Aufgabenbereiche von 1-jährig examinierten Pflegern

crmen

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hallo,

gerade eben (bei einem telefonat) habe ich zum xten mal gehört, dass 1jährig examinierte pflegekräfte folgende tätigkeiten nicht durchführen dürfen:
anschließen von (masken)beatmeten patienten, medikamentengabe und verbandswechsel.
wo konkret steht so was?

viele grüße
crmen
 
Das liegt zum einen in der Verantwortung der Pflegedienste (was die KPH nicht gelernt hat, darf sie nicht ausführen), zum zweiten bei der Durchführungsverantwortung der KPH (aus dem gleichen Grund), und zum dritten ist es eine Vorgabe der Kostenträger. Diese bezahlen die Tätigkeiten nur, wenn sie von entsprechend geschultem Personal vorgenommen werden.
 
Das liegt zum einen in der Verantwortung der Pflegedienste (was die KPH nicht gelernt hat, darf sie nicht ausführen),
das ist einigen pflegediensten aber egal...
zum zweiten bei der Durchführungsverantwortung der KPH (aus dem gleichen Grund), und zum dritten ist es eine Vorgabe der Kostenträger. Diese bezahlen die Tätigkeiten nur, wenn sie von entsprechend geschultem Personal vorgenommen werden.
mein externer kostenträger ist eine gegnerische haftpflichtversicherung (ich hatte einen unverschuldeten verkehrsunfall) und der ist das so ziemlich egal.
desswegen bräuchte mein anwalt etwas handfestes.

gruß
crmen
 
Bitte Deinen Anwalt, sich an einen Pflegeverband zu wenden. Die können ihm sicherlich detailliert Auskunft geben.

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe wäre voraussichtlich ein guter Ansprechpartner: DBfK - Startseite
 
auch di eigene Stellenbeschreibung kann einem schon sehr viel weiterhelfen

silverlady
 
@Silverlady: Ich glaube, er ist Patient oder Angehöriger, nicht KPH. Ansonsten hast Du natürlich vollkommen recht - wobei Stellenbeschreibungen leider noch nicht flächendeckend vorhanden sind.
 
@Silverlady: Ich glaube, er ist Patient oder Angehöriger, nicht KPH. Ansonsten hast Du natürlich vollkommen recht - wobei Stellenbeschreibungen leider noch nicht flächendeckend vorhanden sind.
ich bin ein sog. pflegepatient (wobei ich pflegekunde viel lieber höre). :)
 
Das ist richtig.Soweit ich weiß dürfen Alten bzw.Krankenpflegehelfer(innen) nur Grundpflegerische tätigkeiten ausüben jedoch nicht die Behandlungspflege. :daumen:
 

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