Aufsatz Ambulante Pflege- Finanzierung

  • Ersteller Ersteller sandyrosita
  • Erstellt am Erstellt am
S

sandyrosita

Gast
Hallo ihr,

ich soll für die Schule einen Aufsatz über die Finanzierung eines Ambulanten Pflegedienst der 24 h Betreuung leistet z.B. bei beatmeten Patienten. Nun habe ich das Internet schon durchforstet und kleine Broken gefunden. Habt ihr eventuell ausführlichere beschreibungen für mich oder ein paar Ideen wo ich eventuell etwas finden könnte?

Vielen Dank im Vorraus.

LG Sandra
 
Na, da hat man Dir aber ein umfangreiches Thema aufgedrückt - Hut ab.
Ich versuche es mal in Kürze:

  • ein Teil der Finanzierung ergibt sich aus den konkreten Einzelmaßnahmen der verordneten (und genehmigten) häuslichen Krankenpflege nach §37.1 SGB V - hier gibt es einzelne Maßnahmen, die man nur grob abschätzend in einen tatsächlichen Zeitumfang umrechnen kann


  • der Großteil des Zeitaufwands muss also aus einer Verordnung der (stundenweisen) "speziellen Krankenbeobachtung" (auch §37.2 SGB V)finanziert werden - dies muss in der Regel erst einmal durchgesetzt werden, da die HKP-Richtlinie vorsieht:
    Die Leistung setzt die permanente Anwesenheit der Pfle-gekraft über den gesamten Versorgungszeitraum voraus. Sie ist nur begründet, wenn aufgrund schwerwiegender akuter Verschlechterung des Krankheitsverlaufs die Kontrolle der Vitalfunktionen erforderlich ist und erst aufgrund des über den gesamten Betrachtungszeitraum zu führen-den Verlaufsprotokolls die ärztliche Entscheidung über die Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung oder des Verbleibs zu Hause getroffen werden kann.
    Zu dieser Leistung gehört auch die dauernde Erreichbar-keit des Arztes und die laufende Information des Arztes über Veränderungen der Vitalzeichen.
    Die allgemeine Krankenbeobachtung ist Bestandteil jeder pflegerischen Leistung.Dauer und Häufigkeit
    der Maßnahme: 1 x pro Verordnung
    - Genehmigung in der Regel für 3 Tage (wie auch Flüssigkeitsbilanzierung). Siehe hier: http://www.g-ba.de/downloads/62-492-260/RL-HKP-2008-01-17_2008-04-10.pdf


  • Hiervon abgezogen werden kann die Zeit für die Erbringung der Grundpflege nach SGB XI.
Das Thema ist leider sehr komplex und auch immer wieder sehr strittig. In den meisten Fällen kommt es zu einer Mischkalkulation aus SGB V - und SGB XI-Leistungen (und manchmal auch Betreuungsleistungen, was aber eigentlich nun gar nicht so gedacht ist... ).

Sehr eingehend wird sich mit der Thematik in einem Urteil beschäftigt: http://infomed.mds-ev.de/sindbad.ns...571460044210f/$FILE/BSG_B3KR38-04R_051110.pdf

Jedoch muss man m.M.n. sehr konzentriert lesen und sich auch mit den einzelnen Begrifflichkeiten gut auskennen.
Falls Du nicht klarkommst: ich würde ja einen Pflegedienst anrufen, der 24-Stunden-Pflege erbringt und mir einen Notizzettel mit Fragen bereitlegen.
Wenn Du gar nicht klarkommst, kann ich Dir vielleicht noch weiterhelfen.
Viel Erfolg! :nurse:
 
Huhu, danke für deine Infos. Ich war heute bei einem Pflegedienst der dies leistung anbietet und hab eine ganze Menge Infos bekommen. Aber okay, irgendwie werde ich daraus schon etwas zaubern.

LG Sandra
 

Ähnliche Themen