Arbeiten als Pflegehilfskraft: Drogentest bei Gesundheitszeugnis?

Möhrchen3112

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Altenpflege
Hallo,

ich fange bald in NRW im Altenheim als Pflegehilfskraft an und habe erfahren, dass ich ein Gesundheitszeugnis brauche. Ich war bis vor kurzem in Neuseeland wo ich den einen oder anderen Joint geraucht habe. Meine Frage ist, ob bei dem Gesundheitszeugnis auch Drogentests gemacht werden? Wie war das bei euch?

Danke für die Antworten im Vorraus.
 
Na ja.... irgendwann mal wird man mit einem arbeitgeber konfrontiert werden, der eben ein solchen drogentest verlangt.
es ist schon gut, dass der thread-ersteller diese gelegenheit ( hoffentlich ) nutzt, um mal kritisch seinen drogenkosum zu reflektieren
 
Na ja.... irgendwann mal wird man mit einem arbeitgeber konfrontiert werden, der eben ein solchen drogentest verlangt.

Na, das wäre dann aber ein Arbeitgeber, der seine Nase ziemlich tief in die Privatangelegenheiten seiner Angestellten steckt. Möchte man das wirklich?

Kritische Selbstreflexion ist aber davon abgesehen niemals verkehrt. Ich setze im übrigen voraus, dass Dienst Dienst und Schnaps (oder was auch immer) Schnaps ist.
 
Man stelle sich mal vor :

Eine regelmäßige "Dopingprobe" im Gesundheitswesen ....

Das hebt den Ärztemangel und den Pflegenotstand echt auf ein neues Level.
 
danke elfriede, sehr geil... ;)
drogentest vom arbeitgeber ist nicht - ausser du baust sch...
 
Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass ich im Gegensatz zu meinen Vorpostern nicht glaube, dass der Großteil der Pflegekräfte und Mediziner regelmäßig illegale Drogen konsumiert. Und diesen Gedanken auch nicht sonderlich witzig finde. Es gibt berechtigte Gründe, diesen Konsum nicht zu verharmlosen.

Bei der betriebsärztlichen Untersuchung wird nicht routinemäßig auf Drogen untersucht. Gibt es Anzeichen für Abhängigkeit, derart, dass der Beruf nicht ausgeübt werden kann, muss der AG allerdings eingreifen. Er hat auch den Patienten gegenüber eine Fürsorgepflicht.
 
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Danke -Claudia- für Deine wohlwollende Ansicht.

Nicht überall ist eine betriebsärztliche Untersuchung verpflichtend, vorgesehen, geplant oder gewollt. (Maximal zur Einstellung)

--- Schade ! ---
 
Zuletzt bearbeitet:
naja und was ist mit legalen drogen wie rauchen und alk?? besser und weniger schädlich.. ???
die fürsorgepflicht gilt auch gegenüber dem mitarbeiter. suchtprobplem = besonderer kündigungsschutz.. nur mal so als anmerkung.
 
Der TE schreibt von ein paar Joints während eines Aufenthalts (Urlaub?) im Ausland.
Missbrauch oder gar Abhängigkeit lese ich da jetzt nicht unbedingt heraus.
Daher wundert es mich schon ein wenig in welche Richtung sich die Diskussion entwickelt.
 
naja und was ist mit legalen drogen wie rauchen und alk?? besser und weniger schädlich.. ???
die fürsorgepflicht gilt auch gegenüber dem mitarbeiter. suchtprobplem = besonderer kündigungsschutz.. nur mal so als anmerkung.

Da hast du recht, da gilt die Fürsorgepflicht auch! Hat auch keiner gesagt, dass nicht! Wobei man mit Rauchen (kein Joint) in erster Linie mal sich selbt schädigt.

@mary_jane: Man sollte es nicht dramatisieren, aber es auch nicht einfach so abtun.
Ich bin da ganz bei Claudia..., "rauch weiter, alles gut" kommt weder cool rüber und ist auch nicht witzig!
 
Kollegen bekifft im Unterricht, angetrunkene Ärzte i. Dienst, betrunkene Kollegen i. Dienst - alles schon erlebt, und: das geht absolut nicht. Bei der Arbeit muss ich nüchtern, bei Verstand und im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte sein, eine Verharmlosung aller Drogen,- bzw. Rauschmittel einschließlich Alkohol wäre völlig fehl am Platz. Aber: Der TE spricht von sporadischem Konsum im Urlaub. Muss das wirklich mit Missbrauch und Abhängigkeit über einen Kamm geschert werden? Das ist Privatsache.

Ben
 
Wo schreibt der TE etwas von Urlaub?
"Ich war bis vor kurzem in Neuseeland" ist die Infornation - ob in Urlaub oder dort gejobbt steht nirgends
 
um himmels willen, ich wollte absolut nicht, dass die diskussion eine solche richtung nimmt !
ebenso muss ich zugeben, dass ich ganz klar mit meinem post ein bisschen über`s ziel hinausgeschossen habe....

was ich eigentlcih sagen wollte, war, dass es durchaus möglich ist, mit einem arbeitgeber konfrontiert zu werden, der aufgrund von betriebsvereinbarungen - abgesegnet von der arbeitnehmervertretung - drogentests bei seinen mitarbeitern verlangen kann, ohne sich dadurch strafbar zu machen. So was ist möglich !

Den threadersteller wollte ich mitnichten unterstellen, dass er/sie bereits ein drogenproblem hat ! ich wollte lediglich darauf aufmerksam machen, dass diese situation eine gelegenheit darstellt, sich darüber gedanken zu machen, warum es sowas wie drogenscreenings überhaupt gibt und warum es leute gibt die dazu raten drogenkonsum kritisch zu betrachten.
 

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