Hallo,
grundsätzlich benötigt eine angestellte Krankenschwester keine Berufshaftpflichtversicherung, diese ist über den Arbeitgeber mitversichert.
Um sich selbst in der Berufshaftpflichtversicherung zu versichern, gibt es zwei zu unterscheidende Tätigkeitskriterien:
- Krankenschwester ausschließlich ambulant
- Krankenschwester ambulant und stationär
Im Falle der ausschließlich ambulanten Tätigkeit, ist diese im europäischen Ausland über die Berufshaftpflicht teilweise mitversichert. Dies ist immer von Tarif und Bedingungswerk der Versicherung abhängig. Ein Vergleich ist sinnvoll.
Auszug Continentale Versicherung: "gelegentliche und/oder zeitlich begrenzte berufliche Tätigkeit ohne Praxisbetrieb im
europäischen Ausland".
Viele Versicherer haben nur folgendes mitversichert: "Auslandsschäden anlässlich von Geschäftsreisen, Ausstellungen und Messebesuchen." Schäden aufgrund der ausgeübten Tätigkeit als Krankenschwester sind nicht versichert.
Für die Tätigkeit ambulant und stationär ist ein aktueller Vergleich notwendig. Immer mehr Versicherer nehmen Abstand davon, diese Berufsgruppe zu versichern.
Viele Grüße
Finanzchecks.de Team