Externenprüfung

Pika94

Newbie
Registriert
08.03.2018
Beiträge
1
Akt. Einsatzbereich
Privatstation
Funktion
Auszubildende
Hallo zusammen,

Zurzeit absolviere ich seit 1,5 Jahren die Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin. Da meine Gesundheit gerade verrückt spielt, habe ich mir überlegt, ob ich evtl. eine Externenprüfung/ Schulfremdenprüfung zur Krankenpflegehelferin mache, damit ich falls meine Gesundheit nicht mehr mit macht wenigstens eine abgeschlossene Ausbildung habe. Ich habe verschiedenen Regierungspräsidien in Baden- Württemberg angeschrieben und angerufen aber ich erhalte weder eine Antwort noch geht jemand ans Telefon. Deshalb wende ich mich an euch, in der Hoffnung, dass mir jemand weiterhelfen kann. Zu erst möchte ich gern wissen, ob ich die Externenprüfung überhaupt machen kann. Ich habe gelesen, dass man mindestens 1 Jahr eine gleichwertige Ausbildung absolviert haben muss. Das habe ich ja, allerdings konnte ich nicht rauslesen ob diese beendet sein muss. Außerdem interessiert mich, ob ich mir selber ein Schule suchen muss, die die Externenprüfung anbieten oder wird mir von dem Regierungspräsidium eine Schule genannt bei der ich die Prüfung ablegen muss. Das letzte das mich interessiert, könnte ich die Externenprüfung auch in einem anderem Bundesland absolvieren oder muss ich in dem Bundesland gemeldet sein und welche Bundesländer bieten denn eine Externenprüfung an.
Das waren jetzt gerade viele Fragen sorry :-)

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe.

LG Pika94
 
Hallo Pika,
eines vorweg: ich habe damit bisher auch keine Erfahrung sammeln können. Bei einer KPH Prüfung extern müsstest Du eine Schule finden, bei der Du diese absolvieren kannst. Diese würde sich dann mit Deiner Schule ins benehmen setzen, da alles "Unterlagen" in die neue Schule müssen...Du müsstest also anhand der abgeleisteten Stunden, Fehlzeiten etc. durch die zuständige Behörde eine Prüfung veranlassen, ob Du zum KPH Examen zugelassen werden kannst. Wenn das möglich ist, müsstest Du durch die neue Schule einen Antrag auf Prüfungszulassung stellen. Das muss einige Monate vor den Prüfungen erfolgen. das eigentliche Problem ist dann halt das Arbeitsverhältnis....Du musst zumindest für die Praxis ja einen Ausbildungsvertrag bei der anderen Schule haben. :| Und da geht's dann halt los...Du müsstest dafür Deine alte Stelle offiziell kündigen, in der neuen Schule aufgenommen werden und auch erstmal auf Station arbeiten, um die praktische Prüfung dort ablegen zu können. Der Aufwand dürfte also insgesamt sehr hoch sein...wahrscheinlich wird sich darauf keiner einlassen!

Mal eine andere Frage: warum kannst Du die GuKP nicht zuende machen? Bei Fehlzeitenüberschreitung kannst Du doch ein Jahr dranhängen. Solltest Du gesundheitlich nicht für die Pflege geeignet sein, nützt Dir auch die KPH nichts!