Examensbetrug?

tinti

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12.01.2023
Beiträge
4
Beruf
Altenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
ambulante Pflege
Hallo Leute,
Ich habe eine Frage. Wir haben in unserer ambulanten Pflegeeinrichtung eine neue Fachkraft , exam. Altenpflegerin eingestellt. Urkunde habe ich eingesehen und eine beglaubigte Kopie liegt vor. Ich höre immer wieder von Examensbetrug und Fachkräfte die keine sind. Kann ich mich irgendwo erkundigen ob die Kollegin wirklich ihr Examen gemacht hat? Sind Fachkräfte irgendwo gelistet etc. ? Wie kann ich da vor gehen?
Betrifft die Raum Sachsen.

Freu mich über jede Antwort

Beste Grüsse
 
Nope, es gibt keine Einrichtung, bei denen die Kräfte gelistet sind.
Ausser vielleicht die Pflegekammern. Wenn es denn in deren Zuständigkeitsgebiet fällt.
Ansonsten können noch nicht mal die Ausstellenden Gesundheitsämter Auskunft dazu geben, da sie diese Daten nicht erfassen.
Bleibt wohl nur die Durchsicht der letzten Zeugnisse der vorherigen Arbeitgeber.
 
Okay. Das heisst es könnte sich ja jeder ein zeugnis fälschen und darauf examinierte Altenpfleger:in schreiben und es würde nie auffallen weil es nirgends wo gelistet ist wer wirklich eins hat und wer nicht?

Danke für deine Antwort :)
 
. Wir haben in unserer ambulanten Pflegeeinrichtung eine neue Fachkraft , exam. Altenpflegerin eingestellt. Urkunde habe ich eingesehen und eine beglaubigte Kopie liegt vor.
Wie kommst Du darauf, die betreffende Person habe ihre Papiere gefälscht, wenn Du die Originalurkunde gesehen hast? Die haben doch einen Prägestempel. Ich will nicht sagen, dass eine Fälschung vollkommen unmöglich sei, aber mal eben so fälschen klappt nicht.
 
Nicht jede urkunde hat einen prägestempel. Mittlerweile hat jedes Bundesland ihre eigenen Urkunden, sogar jede Schule. Oftmals ohne Prägestempel sondern normalem Blaustempel und Unterschrift.
Ich möchte erstmal nichts unterstellen, es interessiert mich nur sehr ob ich das irgendwo überprüfen könnte als Arbeitgeber. Sonst sind einem ja die Hände gebunden und stellt eventuell Leute ein die keine Fachkräfte sind.
 
Examensurkunden kommen von Regierungspräsidien oder Gesundheitsämter. Und nicht von den Schulen.
Wie das ganz früher bei den noch 2jährigen Altenpflegern war, entzieht sich jedoch meiner Kenntnis.
 
Examensurkunden kommen von Regierungspräsidien oder Gesundheitsämter. Und nicht von den Schulen.
Wie das ganz früher bei den noch 2jährigen Altenpflegern war, entzieht sich jedoch meiner Kenntnis.
Damals war das meines Wissens auch so. Die Ausbildung war zwar Ländersache, aber dennoch unter der "Regie" einer Behörde, die dann eben auch die Urkunde (bzw. die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung) ausgestellt hat.

Die Schulen stellen Ausbildungsnachweise aus, die Behörden genannte Erlaubnis und das Examenszeugnis, und beide müssen laut Gesetz ein Siegel aufweisen (wobei die Form möglicherweise unterschiedlich gehandhabt wird).
 
Ich denke schon, dass man im Zweifel Kontakt zur ausstellenden Behörde aufnehmen kann.
Allerdings gilt es auch zu bedenken, dass man mit solchem Verdacht sehr vorsichtig umgehen sollte! Wenn man sowas gegenüber Dritten laut äußert, kann das sicher auch eine Verleumdungsklage nach sich ziehen ...
 
Hallo Leute,
Ich habe eine Frage. Wir haben in unserer ambulanten Pflegeeinrichtung eine neue Fachkraft , exam. Altenpflegerin eingestellt. Urkunde habe ich eingesehen und eine beglaubigte Kopie liegt vor. Ich höre immer wieder von Examensbetrug und Fachkräfte die keine sind. Kann ich mich irgendwo erkundigen ob die Kollegin wirklich ihr Examen gemacht hat? Sind Fachkräfte irgendwo gelistet etc. ? Wie kann ich da vor gehen?
Betrifft die Raum Sachsen.

Freu mich über jede Antwort

Beste Grüsse
Wie kommst Du darauf, dass exakt DIESE Kollegin kein Examen haben sollte?! Vorsicht mit solchen Verdächtigungen!
 
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Okay. Das heisst es könnte sich ja jeder ein zeugnis fälschen und darauf examinierte Altenpfleger:in schreiben und es würde nie auffallen weil es nirgends wo gelistet ist wer wirklich eins hat und wer nicht?

Danke für deine Antwort :-)
Die Erlaubnisurkunde wird von der zuständigen Behörde ausgestellt und unterliegt diversen Voraussetzungen! Der "Vorgang" ist also idR behördlich erfasst und überprüfbar.
 
Die Erlaubnisurkunde wird von der zuständigen Behörde ausgestellt und unterliegt diversen Voraussetzungen! Der "Vorgang" ist also idR behördlich erfasst und überprüfbar.
Jain.
Die zuständige Behörde überprüft zwar die eingesandten beglaubigten Kopien, und stellt die Erlaubnisurkunde dann aus. Eine Erfassung bzw. eine Archivierung der Unterlagen wird dann aber nicht durchgeführt. Zur Zeit muss eine meiner Kolleginnen eine neue Erlaubnisurkunde beantragen, da ihr Original zerstört wurde. Die zuständige Behörde hat keine “Alt-Unterlagen“ und sie ist seit Monaten daran, mit Hilfe der alten Zeugnisse und einer vor Jahren beglaubigten Kopie ihre bestandene Prüfung nachzuweisen.

LG Einer
 
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Mich interessiert als Arbeitgeberin tatsächlich nur ob die Arbeitnehmer:innen Fachkräfte sind oder nicht, belegt mit Urkunde im original. Mittlweile gibt es aber wirklich gute Faker die täuschen, wir haben das selbst erlebt und sind deshalb vorsichtig geworden. Der Grund dafür ist, dass wir als Arbeitgeber für unsere Mitarbeiter haften.stellen Wir einen Mitarbeiter ein der uns etwas vorgaugelt, würde ich das eben gern überprüfen.
Beste grüsse
 
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Muss ja ein toller Betrieb sein, wenn Mitarbeiter unter Generalverdacht gestellt werden.
 
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Wie kommst Du darauf, dass exakt DIESE Kollegin kein Examen haben sollte?!
Das würde mich ja auch interessieren.
Mich interessiert als Arbeitgeberin tatsächlich nur ob die Arbeitnehmer:innen Fachkräfte sind oder nicht, belegt mit Urkunde im original. Mittlweile gibt es aber wirklich gute Faker die täuschen, wir haben das selbst erlebt und sind deshalb vorsichtig geworden. Der Grund dafür ist, dass wir als Arbeitgeber für unsere Mitarbeiter haften.stellen Wir einen Mitarbeiter ein der uns etwas vorgaugelt, würde ich das eben gern überprüfen.
Ich hab dazu mal einen älteren Beitrag von Elfriede hier aus dem Forum gefunden, den ich recht interessant fand:


Bei berechtigten Zweifeln müßte man bei der ausstellenden Behörde (wer auch immer das im konkreten Fall ist) nachfragen.
 
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