Guten Tag die Damen und Herren,
zu meiner Person kurzgefasst:
-23 Jahre Alt
-Ich bin im 3ten Ausbidlungsjahr der Altenpflegeausbildung
-mein aktueller Notendurchschnitt beträgt 1.4
-5monate vor meinem Examen
Zu meiner Frage:
Neun jahre zuvor im Sommer 2001 mit "dummen 14jahren" die ich alt war wurde ich in eine Schlägerei verwickelt und musste aufgrundessen 20 Sozialstunden ableisten.Die mir von einem Jugendgericht zugesprochen wurden.Diese absolvierte ich natürlich ich sofort anschließend.
In der Zwischenzeit habe ich eine Berufsausbildung zum Bäcker abgeschlossen wo es diesbezüglich überhaupt keine Probleme gab.
Anschließend ließ ich mich "Einbürgern".
Bei der Einbürgerung konnte die Mitarbeitern einsehen das ich eine Vorstrafe hatte und fügte diesem hinzu, das die Sache zu klein und zu lang her wäre das dies die Einbürgerung gefährden könnte.
Anschließend im September 2007 begann ich meine Ausbildung zum ALtenpfleger.
Mein Arbeitgeber und die Schule wollten von mir ein Polizeiliches Führungszeugnis.In diesem stand nix von meiner vorstrafe weil dies anscheinend zulange her war und kein besonderer Strafdelikt war.
Was mich nun aber stutzig macht ist, das bei der Exameszulassung mein
Behördenführungszeugnis,
beantragt wird.Und man im diesem einsehen kann das mir dies leider vor 9jahren unterfangen ist und ich es leider nicht mehr ändern kann.
Diesbezüglich vor 2 Tagen in der Berufsschule wollte unsere Lehrerin von den Schülern eine beglaubigte Geburtsurkunde, dem fügte sie hinzu das sie dieses doch benötige für die Examenszulassung.Anschließend gab sie an das vorbestrafte im bereichen wie Gewalt,Drogenmissbrauch und Medikamentenmissbrauch nicht zugelassen werden würden.
zu meinem Fragen:
-besteht die Möglichkeit das ich nicht zugelassen werden könnte obwohl dies vor 9jahren war und ich unter 18 war
-wenn ich für die Prüfung nicht zugelassen werde sollte was könnte ich dann tun?
-ist es nicht eine Frechheit jemmanden 2 1/2 Jahre auf die Schule zu schicken und kurz vor der Prüfung sachen herauszufinden die man bei der Einstellung hätte prüfen müssen!?
-wenn ich nicht zugelassen werden würde(wovor mich gott bewahre)könnte ich dies vor Gericht einklagen?
Demhier ist hinzuzufügen das ich im Moment meine Existenz in Gefährdung sehe und meine ganzen Zukunfsplanungen wegen einer Dummheit die ich "als Kind" vor 9jahren begangen habe.
Ich würde mich über schnelle Antworten freuen
MFG und schönes Wochenende
zu meiner Person kurzgefasst:
-23 Jahre Alt
-Ich bin im 3ten Ausbidlungsjahr der Altenpflegeausbildung
-mein aktueller Notendurchschnitt beträgt 1.4
-5monate vor meinem Examen
Zu meiner Frage:
Neun jahre zuvor im Sommer 2001 mit "dummen 14jahren" die ich alt war wurde ich in eine Schlägerei verwickelt und musste aufgrundessen 20 Sozialstunden ableisten.Die mir von einem Jugendgericht zugesprochen wurden.Diese absolvierte ich natürlich ich sofort anschließend.
In der Zwischenzeit habe ich eine Berufsausbildung zum Bäcker abgeschlossen wo es diesbezüglich überhaupt keine Probleme gab.
Anschließend ließ ich mich "Einbürgern".
Bei der Einbürgerung konnte die Mitarbeitern einsehen das ich eine Vorstrafe hatte und fügte diesem hinzu, das die Sache zu klein und zu lang her wäre das dies die Einbürgerung gefährden könnte.
Anschließend im September 2007 begann ich meine Ausbildung zum ALtenpfleger.
Mein Arbeitgeber und die Schule wollten von mir ein Polizeiliches Führungszeugnis.In diesem stand nix von meiner vorstrafe weil dies anscheinend zulange her war und kein besonderer Strafdelikt war.
Was mich nun aber stutzig macht ist, das bei der Exameszulassung mein
Behördenführungszeugnis,
beantragt wird.Und man im diesem einsehen kann das mir dies leider vor 9jahren unterfangen ist und ich es leider nicht mehr ändern kann.
Diesbezüglich vor 2 Tagen in der Berufsschule wollte unsere Lehrerin von den Schülern eine beglaubigte Geburtsurkunde, dem fügte sie hinzu das sie dieses doch benötige für die Examenszulassung.Anschließend gab sie an das vorbestrafte im bereichen wie Gewalt,Drogenmissbrauch und Medikamentenmissbrauch nicht zugelassen werden würden.
zu meinem Fragen:
-besteht die Möglichkeit das ich nicht zugelassen werden könnte obwohl dies vor 9jahren war und ich unter 18 war
-wenn ich für die Prüfung nicht zugelassen werde sollte was könnte ich dann tun?
-ist es nicht eine Frechheit jemmanden 2 1/2 Jahre auf die Schule zu schicken und kurz vor der Prüfung sachen herauszufinden die man bei der Einstellung hätte prüfen müssen!?
-wenn ich nicht zugelassen werden würde(wovor mich gott bewahre)könnte ich dies vor Gericht einklagen?
Demhier ist hinzuzufügen das ich im Moment meine Existenz in Gefährdung sehe und meine ganzen Zukunfsplanungen wegen einer Dummheit die ich "als Kind" vor 9jahren begangen habe.
Ich würde mich über schnelle Antworten freuen

MFG und schönes Wochenende