Hallo zusammen,
ich hab nun nach meinem Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen gestern noch die Ausbildereignungsprüfung erfolgreich absolviert. Da mir der Fachwirt aktuell noch nicht wirklich geholfen hat, um aus der Pflege rauszukommen, arbeite ich weiterhin in diesem Bereich. Ich muss dazu aber gestehen, ich kann mich gerade super schwer von der Arbeit (Neonatologie) und vor allem dem Team trennen, deshalb hab ichs auch noch nicht wirklich hart genug versucht.
Meine Frage ist nun: wisst ihr eventuell, wie es sich mit der Ausbildereignungsprüfung im Bezug auf eine Tätigkeit als Praxisanleitung verhält? Prinzipiell ist die Ausbildereignungsprüfung ja eigentlich für den wirtschaftlichen Bereich vorgesehen. Kann ich das irgendwo in Erfahrung bringen, ob ich auch als Praxisanleitung tätig werden darf / kann? Im Netz werde ich dazu nicht so richtig fündig.
ich hab nun nach meinem Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen gestern noch die Ausbildereignungsprüfung erfolgreich absolviert. Da mir der Fachwirt aktuell noch nicht wirklich geholfen hat, um aus der Pflege rauszukommen, arbeite ich weiterhin in diesem Bereich. Ich muss dazu aber gestehen, ich kann mich gerade super schwer von der Arbeit (Neonatologie) und vor allem dem Team trennen, deshalb hab ichs auch noch nicht wirklich hart genug versucht.
Meine Frage ist nun: wisst ihr eventuell, wie es sich mit der Ausbildereignungsprüfung im Bezug auf eine Tätigkeit als Praxisanleitung verhält? Prinzipiell ist die Ausbildereignungsprüfung ja eigentlich für den wirtschaftlichen Bereich vorgesehen. Kann ich das irgendwo in Erfahrung bringen, ob ich auch als Praxisanleitung tätig werden darf / kann? Im Netz werde ich dazu nicht so richtig fündig.