Krankenpflegegesetz (2003)

Krankenpflegegesetz (2003)

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Das Krankenpflegegesetz (KrPflG) regelt die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnungen von Gesundheits- und Krankenpflegern und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegern, zudem regelt das Gesetz die Gesundheits- und Krankenpflege/Kinderkrankenpflegeausbildung - zusätzlich enthält das Gesetz Regelungen über die Anerkennung gleichwertiger Ausbildungen in der EU.
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