Ausbildung zur KS + 1 weiteres Jahr - dann Kinderkrankenpfleger/-in?

Niamh

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Hey ihr da! :)

Ich habe von einer KPS gehört, dass man nach der Gesundheits- u. Krankenpflegeausbildung noch ein Jahr dranhängen kann und dann auch Kinderkrankenpflegerin ist.
Darüber wollte ich mich im Internet bisschen schlau machen und näher erkundigen, wo und wie das denn möglich ist. Allerdings bin ich nicht fündig geworden.. :weissnix: .

Wisst ihr darüber bescheid?

Grüßle,

Niamh
 
Also so viel ich weiß, mußt du noch 1 1/2 Jahre dranhängen, aber ohne Gewähr 8)
 
Hallo,


ich wollte damals auch noch eine Kinderkrankenpflegeausbildung dranhängen. Man bekommt laut Gesetz 18 Monate erlassen, wenn man die Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger absolviert hat.
Doch so einfach war das nicht, denn nachdem ich meine Bewerbungen losschickte, hiess es seitens der KKP-Schulen, dass ich diese 18 Monate nicht erlassen bekomme. Die Begründung war, dass das jeder Schule selbst überlassen sei!
Naja, ich hatte damals absolut keine Lust mehr, nochmal drei Jahre Ausbildung durchzustehen und habe es dann sein gelassen. Ich bin heute in der Erwachsenenkrankenpflege recht glücklich und habe meine Entscheidung bis heute nicht bereut, im Gegenteil, ich bin froh, dass ich diese KKP-Ausbildung nicht gemacht habe.
Frage doch einfach mal in den entsprechenden Schulen nach, wie sie das regeln.

LG
Trisha
 
Hallo zusammen !
Es gilt seit dem 1.1.2004 eine neues Krankenpflegegesetz, das mit den vorbeschriebenen Regelungen anders umgeht.
Die Regelung steht in § 6:

Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen


Die zuständige Behörde kann auf Antrag eine andere Ausbildung im Umfange ihrer Gleichwertigkeit bis zu zwei Dritteln der Gesamtstunden der Ausbildung nach Maßgabe der nach § 8 erlassenen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege auf die Dauer einer Ausbildung nach § 4 Abs. 1 anrechnen.​


Es ist also eine Ermessensfrage der zuständigen Behörde. Es ist aber praktisch wohl eher so, das du erst eine ggf. aufnehmende Schule finden musst und dann die Frage der Anrechnung klären kannst. Schöner wäre es umgekehrt.​

 
Seit dem neuen Krankenpflegegesetz ist die Ausbildung im ersten und im zweiten Lehrjahr von KS/KP und KKS/KKP indentisch. D.h. auch wenn du dich für eine Ausbildung als KKS beworben hast, musst du in allen Bereichen arbeiten wie ein KPS/KSS. Erst im dritten Lehrjahr, dem Differenzierungsbereich, kommst du außließlich in die Bereiche, wo du mit Kindern arbeitest.
 

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