BTM-Rücktragung

WasDarfRecht

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MoinMoin,

eine Frage, die mich momentan beschäftigt aufgrund folgender Situation.

[ Ein Patient bekommt BTM - diese wird vorschriftsmäßig ausgetragen - vor der Applikation ( 1x KAP/ TAB als p.o. / oral ) lehnt der Patient die Einnahme ab aus diversen Gründen - Das BTM ist noch original verpackt und unbeschädigt, lag nicht im patientennahem Bereich - wurde vom Schrank bis Patient vom Personal beaufsichtigt und verließ nicht die Hand ]

"Darf dieses BTM wieder dem Bestand zugeführt werden, bei korrekter ' VON: Patient,geb.Datum / Grund ;ZUGANG +1; BESTAND 10(vorher 9); UNTERSCHRIFT Arzt/austagender/eintragender' - also korrekter Dokumentation ?

die Frage eigendlich leicht beantwortet : ja
doch -
Die Bereichsleitung/Teamleitung verteilt Einzellgespräche & Rügen, da das BTM lt. derer Meinung Vernichtet werden muss.
Warum ?
Zusatz : keine SOP die auf Vernichtung, nach Nicht-Applikation hinweist.
 
Ich kenne es so, dass das Medikament dann wieder zurück getragen wird.

Was steht denn in der SOP oder Arbeitsanweisung?
 
Ich auch,
doch auf dieser Abteilung wurde es von Stellen der unteren Mittel-Ebene in der Hierarchie aka Team
leitung/Bereichsleitung so verbal kommuniziert. Es gibt keine SOP zu dieser Situation - anders als bei der generellen "BTM-Vernichtung" bei Anbruch/Ablauf von Medikamenten.
Da auf mehreren Nachfragen bzgl Legitimation das sporadische "Das ist so und mach das jetzt" kommt, ohne Wirtschaftlichkeit und Sinnhaftigkeit einzubeziehen, wollte ich mich hier mal nach Erfahrungen erkundigen; im Gesetzbuch kann ich auch kein § finden der das rechtfertigt.

Ich habe bzgl. BTM-Dokumentation noch weitere Fragen, stelle die aber nochmal in einem neuen Beitrag.
 
Ich entnehme das BTM aus dem Schrank, zähle durch ob der Bestand des entnommenen Med. stimmt, gehe zum Patienten, schau zu wie er es schluckt. Dann zurück zum Ordner und das BTM wird ausgetragen.
Bis jetzt haben wir bei BTM Ampullen die nicht vollständig dem Pat. gegeben werden, z.B. die 1/2 Amp. auf den Patienten ausgetragen und die andere Hälfte unter Zeugen verworfen und dies dann im BTM Ordner als verworfen ausgetragen und die Zeugen haben mit unterschrieben.
Die neueste Anweisung , wir sollen immer ganze Ampullen auf den Pat. im BTM Ordner austragen , in der Kurve die verabreichte Menge dokumentieren und das was wir verwerfen müssen in der Pat. Akte dokumentieren.
Da wir die digitale Akte haben, kann dort nichts unterschrieben werden, ich kann zwar Namen von Zeugen reinschreiben, die können das aber nicht rechtssicher bestätigen.
Ich habe mit dieser Anweisung Probleme.
Vor allem weil Gemäß § 16 BtMG muss der Eigentümer nicht mehr verkehrsfähige Betäubungsmittel auf eigene Kosten und Gegenwart von zwei Zeugen vernichten. Das heißt, insgesamt müssen drei Personen bei der Entsorgung anwesend sein und diese bezeugen.
Das Gesetz wird mit dieser Anweisung ausgehebelt.
Wie macht ihr das bei euch?
 
Verworfene BTM werden - bei uns - nicht in der Akte, sondern im BTM - Buch dokumentiert. Das ist analog und es können so viele Zeugen unterschreiben wie nötig.

Aber eine noch im Blister befindliche Tablette - so ja die Situation des TE - ist meines Erachtens durchaus noch verkehrsfähig. Warum sollte sie verworfen werden?
 
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Vor allem weil Gemäß § 16 BtMG muss der Eigentümer nicht mehr verkehrsfähige Betäubungsmittel auf eigene Kosten und Gegenwart von zwei Zeugen vernichten.
Bezogen auf meinen Arbeitsplatz ist der Eigentümer der Gast, ich als PFK verwalte lediglich die BTMs. Nachts bin ich die einzige Person im Haus, Zeugen sind also nicht anwesend. Die Umsetzung dieses Passus dürfte reichlich schwierig werden.

Verweigert ein Gast bei uns die Einnahme wie von dir beschrieben, geht das Medikament zwar zurück in den Stützpunkt, aber wird nicht zurückgetragen in den Bestand, sondern für den nächsten Verabreichungszeitpunkt aufbewahrt. Bei Tabletten kann man davon ausgehen, dass das spätestens nach 24h der Fall sein wird.
Dies ist allerdings nur unsere interne Richtlinie, ob sie gesetzlich abgedeckt ist, vermag ich nicht zu beurteilen.