Beurteilung Schüler ohne Weiterbildung als Praxisanleiter

Pebbles79

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50
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Bayern
Beruf
Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
Allgemeine Pädiatrie (hauptsächlich interne Patienten)
Hallo zusammen!
Ich habe eine Frage bei der Ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt. Seit Mai diesen Jahres habe ich auf unserer Station (Kinderkrankenpflege) die Position des Praxisanleiters übernommen. Zunächst gemeinsam mit einer Kollegin die schon länger als PA tätig ist und die Fachweiterbildung hat. Diese Kollegin verlässt das Team nun und aktuell bin ich die einzige verbleibende Praxisanleiterin. Meine Fachweiterbildung startet erst im Januar und endet im September 2020. Nun gab es Diskussionen, ob ich die Beurteilungen der Schüler schreiben darf und die Beurteilungsgespräche führen darf ohne den Abschluss als Praxisanleiter? Es wäre ein riesen Umstand, wenn ich es nicht dürfte! Ich finde aber nichts diesbezüglich im Netz. Kann mir hier vielleicht jemand weiterhelfen?
Vielen Dank schon mal vorab!
 
Selbstverständlich darfst du dass.
Wobei eine Schülerbeurteilung von mehreren Mitarbeitern gemacht werden sollte, die überwiegend mit dem Schüler zusammengearbeitet haben.
Es darf auch jeder Anleiten.
Nur im Sinne des KrPflG als offizielle Anleiterstunden und damit die Stunden von der Schulaufsichtsbehörde bezuschusst werden, benötigt man die Praxisanleiterausbildung.
Wird aber sowieso nicht kontrolliert.
 
Selbstverständlich darfst du dass.
Es sei denn, es gibt eine hausinterne oder schulinterne Regelung, die dies untersagt. Die gibt es z.B. bei meinem jetzigen Betrieb (wo man sich inzwischen sehr über den eigenen Beschluss ärgert). Frag deshalb am besten bei der zuständigen Krankenpflegeschule nach, wie es bei Euch aussieht.
 
Super, das hilft mir schon mal sehr viel weiter! Vielen Dank für Eure schnellen Antworten. Die Beurteilung mache ich nicht komplett alleine, ich hole mir das Feedback der Kollegen, die viel mit dem Schüler gearbeitet haben. Es gibt auch unter Verschluss ein Schülerheft, in das jederzeit jede Kollegin Bemerkungen eintragen kann. Das System funktioniert ganz gut. Ich bringe es dann lediglich zu Papier und führe die Gespräche mit den Schülern. Und bin froh, wenn ich das ohne Probleme so machen darf. Bei der Schule werde ich aber auf jeden Fall nochmal nachhaken!!
 
Selbstverständlich darfst du dass.
Wobei eine Schülerbeurteilung von mehreren Mitarbeitern gemacht werden sollte, die überwiegend mit dem Schüler zusammengearbeitet haben.
Es darf auch jeder Anleiten.
Nur im Sinne des KrPflG als offizielle Anleiterstunden und damit die Stunden von der Schulaufsichtsbehörde bezuschusst werden, benötigt man die Praxisanleiterausbildung.
Wird aber sowieso nicht kontrolliert.
Mit der neuen generalistischen Ausbildung heißt es bei uns im Haus dass Leistungsnachweise und Beurteilungen nur noch von den Praxisanleitern gemacht werden dürfen. Gab deswegen extra ein Rundschreiben. Soll wohl so vorgegeben sein.
 
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Mit der generalisierten Ausbildung wird bei uns auch einiges strenger. Da gibt es wohl tatsächlich gesetzliche Vorgaben?! Ich habe zumindest von einer gewissen Mindestanzahl Anleitestunden von PA MIT Weiterbildung gehört. Die kommt aber bei uns erst im Oktober 2020 - bis dahin hätte ich meinen Kurs. Aber vielen Dank Dir auch für den Hinweis.
 
Hallo Kollegen,
das Gesetz mit der APrV ist veröffentlicht und kann durchgelesen werden.
Ich habe gelesen oder ich habe gehört, kann damit ganz schnell überprüft werden.
Es wird viel erzählt - aus welchen Motiven auch immer.
Nicht alles Glauben, egal von wem erzählt, Gesetz oder/und APrV nehmen und überprüfen.

So wie ich das sehe, wird sich in der Praxis nur ganz wenig ändern, Ausführungsbestimmungen seitens der Schulaufsichtsbehörde sind nicht ergangen. Also es geht so weiter wie gehabt, mit den Anleitern wie gehabt,
Wer solls auch sonst machen?
Na ja manche Einsätze werden kürzer oder länger und bei dem einen oder anderen Krankenhaus kommt evtl. einer oder zwei dazu. Das wars aber dann schon.

Eine Schulaufsichtsbehörde wird für die Praxis keine Details erlassen oder Beschränkungen, hat sie bisher nicht getan und wird sie auch nicht tun.
Die Regierungsschuldirektoren kommen aus dem allgemeinen Bildungsbereich und ich habe immer wieder bemerkt, dass dort wenig bis keine Ahnung von der Struktur einer Berufsfachschule vorhanden ist und damit null Ahnung von den Anforderungen und den Problemen einer BFS.
 
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Guten Morgen allerseits,

mag sein das keine kontrollieren wird. Hier in Baden-Württemberg finden jetzt schon vereinzelt Kontrollen von Anleitungen und vorhandenen Unterschriften.
Offiziell darf ab den 01.01.20 anleiten wer die Praxisanleiter-Weiterbildung hat.
Am besten klärst du genau mit deinem Arbeitgeber wie es konkret mit der Anleitung aussehen soll. Zu dein eignen Schutz empfehle ich dir nur nach schriftlichen Anordnung anzuleiten.
Die Weiterbildung ist erst dann fertig, wenn sie erfolgreich beendet und bestanden ist.
Ich stehe kurz vor dem Abschluss meine Praxisanleiter-Weiterbildung.
 

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Zu dein eignen Schutz empfehle ich dir nur nach schriftlichen Anordnung anzuleiten.
Zum Schutz vor was?

Ich stehe kurz vor dem Abschluss meine Praxisanleiter-Weiterbildung.
Dann solltest du eigentlich Wissen, dass Anleiterstunden offizielle die Stunden sind, die durch die Schulaufsichtsbehörde gefordert und bezuschusst werden.
Das sind 2Std. pro Schüler pro Woche von 38,5Std. zu leistenden Wochenstunden und die finden oft nicht statt - keiner kontolliert es, keinen juckts.

Hier in Baden-Württemberg finden jetzt schon vereinzelt Kontrollen von Anleitungen und vorhandenen Unterschriften.
Wer kontrolliert?
Sicher nicht durch die Schulaufsichtsbehörde - alles andere - ok - nice to have,
aber ohne jegliche Konsequenzen für Schüler, Träger oder Schule.

Offiziell darf ab den 01.01.20 anleiten wer die Praxisanleiter-Weiterbildung hat.
Das steht schon seit 2003 in der APrV §2 und ist nichts Neues.
Wie vieles nichts Neues ist und das Meiste aus den bestehenden Gesetzen und APrV übernommen wurde.
Na klar - warum sollte man auch das Rad jetzt neu erfinden, nur weil sich der organisatorische Rahmen ein wenig verändert hat.
Für Altenpflegeschulen und kleine Schulen etwas mehr, für große Schulen, die sowieso ständig umplanen und viele Kooperationshäuser unter Vertrag haben müssen, eher wenig bis kein Problem.
Der theoretische Unterricht wird ein wenig umgebaut, bestimmte Inhalte umstrukturiert und bekommen nen neuen Namen.
Auch hier wird ja nichts komplett neues Unterrichtet, was völlig unbekanntes nur weils einen neuen Namen bekommt.
Mindestens 80% waren bisher eh schon gleich in der Theorie.
Das werden die Lehrer in den nächsten 3 Jahren hinbekommen, wie bei jedem neuen Gesetz in der Vergangenheit.
 
Schutz davor das sie sich dafür verantworten muss angeleitet zu haben obwohl sie es nicht dürfte?

Bei uns auf Station wird Anleitung ernst genommen und groß geschrieben, schon lange. Es gibt feste Praxisanleiter-Tage mit 8h und noch zusätzliche Praxisanleiter-Stunden nach individuellen Bedarf.
Ab Januar werden 250h pro Schüler fällig.


Wer kontrolliert?
Bei uns kontrolliert das Regierungspräsidium.

Gerade weil ich mitten in der Weiterbildung stehe, weiß ich wovon ich rede. Allerdings sind meine Infos begrenzt auf das was sie uns dort vermitteln. Und soweit ich es bis jetzt mitbekommen habe, gibt es noch keine einheitliche Linie für den Praxisanleiter-Weiterbildung Kurs. Jeder darf machen wie er es für richtig hält. Das ist aber ein ganz anderes Thema.

Mag sein das du Renje, als „Alte Hase“ in der Pflege, sicher bist das all das Neue sich in Schall und Rauch auflösen wird. Ich bin noch nicht so weit.
 
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Ich muss dir sagen, dass ich da immer ein wenig ungehalten werde, wenn hier sowas eingeworfen wird.
Wir wissen zwar von nix, aber warnen schon mal davor, dass man für irgendwas zur Verantwortung gezogen werden könnte, für was auch immer und lassen das mal von irgendjemanden abzeichnen zur Sicherheit.
Oh Mann, wir sind ja so professionell und selbstbewußt.

Schutz davor das sie sich dafür verantworten muss angeleitet zu haben obwohl sie es nicht dürfte?
Ja genau mit Fragezeichen
und gehen mal gleich in vorauseilendem Gehorsam zur Mama PDL und lassen das schon mal abzeichnen. Die übrigens gar nicht dafür zuständig wäre.

Und nochmal - Anleiten darf jeder, sowohl nach altem wie auch neuem Gesetz.
Für bestimmte Anleitungen ist eine mit Praxisanleiterausbildung vorzuhalten - aber auch hier nichts wirklich konkret Definiert und mit etwas Phantasie dehnbar.

Bei uns kontrolliert das Regierungspräsidium.
ja wer denn, ich kenne keine Schulaufsichtsbehörde, die irgendwelche Prüfer angestellt hätte, die Unterschriften oder durchgeführte Anleitungen überprüfen würden, oder sogar bei Anleitung dabei gewesen wäre.

Werde endlich konkreter, denn mit diesen Schulen würde ich gerne Kontakt aufnehmen.
Wer kommt da von wo wie oft und wie läuft das ab und was hat das für Konsequenzen für wen?

Mag sein das du Renje, als „Alte Hase“ in der Pflege, sicher bist das all das Neue sich in Schall und Rauch auflösen wird.
Bitte nichts hineininterpretieren, wo sollte ich das denn behauptet haben?
Natürlich wird es Änderungen geben, habe ich ja auch oben geschrieben und in einigen Beiträgen länger dargelegt, aber nichts was zumindest von größeren Schulen nicht zu bewältigen wäre, denn das Rad wird auch hier nicht neu erfunden.

Seit mindestens 2003, also mittlerweile 16 Jahren werden an großen Häusern die 2 oder sogar 3 Ausbildungen anbieten, diese in der Theorie meist gemeinsam ausgebildet und erst für den speziellen Fachunterricht getrennt, oft erst im 3ten Jahr - Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Altenpflege - also organisatorisch nichts großartig neues.

Das bahnbrechende und wirklich Neue ist weniger die Ausbildung, Organisation und Zuständigkeiten, sondern die berufspolitische Dimension des neuen Gesetzes.
 
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