn Deine Bekannte sich wirklich was hätte zu Schulden kommen lassen, würde die PDL nicht so ein Ausriss machen, sondern es auf einen Anhörung ankommen lassen.
 
...Nur ist dieses Verhalten der PDL wirklich mehr als unverschämt, da muss einfach mal ein Arbeitsrichter vorbeischauen,
Hallo Joerg, der Arbeitsrichter wird erst vorbeischauen oder besser: sich einen Eindruck von der Situation verschaffen, wenn die Bekannte Klage eingereicht hat.
Ich habe nicht umsonst bereits in meiner Antwort weiter oben das Einschalten eines Anwaltes oder empfohlen. Rechtsberatung bekommt man auch beim zuständigen Arbeitsgericht.
 
Hallo Joerg, der Arbeitsrichter wird erst vorbeischauen oder besser: sich einen Eindruck von der Situation verschaffen, wenn die Bekannte Klage eingereicht hat.
Ich habe nicht umsonst bereits in meiner Antwort weiter oben das Einschalten eines Anwaltes oder empfohlen. Rechtsberatung bekommt man auch beim zuständigen Arbeitsgericht.

Dieser Zusammenhang kommt in meinem ersten Posting in diesem Thread raus. Es ist doch klar, dass nur dann ein Richter gibt, wenn es auch einen Kläger gibt.
Die gesamte Initiative in der Sache kann nur von der Betroffenen ausgehen.
 
Erstnal danke für die vielen Tip´s .

Das Problem mit der MAV ist das sie nicht weiß wer da drinne ist und auch keine telefonnr. hat, ok könnte man bestimmt an der Pforte dort erfragen. Ich muss ehrlich gestehen das ich auch keine Ahnung hab welche Nr. meine MAV hat (peinlich) aber wenn man sie nie nötig hatte kümmert man sich ja auch nicht drum.
Meine Bekannte ist ja auch erst 2 Monate dort beschäftigt (gewesen).

...und die allerneueste Frechheit ist das sie ihre überstunden nicht bezahlt bekommen soll die sie noch hatte ... aufeinmal heißt es sie hätte ja sogar ein paar Minuten Minus gehabt... Das ist ein Saftladen sag ich euch... haben auch rausgefunden das dort eine sehr hohe Personalfluktation herrschen soll... mal sehen wie es weitergeht, ich halte euch auf dem laufenden aber für weitere hinnweise sind wir immer noch dankbar :weissnix:
 
Hallo PflegerMarcus,

mit der Kündigungsschutzklage würde es m.E wenig Erfolg geben, da das Arbeitsverhältnis seit 6 Monaten bestehen muss. Vorher gibt es keinen Kündigungsschutz.
Vielleicht lohnt sich aber eine Klage um feststellen zu lassen, das noch Mehrarbeits/Überstunden und Urlaubsansprüche zu vergüten sind. Also Flexis Rat befolgen und beraten lassen.
Umsonst gibt es Rat beim Arbeitsgericht, Klageerhebungsstelle
Viel Erfolg
 

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