Benötige Hilfe...

Cami

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22.09.2005
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Hallo!

Als "arme" Lehrerin für Pflegeberufe, bin ich heute abend mal wieder richtig gebeutelt worden.
Ich hatte bei der Krankenkasse einen Antrag gestellt auf Anerkennung als Kursleiterin für Entspannungskurse (progressive Muskelrelaxation). Bei einer Anerkennung durch die Kassen, erfolgt eine Kostenerstattung an die Teilnehmer in Höhe von bis zu 80%. Eine Förderung im Präventionsbereich halte ich persönlich für wichtig.

Vorab hatte ich selbstverständlich an einer kassenärztlich anerkannten Fortbildung teilgenommen, die ich mit einem Zertifikat nachweisen kann.

Heute Abend erfolgte eine Absage, da: " [...] ausschließlich Krankengymnasten, Ärzte, Erzieher, Heilpädagogen, Diplom Psychologen, [...] und Pädagogen als Kursleiter zugelassen werden dürfen."

Jetzt frage ich mich: Was bin ich denn, wenn nicht Pädagoge? Ich unterrichte seit 3 Jahren Vollzeit in der Erwachsenenbildung!

Falls ihr Ideen habt, wie ich die Krankenkasse (sie haben selbstverständlich meine Urkunden und Nachweise vorliegen) doch noch überzeugen kann, dass ich die nötige Qualifikation mitbringe, freue ich mich über Beiträge. Auch über links zum Thema (z.B. Gesetzestexte die speziell darauf hinweisen, dass Pflegelehrer sehr wohl erzieherisch und wissensvermittelnd tätig sind u.ä.) Lehrer für Pflegeberufe freue ich mich.

Jetzt gehts mir besser, das musste jetzt von der Seele :-)

Grüße Cami
 
Hallo Cami,

habe bei einem Anbieter für PMR ( und andere FB) folgendes gefunden:

[...]
Die Fortbildung ist als Befähigungsnachweis nach § 20 SGB V anerkannt, wenn
Sie einen der folgenden Berufsabschlüsse nachweisen können:

Psychologinnen (Dipl., Magister, Master, Bachelor), Pädagoginnen (Diplom, Magister, Lehrer mit 1. und 2. Staatsexamen), Sozialpädagoginnen und Sozialarbeiterinnen (Diplom, Magister, Master, Bachelor), Sozialwissenschaftlerinnen (Diplom, Magister, Master, Bachelor), Gesundheitswissenschaftlerinnen (Diplom, Magister, Master, Bachelor), Ärztinnen, Sportwissenschaftlerinnen (Diplom, Staatsexamen, Magister, Master, Bachelor), Physiotherapeutinnen, Krankengymnastinnen, Ergotherapeutinnen, Erzieherinnen, Gesundheitspädagoginnen (Diplom, Magister, Master, Bachelor, Heilpädagoginnen (Stand vom 10.Februar 2006).


Anerkannt wird "die Geschichte" also nur in Kombination mit einem Hochschulabschluss!

In § 20 SGB V geht es dann um die konkreten Leistungen der GKV zur Prävention....
 
Danke Lillebrit!

Hatte es mittlerweile selbst nachgelesen. Bin jetzt in Verhandlung um eine Sonderregelung, hat in einem anderen Fall bei mir auch schon funktioniert. Es ärgert mich nur, dass ich als Lehrerin für Pflegeberufe sofern ich nicht gerade an einer Krankenpflegeschule unterrichte, für das meiste Sondergenehmigungen einholen muss (zumindest in Rheinland-Pfalz, Bawü zeigt sich da offener!). Die meisten (zumindest die, die nicht aus der Pflege kommen) können mit dieser Qualifikation nichts anfangen.
Ein Studium kommt für mich allerdings nicht in Frage. Generell begrüße ich die Einschränkungen im Präventionsbereich bezüglich der Qualifikation. Aber sorry, wenn eine Erzieherin die Kurse machen darf, wieso denn nicht ich?

Egal, wünsch dir was,

Grüße Cami
 
Hallo Cami,

grundsätzlich ist es so , dass wir in der Krankenpflege immer noch einen "Sonderweg" gehen.....
Unsere Schulen sind nicht sind duale System integriert, unsere Schüler sind eigentlich keine sondern Auszubildene...und die klassische weitergebildetetn Lehrer entsprechen auch nicht dem Bildungs- und Werrdegang eines Lehrers in Allgmeinbildenden oder Berufsschulen!

Eine Annäherung- aber eben auch immer nur eine Zwischenlösung- bieten die Fachhochschulstudiengänge im Bereich Berufs- oder Pflegepädagogik.
Ob diese von der GKV anerkannt würden...keine Ahunng. Wäre aber zumindest schon mal ein Hochschuldiplom in der Fachrichtung Pädagogik.

Ich kenne ide Ausbildung zum erzieher nicht.....weiss aber, dass sie wohl recht lang ist ( mit Anerkennungsjahr 4 Jahre...).
Pädagogik und Psychologie spielen hier eine große Rolle.

Im Bereich des Therapeutischen Reitens ist es übrigens auch so, dass man für die Ausbildung zum HPV / R nur zugelassen wird, wenn man entwder Pädagogik oder Psych. stuidiert..... noder aber eben die Ausbildung zum Erzieher hat.

Wünsche Dir aber viel Erfolg dabei, für Dich eine Sonderregelung durch zu boxen :boxen: .

LG,
Lillebrit
 
Wie wird man eigentlich eine Lehrerin für Pflegeberufe? Was an Vorbildungen ist dafür notwendig?
 
Hi Pfllegus,
früher (sorry Cami...nicht böse gemeint) brauchte man hierfür die Ausbildung zur KS / zum KP ; eine bestimmte Anzahl an Berufsjahren und konnte sich damit an einem Weiterbildungsinstitut bewerben.
Daeuerte ganz früher 1 Jahr ....danach 2 Jahre. War meistens ne Vollzeitausbildung.

Mittlerweile benötigst Du eine Hochschulzugangsberechtigung, eine Ausbildung in einem pflegerischen Beruf , Berufserfahrung ja nach Hochschule von 0 (also gar nicht) bis zu 5 Jahren und studierst dann 8 Semester in Vollzeit oder Berufsbegelitend.
Demnächst wird dieses in den konsekutiv Abfolgenden Bachelor-Master Studiengang überführt....das sind dann 10 Semester.

Ergo hätte eine Master of Arts -Berufspädagogik eine mind. 8 Jährige Ausbildung !!!!
(3 Jahre Pflegeausbildung, 5 Jahre Studium...)
 

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