Das Krankenpflegegesetz (KrPflG) regelt die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnungen von Gesundheits- und Krankenpflegern und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegern, zudem regelt das Gesetz die Gesundheits- und Krankenpflege/Kinderkrankenpflegeausbildung - zusätzlich enthält das Gesetz Regelungen über die Anerkennung gleichwertiger Ausbildungen in der EU.