Forensische Patienten in geschützter "Normalpsychiatrie"

Beckey

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Abhängigkeitserkrankungen
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Gesundheits-/Krankenpflegerin
Hallo zusammen. :trinken:

Ich habe eine Frage - vllt. hat diesbezüglich ja jemand genauere Informationen und kann helfen...

Ich arbeite in einer psychiatrischen Einrichtung auf einer geschützten Aufnahmestation für Alkohol- und Drogenabhängige (also nicht in einer forensischen Abteilung oder in einem forensischen Krankenhaus); seit einiger Zeit jedoch haben wir immer wieder Patienten mit §64.

Hierzu lautet die Definition lt. Therapie statt Strafe- Die Infoseite ueber den Massregelvollzug

"Nach Paragraph 64 des Strafgesetzbuches (§ 64 StGB) werden Straftäter, die wegen einer Suchtkrankheit straffällig geworden sind oder während der Tat unter Alkohol- oder Drogeneinfluss standen, in einer forensischen Klinik untergebracht (...)"

Mein SL hat mir gesagt, dass jede psychiatrische Einrichtung die Pflicht hat, auf den geschützten Stationen Pat. mit forensischen Status aufzunehmen.

Irgendwie kann ich das aber nicht glauben...
Wofür gibt's denn dann Justizkrankenhäuser und Forensiken?

Zumal die Patienten, wenn sie's drauf anlegen, jederzeit entweichen könn(t)en.
Wir sind halt keine JVA und die Mitarbeiter keine JVA-Beamten... :weissnix:

Kennt sich jemand damit aus?


:gruebel:
 
Im Akutfall kommt es schon ab und zu vor, dass wir straffällig Patienten auf der Station haben, aber sie werden zeitnah verlegt.
Also irgend etwas stimmt nicht an dem was deine Leitung sagt. Leider habe auch keine genauere Infos und ich kann dir auch keine Anlaufstellen nennen :(.
 
Danke schonmal für die Antwort. :lovelove:



Also, hier bleiben die Patienten eine ganze Weile (zuletzt jemand ca. 9 Monate - der aktuelle Patient ist auch schon 4 Monate hier) und lange spricht keiner von Verlegung. Angeblich gäbe es bundesweit keinerlei Kapazitäten...

Zudem müssen wir (also das "normale" Krankenpflegepersonal) jeden Tag 1h mit dem jeweiligen Patient in den Ausgang, weil, laut Gesetz steht ihnen das halt zu. Das geht aber natürlich nicht einfach "draußen".
Unsere Klinik verfügt zufälligerweise über einen forensischen Garten, wo weil wir eine offizielle forensische Station haben, die auch als Maßregelvollzug geführt wird und dem Justizministerium unterstellt ist, der befindet sich aber im anderen Flügel - also genau am anderen Ende - der Klinik.

Für den Ausgang müssen wir, als "normales" Krankenpflegepersonal (denn hier sind zu keiner Zeit irgendwelche Justizbeamten anwesend, d.h. auch für den Ausgang nicht)
a) dem Patienten Hand- und Fußschellen der Polizei anlegen (haben wir immer hier, solange forensische Patienten bei uns stationär sind)
b) mit dem Patienten quer durch die Klinik an das andere Ende in den anderen Flügel
c) durch die Schleusentür der forensischen Station, über die gesamte Station und am anderen Ende der Station in den Garten
c) dort über eine Treppe in den forensischen Garten und dann wieder zurück.

Die ganze Zeit muss der Patient die Hand- und Fußschellen anhaben - sie dürfen erst wieder abgenommen werden, wenn wir zurück auf der ursprünglichen Station sind. Aber ich glaube gar nicht, dass ich dazu befugt bin, diese Dinger zu benutzen. Mein SL hat mir zwar gezeigt, wie man sie anlegt und abnimmt, aber das ist ja keine wirkliche Einweisung.



Verwerflich ist das im Übrigen in vielerlei Hinsicht, aber ich denke halt v.a. daran, dass 1) sich der Patient verletzen könnte (mit Fußschellen zu laufen ist sicherlich nicht sooo leicht, und eine Treppe damit hinunterzugehen auch nicht) und dass 2) der Patient die Handschellen auch zum Würgen benutzen kann.

Alles komisch. :weissnix:IMG_20210718_202404.jpg
 
Ich hab von Psychiatrie keine Ahnung, aber nach etwas googeln das gefunden:

Im Hochsicherheitstrakt einer forensisch-psychiatrischen Station steht die Sicherheit der Mitarbeiter im Vordergrund. Das Pflegepersonal erhält im Regelfall spezielle Schulungen und Fortbildungen, um für den Stationsalltag gewappnet zu sein. Jeder Mitarbeiter trägt eine Personennotrufanlage (PNA), mit der ein Alarm ausgelöst werden kann. Innerhalb kurzer Zeit können der forensische Sicherheitsdienst und Pflegekräfte der Nachbarstationen zu Hilfe eilen.

Angehörige des Pflegepersonals können eine Unterweisung der Polizei als Erstsprecher wahrnehmen, um in der Lage zu sein, bis zum Eintreffen der Sicherheitskräfte kritische Situationen (z.B. eine Geiselnahme) zu überbrücken.

Die Station und die Höfe der Abteilung für forensische Psychiatrie werden per Kamera überwacht. Vor den eigentlichen Mauern und vor Arealen, die Patienten nicht betreten dürfen, gibt es oftmals Markierungen. Wenn diese übertreten werden, folgt ein sofortiger Alarm an die Pforte und an das Personal. Einige Zimmer, so genannte Kriseninterventionsräume (KIR) oder -bereiche (KIB), sind zusätzlich mit Schleusen versehen. Die Forensische Psychiatrie ist einer der wenigen Orte, bei der die Pflegekräfte zur Sicherstellung Handschellen benutzen darf, um den Patienten z.B. zu einem Konsil oder beim Freigang zu begleiten.“



Das klingt für mich absolut nicht so, als ob sowas in einer normalen Psychiatrie machbar wäre. Ich halte das für lebensgefährlich.
 
Ich hab keine Ahnung, nur liest sich das für mich komplett anders als das, was man in einer gewöhnlichen Psychiatrie vorfindet.
 
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Warum denn "gottseidank"? :gruebel:
Fändest Du es denn besser, wenn forensische Pat. auf ganz normalen psychiatrischen Stationen aufgenommen werden (müssen)?
Komische Interpretation... Aus dem Kontext ist zu erkennen, dass ich das ablehne. Wir haben selber eine Forensik. Das ist das gar kein Thema. Das würde auch dem Urteil widersprechen.
 
Also irgendwie schreiben wir jetzt aneinander vorbei… :gruebel:

Was genau meinst Du denn?
Und welches Urteil?
 
Also irgendwie schreiben wir jetzt aneinander vorbei… :gruebel:

Was genau meinst Du denn?
Und welches Urteil?
Den Urteil, dass zur gerichtlichen Unterbringung geführt hat. Die Paragraph 64 Leute sind in Leipzig in einer anderen Einrichtung. Von dort weiß ich, dass die den Entzug selber machen und eben nicht in eine normale Psychiatrie verlegen.
Andere Verlegungen z.B. zur Dialyse oder ähnlichem finden unter ständiger Aufsicht von PP aus der Forensik statt. Das wird in Schichtplan schon hinterlegt.
 

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