Umfrage Bitte um Teilnahme: Studie zur Nutzung von Arbeitszeitoptionen durch Pflegepersonal in Krankenhäusern

Roman Noory

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23.04.2024
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Hallo zusammen,

wir sind Soziologie-Master Studierende der Universität Duisburg-Essen und führen ein Forschungsprojekt zum Thema Zeitrechte von Beschäftigten durch.

Im Rahmen dieses Projekts möchten wir eine Studie zur Nutzung von Arbeitszeitoptionen durch Pflegepersonal in Krankenhäusern durchführen. Unser Ziel ist es, ein besseres Verständnis für die Arbeitszeitpräferenzen und -bedürfnisse des Pflegepersonals in Krankenhäusern zu erlangen.

Die Befragung wird ca. 20 Minuten eurer Zeit in Anspruch nehmen. Wir verwenden Cookies, damit ihr die Befragung zwischendurch pausieren und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen könnt.

Eure Beteiligung ist für uns von großem Wert:


Beste Grüße
Roman Noory
Rebekka Heimes
Sophie Hubl
Betreut durch: Prof. Dr. Ute Klammer

Institut für Soziologie
Universität Duisburg-Essen
 
Danke für die ausführliche Information! Vorbildlich!

Habe teilgenommen.
 
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Ich bin an und für sich gleich auf der ersten Seite raus.

Unser Haus ist weder öffentlich, noch privatisiert, sondern frei-gemeinnützig (Kirche)
Damit gibt es auch übrigens keinen Betriebsrat (folgt später), sondern eine MAV, die hier aber gar nicht wählbar ist - nicht relevant??

(Soll die "gesetzliche Weiterbildungszeit" Bildungsurlaub sein?? Sollte man dann auch so benennen.)
 
Ich bin an und für sich gleich auf der ersten Seite raus.

Unser Haus ist weder öffentlich, noch privatisiert, sondern frei-gemeinnützig (Kirche)
Damit gibt es auch übrigens keinen Betriebsrat (folgt später), sondern eine MAV, die hier aber gar nicht wählbar ist - nicht relevant??

(Soll die "gesetzliche Weiterbildungszeit" Bildungsurlaub sein?? Sollte man dann auch so benennen.)
Hallo Maniac,

danke für die Infos. Freigemeinnützige Krankenhäuser haben wir tatsächlich nicht berücksichtigt. Die Antwortmöglichkeit habe ich aber mittlerweile hinzugefügt. MAV sind tatsächlich nicht relevant für unser Forschungsinteresse. Und ja, gesetzliche Weiterbildungszeit entspricht dem Bildungsurlaub. Es gibt auch andere Formulierungen (z. B. Bildungszeit). Wir haben uns für die erste Formulierung entschieden.

Vielen Dank für deine Verbesserungsvorschläge :)

Beste Grüße
Roman
 
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