Betriebsärztliche Untersuchung

Engelchen219

Junior-Mitglied
Registriert
15.08.2011
Beiträge
88
Ort
Land Brandenburg
Beruf
Gesundheits- und Krankenpflegeschülerin
Akt. Einsatzbereich
Angiologie/Gefäßchirurgie
Funktion
Schülerin
Hallo,

ich bins mal wieder. Muss mal etwas loswerden.

Ich habe mich ja schon über die Zusage im Krankenhaus gefreut. Diesen Freitag unterschreibe ich meinen Vertrag.

Und jetzt kommt das ABER: Ich soll eine ärztliche Tauglichkeitsbescheinigung mitbringen. Innerhalb 2 Wochen, die ich jetzt Zeit hatte.
Nun, war ich bei mehreren Ärzten und nicht jeder macht diese Untersuchung.
Es ist einfach deprimierend und jetzt darf ich morgen in einer Landesärztekammer anrufen, die sowas wohl durchführen.
Aber ob ich bis Freitag soetwas noch bekomme?

Ich find es echt gemein, als ich mein FSJ gemacht habe, hat die Betriebsärztin im Krankenhaus das gemacht und bei meiner Freundin war es auch so.

Warum darf ich denn jetzt irgendeinen Arzt aufsuchen, der mit mir solch eine Untersuchung macht :(
Bin echt traurig gerade.
 
Das macht doch normalerweise jeder Hausarzt??? Kann ich mir gar nicht anders vorstellen?! Wir haben das Thema zufällig auch gerade in der Klasse, weil unser Betriebsarzt krank ist und wir für die Zulassung zum Examen wieder diese Bestätigung brauchen. Bei uns geht jeder zum Hausarzt und die machen das auch alle...
 
Ich musste es leider anders erfahren :(

Langsam habe ich auch Zeitdruck. Was ist, wenn ich diese Bescheinigung nicht rechtzeitig habe, nur weil es nciht jeder macht.

Vielleicht ist es in meiner Gegend hier Gang und Gebe.
 
Das macht doch normalerweise jeder Hausarzt???

[TABLE="class: tableNews"]
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[TD="class: table1st"]
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[TD]In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist geregelt, dass nur Ärzte, die die Fachgebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" besitzen, die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen vornehmen dürfen. Sie benötigen keine Ermächtigung mehr durch den Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften. Hier reicht die Qualifikation aus.
FAQ - bgw-online.de



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[/TR]
[/TABLE]
 
Danke, dass wenigstens einer mir das mitteilt ><

Die Schule hat zu mir gesagt ich soll einfach zu irgendeinem Allgemeinmediziner gehen.
Schönen Dank auch :(
 
Naja die ärztliche Tauglichkeitsbescheinigung hab ich auch gebraucht - aber konnte sie (wie es doch normal ist??) beim Betriebsarzt des zukünftigen AG machen!

Sicher dass es bei dir nicht auch geht?
 
Hier scheint es mal wieder einen "Begriffswirrwarr" zu geben:

Betriebsärztliche Vorsorge- und Folge-Untersuchungen erfolgt durch ausgebildeten Arbeitsmediziner.
Die Untersuchung für die körperliche Eignung kann jeder Hausarzt machen (siehe auch Beitrag #4 von Nachtfan)!
 
Die medizinische Fachangestellte bei einer Allgemeinmedizinerin wo ich war, hat mich zu einem Arbeitsmediziner geschickt.
Weiß ich, was man von mir verlangt :( Und ich habe seit Jahren keinen behandelnden Arzt mehr.

Somit habe ich Probleme es noch zu bekommen.

Kann es sein, dass wenn mich kein Arzt untersuchen möchte, ich den Vertrag nicht unterschreiben darf?
 
Geh zum nächsten Hausarzt. Die allgemeine tauglichkeitsbescheinigung stellt dir JEDER gegen geringe Gebühr aus.
 
Komm erstmal in meine Region und dann sag nochmal, dass mir JEDER das ausstellt!
Eben nicht! Die Ärzte sind hier so ausgelastet, dass sie kaum neue Patienten wollen oder annehmen können und die Ärzte kennen mich kaum und wollen mir sowas deswegen nciht ausstellen.

Mir wurde nie gesagt, dass ich sowas wie einen Hausarzt brauche. Ich wra kaum krank. Das letzte mal war ich im Alter von 5 Jahren beim Kinderarzt.
 
Ich muss demnächst zum Betriebsarzt...was genau wird da auf mich zu kommen? Was genau wird da untersucht?
 
Ich soll meine Untersuchung beim Betriebsarzt selbst bezahlen, ca. 100 €. Die Hepatitis B-Impfungen ebenso. Ist das rechtens?
 
FAQ - bgw-online.de
sagt dazu:

[TABLE="class: tableNews"]
[TR="class: tableTrWhite"]
[/TR]
[TR="class: tableTrBright, bgcolor: #FFF2D8"]
[TD="class: table1st"]Frage:[/TD]
[TD]Wer trägt die Kosten der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung?

[/TD]
[TD="class: tableLink, align: right"][/TD]
[/TR]
[TR="class: tableTrWhite"]
[TD="class: table1st"]Antwort:[/TD]
[TD]Die Kosten für die arbeitsmedizinische Vorsorgeutersuchungen sind vom Unternehmer zu tragen. Den Beschäftigten dürfen die Kosten für arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen nicht auferlegt werden (§ 3 Absatz 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 2 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1)).


[/TD]
[/TR]
[/TABLE]
 
ich war heute bei der untersuchung - erst fragen zur krankengeschichte, blutdruck gemessen, dann ein sehtest, impfungen gemacht und blutabnahme... das war's
 

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