Angestellt bei der Zeitarbeit & noch zusätzlichen Mini-Job in der Pflege

BerlinerAlex

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01.07.2019
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11
Beruf
Hotelfachmann
Akt. Einsatzbereich
Stationäres Altenheim
Hallo ich grüße euch

Ich bin seit 3 Jahren bei meinem Hauptarbeitgeber einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt. Ich würde mich als sehr zuverlässigen & loyalen Mitarbeiter beschäftigt, der in Zukunkt nicht plant den Arbeitgeber zu wechseln.

Ich habe versucht einen Minijob zu finden, denn gerade in Zeiten wie diesen ist etwas Geld bei Seite zu legen gut.

Ich habe bei einem nahen Krankenhaus der zu einer großen Kette gehört angefragt Ihm erzählt, das ich bei einem Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt bin und gerne Maximal 3 Dienste im Monat machen möchte. Die Arbeitstage würde ich vorgeben.

Das Krankenhaus stimmte meinen Forderungen zu: -Maximal 3 Dienst im Monat die ich selber wählen kann -Nur dieses Khs in einer festen Station


Das dieser Art von Nebenjob nicht ideal ist, weiss ich auch mein Arbeitgeber könnte mir diesen Nebenjob verweigern bzw. diesen nicht zustimmen.

Fakt ist, ein Nebenjob wäre für mich wirklich notwendig, das ich das Mehrgeld diringend bräuchte.


Wenn es ein Berufsfremder Mini Job wäre, kein Problem, aber so ist die Situation eine andere.

Ich arbeite bei meinem Hauptarbeitgeber in Teilzeit und würde mit 3 Zusätzlichen Arbeitstagen, sicherlich nicht meine Arbeit vernachlässigen.



Ich bin ja nicht verpflichtet, dem Hauptarbeitgeber von meinem Nebenjob zu erzählen. Könnte er trotzdem dahinter kommen bzw es erfahren das ich noch einen Nebenjob habe?
 
Da würde ich eher bei der Zeitarbeit nachverhandeln würde, als mir ein paar Dienste in einem Krankenhaus ans Bein zu binden, kann ich dir nur raten, evtl mit deinen Stunden beim HauptAG höher zu gehen. Da hast du mehr von.
 
Ich bin ja nicht verpflichtet, dem Hauptarbeitgeber von meinem Nebenjob zu erzählen.
Doch.

"Ist eine Nebentätigkeit genehmigungspflichtig?
Nebentätigkeiten müssen vom Hauptarbeitgeber nicht genehmigt werden. Der Arbeitnehmer ist jedoch verpflichtet, eine geplante Nebentätigkeit vor Aufnahme anzuzeigen, wenn dies vertraglich/tarifvertraglich vereinbart ist oder die Interessen des Arbeitgebers tangieren kann. So hat der Arbeitgeber zum Beispiel ein berechtigtes Interesse daran, zu erfahren,

  • ob der Arbeitnehmer im Konkurrenzbereich tätig wird,
  • sozialversicherungsrechtliche Überschneidungen bestehen (Minijobs) oder
  • die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes durch die Nebentätigkeit die Haupttätigkeit beeinträchtigen."
 
Ich stimme Martin zu: Nebenjobs sind anzeigenpflichtig.

Nicht verstehen kann ich, warum Du den Nebenjob als "nicht ideal" bezeichnest. "Nur dieses Krankenhaus, feste Station" - so arbeiten die meisten von uns. Und sie kommen Dir bei der Forderung nach geplanten Diensten entgegen.

Vorausgesetzt, Dein Hauptarbeitgeber sieht keine Probleme - was stört Dich dann?
 
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