- Registriert
- 19.01.2013
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- Beruf
- Azubi Krankenpflege
Hallo zusammen, nach der ganzen Kämpferei habe ich den Kampf gegen mich und dieses Berufes aufgegeben und habe gekündigt. Es war viel passiert und am Ende des Liedes musste ich es aus psychischen Gründen aufgeben.
Ich habe meine kündigung am 26.09. eingereicht mit der Hoffnung dass ich am 30.09. gekündigt wede. Falsch gedacht, es sollte dann der 26.09. sein. Und nun kommt alles aufeinmal 1. Ich bekomme evtl. aus diesem Grund kein Arbeitslosengeld (wenn es am 30.09. gewese wäre dann ja) 2. läuft das Gerücht herum, dass man nach einem Jahr Ausbildung als KrankenpflegeschülerIn einen Abschluss als KrankenpflegehelferIn hat, den ich auch nicht bekomme (wenn es denn wirklich so ist) 3. Mir wurden 96 € von meinem Monatsgehalt vom Oktober gestrichen.
Jetzt mal im ernst. Da bin ich sowas von selbst Schuld! Sogar beim Kündigen mach ich alles falsch! Ich hätte mich nur 4 Tage Krankschreiben lassen müssen, was mein Arzt aufjeden Fall gemacht hätte.
Aber naja mittlerweile bekomme ich garnichts mehr hin.....
Was meine Frage ist: Bekommt man dann tatsächlich einen Abschluss und wenn ja habe ich chancen, dass er mir auch mit den fehlenden 4 tagen ausgestellt wird?
Ich habe meine kündigung am 26.09. eingereicht mit der Hoffnung dass ich am 30.09. gekündigt wede. Falsch gedacht, es sollte dann der 26.09. sein. Und nun kommt alles aufeinmal 1. Ich bekomme evtl. aus diesem Grund kein Arbeitslosengeld (wenn es am 30.09. gewese wäre dann ja) 2. läuft das Gerücht herum, dass man nach einem Jahr Ausbildung als KrankenpflegeschülerIn einen Abschluss als KrankenpflegehelferIn hat, den ich auch nicht bekomme (wenn es denn wirklich so ist) 3. Mir wurden 96 € von meinem Monatsgehalt vom Oktober gestrichen.
Jetzt mal im ernst. Da bin ich sowas von selbst Schuld! Sogar beim Kündigen mach ich alles falsch! Ich hätte mich nur 4 Tage Krankschreiben lassen müssen, was mein Arzt aufjeden Fall gemacht hätte.
Aber naja mittlerweile bekomme ich garnichts mehr hin.....
Was meine Frage ist: Bekommt man dann tatsächlich einen Abschluss und wenn ja habe ich chancen, dass er mir auch mit den fehlenden 4 tagen ausgestellt wird?