Berufshaftpflicht

kroatiensun

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01.08.2008
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Ich habe eine Frage zur Berufshaftpflicht. Benötigt man als angestellte Krankenschwester eine Berufshaftpflichtversicherung? Wie ist es wenn man im Europäischen Ausland arbeiten will? Muß man sich dort besser selber absichern?
 
Du brauchst sie nicht unbedingt, aber es wäre sinnvoll. In Deutschland haftet (meistens) das Krankenhaus, im Ausland kann das anders geregelt sein.

Als Mitglied in einem Berufsverband hast Du die Berufshaftpflicht automatisch mit drin.
 
??? Aber ist der Berufsverband auch außerhalb zuständig/verfügbar ???
 
Ob die Versicherung auch bei Tätigkeit im Ausland greift, müsste man beim jeweiligen Berufsverband bzw. der Versicherung erfragen.
 
Hallo,
grundsätzlich benötigt eine angestellte Krankenschwester keine Berufshaftpflichtversicherung, diese ist über den Arbeitgeber mitversichert.

Um sich selbst in der Berufshaftpflichtversicherung zu versichern, gibt es zwei zu unterscheidende Tätigkeitskriterien:
- Krankenschwester ausschließlich ambulant
- Krankenschwester ambulant und stationär

Im Falle der ausschließlich ambulanten Tätigkeit, ist diese im europäischen Ausland über die Berufshaftpflicht teilweise mitversichert. Dies ist immer von Tarif und Bedingungswerk der Versicherung abhängig. Ein Vergleich ist sinnvoll.

Auszug Continentale Versicherung: "gelegentliche und/oder zeitlich begrenzte berufliche Tätigkeit ohne Praxisbetrieb im
europäischen Ausland".

Viele Versicherer haben nur folgendes mitversichert: "Auslandsschäden anlässlich von Geschäftsreisen, Ausstellungen und Messebesuchen." Schäden aufgrund der ausgeübten Tätigkeit als Krankenschwester sind nicht versichert.

Für die Tätigkeit ambulant und stationär ist ein aktueller Vergleich notwendig. Immer mehr Versicherer nehmen Abstand davon, diese Berufsgruppe zu versichern.

Viele Grüße
Finanzchecks.de Team
 
Hallo Elisabeth,

zur Info, Berufsverbände führen keine Vergleiche durch. Sie haben meist nur ein Anbieter. Das ist nicht sehr objektiv und gerade für solche speziellen Fälle nicht sinnvoll.
 
Schadenersatzansprüche bis zur Höhe der Selbstbeteiligung
des Versicherungsnehmers sind nicht Gegenstand der Versi-
cherung. Der Versicherer befasst sich in diesen Fällen - abwei-
chend von Ziff. 5.1 AHB - auch nicht mit der Prüfung der Haft-
pflichtfrage und der Abwehr unberechtigter Ansprüche

Kann mir jemand diesen Satz erklären? Dies ist ein Auszug aud der Risikobeschreibung einer Berufshaftpflichtversichrung und so wie ich das lese verstehe ich, das kein Schadensersatz geleistet wird und auch keine Prüfung der Haftungspflichtfrage gestellt wird. Aber dafür schließt man doch so eine Versicherung ab oder?
 
Bis zur Höhe der Selbstbeteiligung, also wenn es um geringe Summen geht.
 
Bei der Berufshaftpflicht ist ein minimum von 5 Mio angesetzt und darauf sollte man schon achten.
 
Ich habe mich für die Berufshaftpflichtversicherung von HDI Gerling entschieden. Dort steht:

Eingeschlossen ist – abweichend von Ziffer 7.9 AHB –
die gesetzliche Haftpflicht aus Schäden bei vorübergehendem
Auslandsaufenthalt in EU-Staaten, der Schweiz und Norwe-
gen. Im übrigen Ausland besteht Versicherungsschutz nur
bei einem Auslandsaufenthalt bis zu einem Jahr.


Falls jemand noch einen Tip hat, bitte posten.
 
Schaue doch mal, ob Dein "Zielgebiet" auch einen Berufsverband hat....