Ausbildung zu früh gekündigt - Trotzdem Chancen auf eine Pflegehelferausbildung?!

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Beruf
Azubi Krankenpflege
Hallo zusammen, nach der ganzen Kämpferei habe ich den Kampf gegen mich und dieses Berufes aufgegeben und habe gekündigt. Es war viel passiert und am Ende des Liedes musste ich es aus psychischen Gründen aufgeben.
Ich habe meine kündigung am 26.09. eingereicht mit der Hoffnung dass ich am 30.09. gekündigt wede. Falsch gedacht, es sollte dann der 26.09. sein. Und nun kommt alles aufeinmal 1. Ich bekomme evtl. aus diesem Grund kein Arbeitslosengeld (wenn es am 30.09. gewese wäre dann ja) 2. läuft das Gerücht herum, dass man nach einem Jahr Ausbildung als KrankenpflegeschülerIn einen Abschluss als KrankenpflegehelferIn hat, den ich auch nicht bekomme (wenn es denn wirklich so ist) 3. Mir wurden 96 € von meinem Monatsgehalt vom Oktober gestrichen.

Jetzt mal im ernst. Da bin ich sowas von selbst Schuld! Sogar beim Kündigen mach ich alles falsch! Ich hätte mich nur 4 Tage Krankschreiben lassen müssen, was mein Arzt aufjeden Fall gemacht hätte.

Aber naja mittlerweile bekomme ich garnichts mehr hin.....:schraube::schraube::schraube:


Was meine Frage ist: Bekommt man dann tatsächlich einen Abschluss und wenn ja habe ich chancen, dass er mir auch mit den fehlenden 4 tagen ausgestellt wird?
 
Nein, du kriegst nicht automatisch einen Abschluss als KPH nach Beendigung des ersten Ausbildungsjahres, da ist eine KPH-Prüfung notwendig.
 
Du bekommst den Abschluss als KPH nicht einfach so. In einigen Bundesländern kannst Du mit einer abgebrochenen (oder nicht bestandenen) Krankenpflegeausbildung als Schulfremder zur KPH-Prüfung zugelassen werden. Die besteht genau wie die Krankenpflegeprüfung aus praktischem, schriftlichen und mündlichen Teil.

Ohne diese Prüfung bist Du erstmal nichts. Inwiefern die vier Tage eine Rolle spielen, wird Dir das zuständige Regierungspräsidium sagen können. Ich bin sicher, dass eine bestimmte Anzahl an Theorie- und Praxisstunden erbracht sein müssen, um als Schulfremder zur Prüfung zugelassen zu werden, aber wie viel genau, das entzieht sich meiner Kenntnis.

Wenn ich kündige, kündigt der AG nicht zurück. Die Sache ging von Dir aus. Also gilt natürlich das Datum, das Du angibst.

Nimm die Euro 96,- als "Lehrgeld" fürs nächste Mal (Du wirst in Deinem Arbeitsleben bestimmt irgendwann mal kündigen und woanders neu anfangen).
 
Ja ich versuche mich nicht mehr als sonst zu hassen weil ich nicht nachgedacht habe.:knockin: Aber wenn es so ist, dann beruhigt es mich aufjeden fall. Danke an alle
 
Das Arbeitslosengeld bekämst Du (für die nächsten drei Monate) sowieso nicht, unabhängig vom Kündigungsdatum. Die Kündigung ging ja von Dir aus.

Was willst Du mit der KPH-Prüfung? Du scheinst zumindest im Augenblick nicht in der Verfassung für eine Tätigkeit in der Pflege zu sein. Werd erstmal gesund.
 
... wenn du nachweisen kannst, dass du aus gesundheitlichen Gründen gekündigt hast, dir eine weiter Beschäftigung nicht zugemutet werden konnte, dann fällt die Sperre weg.

Ergo: Zum Arzt und sich von dort so ein Attest ausstelen lassen.

Elisabeth
 
... wenn du nachweisen kannst, dass du aus gesundheitlichen Gründen gekündigt hast, dir eine weiter Beschäftigung nicht zugemutet werden konnte, dann fällt die Sperre weg.

Ergo: Zum Arzt und sich von dort so ein Attest ausstelen lassen.

Elisabeth

Wobei hierzu erstmal die dazugehörigen Therapien und Wiedereingliederungsversuche dokumentiert werden müssen.
Nur mal schnell ein Schein vom Arzt zu haben reicht nicht.
 
Das wäre mir neu. Im Familienkreis hat das Attest ausgereicht. Das und die Beschreibung der unzumutbaren Situation. Das AA hat kein Interesse daran, dass AN "verbrannt" werden. die sind dann hinterher nur schwer zu vermitteln.

Elisabeth
 
Ich könnte mir vorstellen, dass es von der Art der Erkrankung und der Verweildauer im Beruf abhängig gemacht wird. Nach jahrelanger Tätigkeit in einem Beruf muss aus rechtlichen Gründen erstmal Wiedereingliederung versucht werden. Arbeitsbedingungen können u. U. verbessert werden, behindertengerechte Arbeitsplätze eingerichtet, Tätigkeiten an die Erkrankung angepasst usw. usf.

Hier wurde gesundheitsbedingt die Ausbildung nach einem Jahr abgebrochen - das steht in keinem Verhältnis zur Kündigung eines möglicher hochqualifizierten Beschäftigten mit Jahren an Berufserfahrung.
 
Wobei hierzu erstmal die dazugehörigen Therapien und Wiedereingliederungsversuche dokumentiert werden müssen.
Nur mal schnell ein Schein vom Arzt zu haben reicht nicht.
Ein Attest mit entsprechender Begründung reicht aus.
 
Ein Mensch wird auch im AA nicht nach dem gemessen, was er schon geleistet hat. Im Gegenteil.

Und der AG muss gar nix. Er KANN, wenn er denn will. Und meistens will er nicht- selbst bei hochqualifizierten AN. Verübeln kann man ihm dies noch nicht einmal. Er hat ja oft noch net mal genug Geld um genug gesundes Personal einzustellen. Wie soll er da noch "Schonplätze" schaffen.

Ergo: Jeder, bei dem sich der AG zu Wiedereingliederungsmaßnahmen bereit erklärt, sollte dankbar sein. Ihm wird etwas ganz besonderes zuteil. Und er kann davon ausgehen, dass der AG mit seinem "Humankapital" sehr wertschätzend umgeht. Das ist in heutiger Zeit mehr wert als so manche Gehaltserhöhung.

Elisabeth
 

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