Benötige detaillierte Aussage über den Leistungskomplex 7 (Lagern/Betten)

schwester313

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Krankenschwester
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ambulante Pflege
hallo zusammen!
kann mir bitte jemand detailliert erklären was im leistungskomplex 7 enthalten ist?
ich arbeite in einem ambulanten pflegedienst in nrw.
für eure antworten danke ich im voraus!
lg schwester313
 
?
Bekommen eure Patienten nicht eine Information, aus der sie das entnehmen können (Eine Patientenbroschüre z.B:)?
Da kannst Du doch auch mal reinschauen.

oder
http://www.szekular.de/Leistungskatalog SGB XI neu.pdf

oder wolltest Du so praktisch: ich richte den Patienten auf, drehe ihn auf die Bettkante und helfe beim Transfer auf den Toilettenstuhl?
 
hallo nordlicht!
ersteinmal vielen dank für deine antwort.
sicher haben wir diesen leistungskatalog, ich selber verstehe es auch,jedoch höre ich immer wieder das dieser lk 7 auch dazu benutzt wird um pat.die halt nicht mehr so schnell laufen können, der weg zum bad sehr lange dauert und pat. vor stürzen gesichert wird. berechnet wird dieses dann um die zeit zu refinanzieren.ich bin da doch recht schockiert darüber und frage mich ob ich etwas verpasst habe oder bin ich zu blöd!?

lg
schwester313
 
ich würde sagen, lk 7 für den weg zur toilette zu berechnen, ist vorsätzlicher betrug.


(vgl. auch: lk 2)
 
hallo eisenbarth!
ich würde es auch so sehen.
da bin ich froh das ich doch nicht so blöd bin,nichts überlesen habe und mich nicht belabern ließ!:beten:
vielen dank!
lg
schwester313
 
Vorsätzlicher Betrug ist es nicht!

Warum sollte LK 7 nicht abgerechnet werden, wenn dabei nicht nur das Aufsuchen der Toilette erreicht werden soll sondern auch der Patient, wie vom MDK gefordert, mobilisiert wird zur Kontrakturenpophylaxe? Was ist die Alternative - ich setze ihn auf ein Gefährt und schiebe ihn schnell zum Klo, da er "nur" T-Gang eingekauft hat?

Beim KL 2 steht nichts von "Aufsuchen des Badezimmers" (vgl. LK 3 "zur Toilette führen"), d.h. streng genommen, ich wasche ihn da, wo er steht. Ist Pat. X nun im Obergeschoß und muß zum Waschen die Treppe runter und dabei begleitet werden, sehe ich keinen Grund, warum Mobi nicht mit abgerechnet werden sollte.

@schwester313: Wie meinst Du das mit dem belabern?
 
Vorsätzlicher Betrug ist es nicht!

Warum sollte LK 7 nicht abgerechnet werden, wenn dabei nicht nur das Aufsuchen der Toilette erreicht werden soll sondern auch der Patient, wie vom MDK gefordert, mobilisiert wird zur Kontrakturenpophylaxe? Was ist die Alternative - ich setze ihn auf ein Gefährt und schiebe ihn schnell zum Klo, da er "nur" T-Gang eingekauft hat?

Beim KL 2 steht nichts von "Aufsuchen des Badezimmers" (vgl. LK 3 "zur Toilette führen"), d.h. streng genommen, ich wasche ihn da, wo er steht. Ist Pat. X nun im Obergeschoß und muß zum Waschen die Treppe runter und dabei begleitet werden, sehe ich keinen Grund, warum Mobi nicht mit abgerechnet werden sollte.

@schwester313: Wie meinst Du das mit dem belabern?


sry, du hast recht, ich meinte nat. lk3, nicht lk2

warum lk7 nicht abgerechnet werden kann: weil dieser lk keine mobilisation enthält, bzw. eine mobilisation als solche eine mindestdauer haben muss und nicht kombinierbar ist.

bei lk3 ist der gang zur toilette inklusive.


vorsätzlich, weil es eine aufklärung bzw. sogar einen kostenvoranschlag für den kunden gegeben haben muss, der p.dienst also bewusst macht, was er macht.
 
.....und wie sieht es dann aus, wenn der Pat. einen entsprechenden KoVo bekommen und unterschrieben hat? In der Anfrage hatte ich nichts davon gesehen, dass der Pat. nicht über die Abrechnung dieser Leistung informiert wäre?
 
jedoch höre ich immer wieder das dieser lk 7 auch dazu benutzt wird um pat.die halt nicht mehr so schnell laufen können, der weg zum bad sehr lange dauert und pat. vor stürzen gesichert wird. berechnet wird dieses dann um die zeit zu refinanzieren.

man kann diesen lk nicht zur finanzierung eines solchen vorganges nutzen, und man kann den kunden darüber folglich auch nicht aufklären.

ich würde sagen, lk 7 für den weg zur toilette zu berechnen, ist vorsätzlicher betrug.
 
:gruebel:
Vielleicht verstehe ich es ja andersrum besser:
Wann sollte der LK7 denn abgerechnet werden?
 
1. Richten des Bettes
2. Wechseln der Bettwäsche
3. Körper- und situationsgerechtes Lagern
4. Vermittlung von Lagerungstechniken ggf. von Lagerungshilfen
http://www.szekular.de/Leistungskatalog SGB XI neu.pdf
"Großzügige" Auslegung: Pat. wird zur Toilette begleitet und hinterher im frisch gemachten Bett, im Sessel situationsgerecht gelagert.

Wobei man ja mittlerweile net mehr von Lagern spricht sondern vom bewegen. Der Leistungskatalog ist also net mehr ganz auf der Höhe der Zeit.

Elisabeth
 
das ist keine großzügige auslegung, sondern vorsätzlicher betrug.
 

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