Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Ges. und Krankenpfleger

Pflegedoc

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Hallo, ich fange bald meine Ausbildung zum Ges. und Krankenpfleger an und habe eine Frage in Richtung der Urkunde die man beim bestehen des Examens bekommt.

Muss man beim beantragen der Urkunde ein normales Führungszeugnis vorlegen oder ein Behördenführungszeugnis?

(Vor Beginn der Ausbildung sollte ich das normale Führungszeugnis bei meinen Arbeitgeber abgeben)
 
Hallo,

also je nach Bundesland soll es wohl unterschiede geben, aber wir müssen nächstes Jahr für die Zulassung zum Examen auch ein Behördliches Führungszeugnis abgeben. Dies hat nix damit zutun die Urkunde zu beantragen, sondern wird vor dem Examen schon verlangt. Steht was sehr pikäres im Zeugnis kann es sein das du keine Zulassung zum Examen erhältst (war bei uns gerade erst der Fall) oder dein Examen zwar machen darfst, aber keine Berufserlaubnis (Urkunde) erhältst. In dem Falle steht man am Ende ohne irgendwas da und man darf nicht als GuK arbeiten.

Befürchtest du das da etwas drin steht? Das wäre schonmal kein guter Start.
 
Wir mussten ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen,zum Examen hin. Zu Ausbildungsbeginn ein "normales".
Keine Ahnung ob es überall gleich ist.
 
Hallo,

also je nach Bundesland soll es wohl unterschiede geben, aber wir müssen nächstes Jahr für die Zulassung zum Examen auch ein Behördliches Führungszeugnis abgeben. Dies hat nix damit zutun die Urkunde zu beantragen, sondern wird vor dem Examen schon verlangt. Steht was sehr pikäres im Zeugnis kann es sein das du keine Zulassung zum Examen erhältst (war bei uns gerade erst der Fall) oder dein Examen zwar machen darfst, aber keine Berufserlaubnis (Urkunde) erhältst. In dem Falle steht man am Ende ohne irgendwas da und man darf nicht als GuK arbeiten.

Befürchtest du das da etwas drin steht? Das wäre schonmal kein guter Start.


Ich habe letztes Jahr 40 Tagessätze bekommen weil ich gg das Waffengesetz verstoßen habe. Habe gehört wenn da Betrug oder BTMstraftaten drinstehen hat man schlechte Chancen auf die Berufserlaubnis aber wie ist es beim Verstoß gg das Waffengesetz? Ich verstehe nicht wieso die nicht gleich am Anfang ein Behördenführungszeugnis von mir wollten sondern nur das normale Führungszeugnis. Weil bringt ja nix 3 Jahre den Beruf zu lernen und am Ende darf man ihn nicht ausüben.
 
Erststraftaten unter 90 Tagessätzen landen überhaupt nicht im Führungszeugnis.
Ich verstehe nicht wieso die nicht gleich am Anfang ein Behördenführungszeugnis von mir wollten sondern nur das normale Führungszeugnis. Weil bringt ja nix 3 Jahre den Beruf zu lernen und am Ende darf man ihn nicht ausüben.
Weil die Krankenpflegeschule, im Gegensatz zu Gesundheitsamt oder Regierungspräsidium, keine Behörde ist?
 
Im behördlichen Führungszeugnis taucht alles auf

Mein behördliches Zeugnis war lupenrein sauber, obwohl ich in jungen Jahren einmal zu 30 Tagessätzen wegen Ladendiebstahl verurteilt wurde. Die tauchten aber in keinem Zeugnis auf, auch nicht im behördlichen.
 
Im behördlichen Führungszeugnis taucht alles auf ....das mit den 90 Tagessätzen gilt nur für das normale ;)
Das stimmt so nicht: Bis auf bestimmte Ausnahmen gilt die 90-Tagessätze-Regel auch fürs behördliche Führungszeugnis.

Allerdings weiß ich nicht, inwieweit ein Verstoß gegen das Waffengesetz eine Ausnahme darstellt.
 
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