Einkommenssteuererklärung?

espoir

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02.03.2007
Beiträge
224
Beruf
Gesundheits- und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
Krankenhaus
Hallo,

müssen wir in der Ausbildung eine Einkommenssteuererklärung abgeben ?
Ab wann muss man das eigentlich ? Ab wann ist es Pflicht ? oder gibt es keine ?
 
in der ausbildung selbst, wir es dir nicht viel bringen, da man ja keine steuer zahlt, am jahresende des 3. ausbildungsjahres sollte man eine machen, wenn man dann auch schon gearbeitet hat, da bekommst du steuern zurück, da du ja auch welche eingezahlt hast.
so war es bei mir zumindest.
lg
 
Hallo,
eine Steuererklärung machst Du, sobald Du über den Grundfreibetrag von 7.664 Euro kommst.
Wichtig: es zählen alle zu versteuernden Einkünfte (Vermietung, Kapitalertrag, etc.).
Solange du nur das Ausbildungsgehalt hast, ist es eher ein "Kann".
Sobald Du Erträge aus anderen Einkunftsquellen hast, bist Du verpflichtet, eine Einkommenssteuererklärung zu machen!
Die Lohnsteuer ist ein Teil der Einkommessteuererklärung...
 
Hallo Lillebrit,
wie soll ich Deinen Beitrag verstehen? Bedeutet das, dass jeder, der mehr als 7664 Euro verdient, diese Erklärung abgeben muss? Ich hab gedacht, das hängt von anderen Faktoren noch ab, z. B. gibts ja verschiede Fristen zur Abgabe einer Steuererklärung. Ich z. B. müsste noch keine abgeben, mach es aber, weil ich weiß, dass meine Werbungskosten höher sind und ich jedes Jahr was rauskrieg (auch wenns nicht viel ist :cry:).
Vielleicht kannst Du mir dazu noch was sagen :gruebel:?
 
Ich versteh davon leider auch gar nichts...

Sind diese 7.664 € brutto?
 
Hallo,

wer in einem Angestelltenverhältnis sein Geld verdient, der zahlt Lohnsteuer...zumindest, sobald der Verdienst über diese Freigrenze von 7664 Euro geht. Abgezogen werden für diesen Wert - soweit ich weiss- vorher noch festgelegte PauschBeträge. Exakte Zahlen kann ich Dir nicht nennen, da ich die Steuererklärungen "in kompetente Hände" gebe.

Die Abgabe einer Lohnsteuererklärung ist freiwillig; die einer Einkommenssteuererklärung eben nicht!
Sobald Du noch andere Einnahmen hast (ausser die aus Nicht-Selbständiger Tätigkeit), must Du jedes Jahr bis zum 31.5. die exakte Erklärung dem Finanzamt vorlegen.

Wenn Du also eine Wohnung vermietest, Aktien besitzt oder aus feriberuflicher Tätigkeit Einnahmen hast (um jetzt mal ein paar Beispiele zu nennen), dann fällst Du unter diese Verpflichtung - sogar in der Ausbildung!!!

Wer es ganz genau wisen möchte, der muss sich ans zuständige Finanzamt, einen Steuerberater oder eine fachkompetente Person seines Vertrauens wenden.
...Beratung dieser Art können wir hier im Forum leider nicht anbieten :mrgreen:.

Gruß,
Lille