Ausbildung beenden nach langer Pause

Coco206

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31.03.2006
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125
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Ba-Wü
Beruf
Rettungsassistentin
Vor ca. 2 Jahren hab ich meine Kr.pfl.ausbildung abgebrochen. Wieviele Stunden genau ich bis dahin abgeleistet hab, weiß ich nicht, es waren ca 1 1/2 Jahre.
Dezember '09 hab ich mein Anerkennungsjahr zur Rettungsassistentin beendet und arbeite jetzt auch im Rettungsdienst. Das ist auch definitiv das, was ich machen möchte!

Nun bin ich aber schon länger am Hin- und Herüberlegen, ob ich nicht doch noch die Ausbildung beenden sollte.

Wisst Ihr, ob ich an meine schon geleisteten Stunden anknüpfen könnte, oder nochmal ganz von vorne beginnen müsste?
Und empfiehlt es sich, an meiner alten Schule weiterzumachen?
 
1. Wenn du die Ausbildung selber abgebrochen hast, musst du wieder ganz von vorne anfangen. Schon alleine deswegen, weil es 2 Jahre her ist.
2. Wenn du dir nicht dauernd anhören willst: "Du warst doch schon mal bei uns?", dann geh meiner Meinung lieber woanders hin.
 
Ich kenne Leute, bei denen ein Teil der abgebrochenen Krankenpflegeausbildung angerechnet wurde, sie mussten also nicht ganz bei Null anfangen. Meines Wissens kommt es auf die Schule an, ob und wieviel von der abgebrochenen Ausbildung anerkannt wird.

Ich würde mich an Deiner Stelle bei der alten Schule melden und telefonisch anfragen. Ob es dort Sinn macht, hängt sicher auch davon ab, ob sie Dich in guter oder weniger guter Erinnerung haben.
 
Danke für Eure Antworten!
Ich habe mich mittlerweile dazu entschlossen (aus privaten Gründen), die Krankenpflegeausbildung nochmals zu machen, diesmal natürlich erfolgreich. ;)

Ich frage noch bei meiner alten Krpfl.schule nach, ob ich eine detallierte Aufstellung der Einsätze, die ich geleistet habe, bekommen kann. Könnte hilfreich sein.
 
Mich würde dieses Thema interessieren. Vielleicht kannst du ja den Ausgang posten?

Viel Erfolg!!
 
@coco:
Nun die Höchstausb.dauer beträgt 5Jahre.
Wenn du es in der Zeit noch schaffen solltest und die Schule würde mitspielen, dann könnte das ne Möglichkeit sein.
Da mußt du dir Ausrechnen.

Wenn du aber von Vorne beginnst, was ich für besser halte, was willst du dann mit den Stunden deiner vorherigen Schule?
Die Stunden interessieren niemanden mehr.
 
Hallo Coco206,

ich finde es gut, wenn Du die Ausbildung nochmals machst. Und lasse Dir auf jeden Fall von Deiner alten Ausbildungsschule eine Ausbildungsbescheinigung geben mit den praktischen und schulischen Stunden. Als Nachweis für die 1,5 Jahren, sonst fehlt es Dir auch später im Lebenslauf. Sonst denken alle, Du hast 1,5 Jahre nichts gemacht. Und auch zum Bewerben für eine Ausbildung zur GuKP. Ich mache nach 15 Jahren auch nochmals die Ausbildung. Habe wie Du die Ausbildung damals abgebrochen.

Viel Erfolg beim Bewerben wünscht Dir Steph1973
 
Ich beginne nochmal ganz von vorne, hab auch schon den Ausbildungsplatz, jetzt zum 1.10.

@renje, Die Stunden interessieren insofern, dass meine "neue" Schule weiß, auf welchen Stationen, in welchen Bereichen ich schon Einsätze geleistet habe und wo sie mich somit sinnvoll einsetzen. Ich möchte damit nicht die drei Jahre verkürzen, was sowieso nach der langen Zeit nicht möglich wäre.
 
Mach es dir doch einfacher. Mit einer Vorbildung in entsprechendem Bereich (z.B. Rettungsassistent) kannst du die Schule ebenfalls verkürzen. Je nach Anerkennung kannst du dir 6- 12 Monate "einsparen". Da ist es dann völlig gleich, was dir von deiner abgebrochenen Ausbildung anerkannt werden könnte..

PS: Warum möchtest du die zweite Ausbildung noch machen, wenn du jetzt den Beruf hast, der deiner Meinung nach genau der richtige ist?
 
§ 6 Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen

Die zuständige Behörde kann auf Antrag eine andere Ausbildung im Umfange ihrer Gleichwertigkeit bis zu zwei Dritteln der Gesamtstunden der Ausbildung nach Maßgabe der nach § 8 erlassenen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpfleger auf die Dauer einer Ausbildung nach § 4 Abs. 1 anrechnen.

Quelle: KrPflG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

2/3 sind meines Wissens z.B. eine Ausbildung in der Altenpflege. Wie das nun bei Hebammen, Rettungssanitötern, Ärzten, Physiotherapeuten, Heilpfleger etc. ist weiß ich nicht. Wird sicher auch im Einzelfall entschieden. Einfach beantragen und freuen ;)
 
Von der Rett.ass Ausbildung wird nichts angerechnet,geht nur umgekehrt.
 
@coco:

Wo steht das?



Ich liebe diesen Satz...
Nein, ich kann nicht mit einem Gesetzesentwurf o.ä. aufwarten, nur meine persönlichen Erfahrungen und auf Nachfragen bei Krankenpflegeschulen.
Man kann wohl den Antrag stellen, aber viel bringt es nicht.
Zudem gibt es doch einige Unterschiede in den Ausbildungen, also würde ich mir nicht die Möglichkeit nehmen wollen, die kompletten drei Jahre zu machen.
(Was sich aber wahrscheinlich eh erledigt,das soll aber nicht weiter hier ausdiskutiert werden)
 

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