Die freien Ersatztage für das gearbeitete Wochenende in der 5 Tage Woche sind innerhalb der 14 Tage frei nach den Betrieblichen Belangen zu geben.... das hei0t der AG kann sich aussuchen, wann du diese bekommst solange du in 14 Tagen diese zwei Zusatztage bekommst. Und diese müssen verbindlich auf dem Dienstplan festgehalten werden.
Wenn du die zwei freien Tage direkt an dein Dienstwochenende bekommst, ist das zwar nett, aber verpflichtet ist der AG nicht dazu.
lg
Wenn du die zwei freien Tage direkt an dein Dienstwochenende bekommst, ist das zwar nett, aber verpflichtet ist der AG nicht dazu.
lg