Ausbildung fortsetzen möglich oder noch mal von vorne?

mellseins0815

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Hallo, nachdem ich nun hier gesucht habe, aber nicht wirklich was gefunden hab was zu meiner Frage passt, hier also nun meine Frage:

Ich habe im August 2018 gerade frisch im 2. Lehrjahr (hatte im April 2017 angefangen) meine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin aufgrund privater Probleme, gekündigt.
Aufgrund der dann gefolgten plötzlichen Trennung von meinem Ex mit ganz viel Stress und Ärger, habe ich psychische Probleme gehabt und war auch länger in Therapie. Zwischenzeitlich habe ich im Verkauf gearbeitet, aber ich möchte meine Ausbildung eigentlich abschließen, da ich auch eine Einser Schülerin war und selbst die Pflegeschule und auch die Kollegen im KH waren entsetzt als ich gekündigt habe.
Ist eine Wiederaufnahme überhaupt möglich, da ja der Abschluss innerhalb 5 Jahre gemacht werden muss und weil ja die Ausbildung mittlerweile generalisiert wurde.
Oder wäre es auch möglich in RLP die Ausbildung noch Mal von vorne zu starten?
Ich habe schon eine Anfrage an meine alte Pflegeschule gestellt, allerdings noch keine Antwort erhalten, werde dort aber versuchen morgen oder Montag jemanden zu erreichen.

Wäre lieb wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

Danke im vorraus schon Mal.
 
Ist eine Wiederaufnahme überhaupt möglich, da ja der Abschluss innerhalb 5 Jahre gemacht werden muss und weil ja die Ausbildung mittlerweile generalisiert wurde.
Ja, denn es gibt Übergangsvorschriften:

"(1) Für Ausbildungen, die nach dem Krankenpflegegesetz vor Ablauf des 31. Dezember 2019 begonnen wurden, ist bis zum 31. Dezember 2024 die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege in der am 31. Dezember 2019 geltenden Fassung anzuwenden."

Siehe https://www.buzer.de/61_PflAPrV.htm
 
Ja, denn es gibt Übergangsvorschriften:
Wobei ich es schon erlebt habe, dass die Betroffenen nicht "nahtlos" einsteigen konnten, sondern z.B. ein halbes Jahr wiederholen mussten.

Muss die Anerkennung der abgebrochenen Ausbildung nicht auch bei der zuständigen Behörde beantragt werden?
 
Von vorne zu Starten ist immer möglich.

Verkürzung möglich - aber sinnvoll? Sind ja doch schon 4 Jahre.

Wenn du verkürzen willst, ob und für die Länge der Genehmigung ist immer die Schulaufsichtsbehörde zuständig.
Danach Schule suchen die dich mit der Verkürzung aufnimmt - diese kann muss aber nicht.
Die könnte Sagen - entweder 3 Jahre oder gar nicht, Verkürzte nehmen wir nicht.
 
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Von vorne zu Starten ist immer möglich.

Verkürzung möglich - aber sinnvoll? Sind ja doch schon 4 Jahre.

Wenn du verkürzen willst, ob und für die Länge der Genehmigung ist immer die Schulaufsichtsbehörde zuständig.
Danach Schule suchen die dich mit der Verkürzung aufnimmt - diese kann muss aber nicht.
Die könnte Sagen - entweder 3 Jahre oder gar nicht, Verkürzte nehmen wir nicht.
Danke für die Antworten, es ging auch nicht ums verkürzen an sich, nur darum ob ich wieder einsteigen könnte. Habe mit dem Pflegeschulenleiter gesprochen, wäre sowieso nicht mehr möglich, da die "alte" Ausbildung im nächsten Jahr abschließt, heißt, dass diejenigen die jetzt noch die nichtgeneralisierte machen, im März 2022 fertig sind und da kann ich also nicht mehr einsteigen.
Muss dann quasi nochmal neu anfangen. Was im Prinzip ja auch nicht verkehrt wäre, da ich ja auch lange draußen war und vieles aufgefrischt werden muss. Das ich theoretisch und praktisch einiges drauf habe, habe ich ja damals schon gezeigt (habe ausserdem ja auch bereits 7 Jahre Helfer hinter mir).

Vielen Dank also Euch allen nochmal. Lg
 
Du müsstest in den MK einsteigen. Der Zeitpunkt wäre 2021....was bedeutet, dass der Kurs bereits in der Generalistik gestartet ist. Ein Quereinstige ist nicht so einfach möglich.
 

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