Fallbeispiel 3. Tag bawü
habe gerade ein beispiel zum 3. tag ausgearbeitet. wäre euch dankbar, wenn ihr es euch nicht nur kopiert, sondern mir anregungen und verbessurgsvorschläge gibt. war echt viel arbeit und wir haben sowas noch nie gemacht , sollen aber im juli alles können.... helft ihr mir?
Situationsbeschreibung
Herr Johann arbeitet als Gesundheits- und Krankenpfleger in einem ambulanten Pflegedienst. Hier arbeiten neben der Pflegedienstleitung fünf weitere Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und zwei Schülerinnen. In der Regel sind die Pflegenden jeweils für acht bis zehn Pflegeempfänger zuständig. Es kommt des öfteren vor ,dass die Kunden längere Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.
Die Pflegedienstleiterin hat Herrn Johann als Qualitätsbeauftragten mit der Entwicklung eines Leitbildes beauftragt. Sie erwartet sich davon , dass sich mit diesem Prozess die Qualität des ambulanten Pflegedienstes verbessert und u.a. Wartezeiten minimiert werden.
Frau Schäfer hat einen Pflegevertrag mit diesem ambulanten Dienst. Darin ist eine große Morgentoilette und die Insulininjektion vereinbart Frau Schäfer hat eine berufstätige Tochter , die in der Nachbarschaft wohnt und sich regelmäßig um ihre Tochter kümmert.
Heute morgen besucht Herr Johann zuerst die 92-Jährige Frau Schäfer. Auf sein Klingeln öffnet diese nicht. Daraufhin läutet Herr Johann bei der Nachbarin , die über einen Wohnungsschlüssel von Frau Schäfer verfügt. Herr Johann bittet die Nachbarin,, die Tür aufzuschließen.
Frau Schäfer sitzt in ihrem Sessel . Sie murmelt unverständliche Worte und reagiert nicht auf Ansprache von Hr. J. Sie erkennt ihn offensichtlich nicht, obwohl er seit längerer Zeit immer wieder ihre Pflege übernimmt. Herr Johann kontrolliert die Vitalzeichen und den BZ. Die Werte sind unauffällig. Herr Johann führt eine kurze Körperpflege durch und spritzt das verordnete Insulin. Er richtet an diesem morgen das Frühstück. Trotz gutem Zureden beginnt Frau Schäfer nicht zu frühstücken.
Hr. Johann steht unter Zeitdruck. Er hat schon eine halbe Stunde länger gebraucht als geplant und die anderen Pflegeempfänger warten auf ihn.
A Analyse der Situation
a) Welche Informationen erschließen sich aus der Situation für Herrn Johann
- Die Patientin Frau Schäfer, 92 Jahre alt, öffnete nicht die Tür
- Hr. Johann bat Nachbarin aufzuschließen , was diese tat
- Frau Schäfer wirkt apathisch, reagiert nicht auf Ansprache, scheint Hr. Johann nicht zu erkennen
- Vitalzeichen und BZ unauffällig
- Hr. Johann hat ist schon 30 min im Verzug
- er hat als Qualitätsbeauftragter u.a. das Ziel die Wartezeiten der Pat. zu verringern
- Hr. Johann ist im Zwiespalt, da er weiß , dass es fahrlässig wäre Frau Schäfer in diesem Zustand alleine zu lassen, ihre Tochter ist berufstätig, doch ihn quält der Zeitdruck
- Verstoß gegen den Pflegevertrag. Vertraglich ist eine große Toilette geregelt. Herr Johann führte jedoch nur eine kurze Körperpflege durch
- Pat. möchte nach Insulininjektion nichts frühstücken
b) Zu welchen Problemformulierungen kommen sie aufgrund ihrer Analyse
- Gefahr der Hypoglycämie aufgrund des Insulins, und des Auslassen des Frühstückes
- daraus ergäben sich dann weiterhin die Gefahr des hypoglycämischen Schockes-> Bewusstseinsverlust-> wird nicht gleich gehandelt kann es bsp. zu neurologischen Ausfällen kommen-> wird gar nicht gehandelt kann sie zum Tod führen
- Warum erkennt Frau Schäfer Hr. Johann nicht?
- Folge eines Apoplex?( wg. Sprachstörungen)
- Folge einer vorangegangenen Hypoglycämie?
- Delir?
- Hr. Johann könnte seinen Job als Qualitätsbeauftragter verlieren
- Die nachfolgenden Patienten könnten in eine Hypoglycämie rutschen oder als Folge ihrer fehlenden/verzögerte Medikamenteneinahme eine Hypertonie entwickeln etc...
B )
Welche Aufgaben stellen sie an Herrn Johann aus der Perspektive
- von Frau Schäfer und ihrer Tochter
- Hr. Johann benachrichtigt die Tochter von Frau Schäfer
- Hr. Johann benachrichtigt den Hausarzt/ ggf . Notarzt
- er betreut sie mindestens so lange bis ein Arzt kommt
- des Vertragsverhältnisses zwischen dem ambulanten Pflegedienst und Frau Schäfer
- eine große Morgentoilette durchzuführen
- die Insulininjektion verabreichen, jedoch muss er sich vorher absichern, dass die Pat. frühstücken wird
- des ambulanten Pflegedienstes
- Hr. Johann hat die Aufgabe die vertraglichen Maßnahmen durchzuführen
- weiterhin hat er als Qualitätsbeauftragter die Aufgabe ein Leitbild zu erstellen und zu organisieren wie man zeit einsparen kann
- von Hr. Johann als Gesundheits- und Krankenpfleger
- er hat die Pflicht Frau Schäfer zu betreuen, weiterhin den BZ zu messen und einen Arzt zu benachrichtigen
- die Pflegedienstleitung informieren
- ggf. nachfolgende Pat. informieren oder anderen Mitarbeitern bescheid geben und diese bitten die Pat zu übernehmen
- von Herrn Johann als Qualitätsbeauftragter
- Zeitmanagement
- qualifizierte Pflege
- Organisation
Qualitätsbeauftragte koordinieren den Prozess der ständigen Verbesserung in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, z.B. in Krankenhäusern, Altenheimen, Behinderteneinrichtungen und Sozialstationen. Sie sind in der Lage, die Qualität von pflegerischen und angrenzenden Dienstleistungen zu bewerten, zu sichern und weiterzuentwickeln.
In Abstimmung mit ihren Auftraggebern verbessern beauftragte im Gesundheits- und Sozialwesen die Organisations-, Kommunikations- und Informationsstruktur der jeweiligen Einrichtung, erhöhen die Effektivität des Materialeinsatzes und optimieren somit die Kostenstruktur.
Sie sind in der Regel für die Projektdurchführung verantwortlich, lenken die Dokumentation des Managementsystems, erstellen den Qualitätsbericht und wirken darüber hinaus an der Entwicklung einer strategischen Politik mit.
C Lösung der Aufgaben durch die Pflegeperson
a)
Welche Handlungsalternativen bieten sich für Herrn Johann als Gesundheits- und Krankenpfleger in der Pflegesituation von Frau Schäfer?
·er bleibt bei Frau Schäfer , informiert ihre Tochter und erkundigt sich ob so ein Verhalten des öfteren vorgekommen ist
·er ruft den Notarzt bzw. Krankenwagen, da ein akuter Verwirrtheitszustand immer abzuklären ist
·er fährt zum nächsten Patienten und fährt anschließend zur BZ- Kontrolle zu Frau Schäfer
·er bleibt zur Krankenbeobachtung bei Frau Schäfer und bittet seine Kollegen seine Patienten zu übernehmen
b)
Welche Schritte des Qualitätsprozesses sind in dieser Situation sinnvoll, um die Wartezeiten zu minimieren
Qualitätsmanagement: Aufeinander abgestimmte Tätigkeiten zum Leiten und Lenken einer Organisation bezüglich Qualität. Anmerkung: Leiten und Lenken bezüglich Qualität umfassen üblicherweise das Festlegen der Qualitätspolitik und der Qualitätsziele, die Qualitätsplanung, die Qualitätslenkung, die Qualitätssicherung und die Qualitätsverbesserung. (DIN ISO 9000/2000
Die Planung/
Koordination muss umstrukturiert werden. Übernehmen beispielsweise die Kollegen die Pat. welche zeitlich an Medikamente oder Insulininjektionen gebunden sind und die Schüler die Grundpflege einiger Patienten, so kann die Zeit bis der Arzt kommt->
Interaktion mit anderen Berufsgruppen, überbrückt werden, ohne das zu lange Wartezeiten auftreten .Dies ist jedoch nur möglich wenn der Einzugsbezirk überschaubar ist und nicht noch etliche Mínuten Fahrzeit in Anspruch genommen werden müssen. Die
Prozessqualität muss definitiv aufrecht zu erhalten , da sonst die Pflegequalität abnehmen würde, d.h. trotz des Zeitdruckes muss die Durchführung der Grund- und Behandlungspflege sachgerecht durchgeführt werden um die Ergebnisqualität, sprich den Zufriedenheitszustand des Patienten zu erreichen.
D
) Begründung des Vorgehens
Begründen sie Ihre Entscheidung in Ca und b aus
a)
pflegewissenschaftlicher
Ich begründe mein Handeln an der Pflegetheorie von Orem. Dorothea Orems Selbstpflegetheorie beruht auf einem ganzheitlichen Menschenbild. Nach ihr erwirbt ein Mensch im Laufe seiner Entwicklung die Fähigkeit und die Motivation zur Selbst -und zur
Dependenzpflege. Dependenzpflege bedeutet die Pflege einer anderen – Hilfe bedürftigen Person. Übersteigt der Pflegebedarf die Selbstpflegekompetenz des Betroffenen besteht ein Selbstpflegedefizit. Bei Frau Schäfer besteht nun ein Selbstpflegedefizit und sie ist daher momentan nicht in der Lage den allgemeinen Selbstpflegeerfordernissen wie der Nahrungsaufnahme nachzugehen. Anzunehmen ist nun weiterhin das bei ihr gesundheitsbedingte Selbstpflegeerfordernisse eingeschränkt sind, dies wird jedoch nicht deutlich aus dem Text ersichtlich. Herr Johann ist nun in der Rolle der professionellen Pflege und übernimmt quasi die Dependenzpflege. Die bedeutet in diesem Fall er handelt und agiert für Frau Schäfer, indem er den Arzt benachrichtigt.
b)betrieblicher
Der Betrieb hat das Ziel die Wartezeiten zu verkürzen, bei einer Umplanung mit Einbezug der Schüler wäre dies nun möglich, allerdings ist es rechtlich fraglich. Allerdings hat der Betrieb auch die Aufgabe die Qualität zu sichern und dies bedeutet , dass Hr. Johann für das Wohl von Fr. Schäfer sorgt, indem er sie beobachtet und den Arzt informiert
c)
rechtlicher Perspektive
Hr . Johann handelt fahrlässig, wenn er die Wohnung verlässt. Strafrechtlich
fahrlässig handelt , wer die Sorgfalt außer Acht lässt , zu der er oder sie nach den Umständen und den persönlichen Verhältnissen verpflichtet ist und die Sorgfaltspflichtverletzung die schädigende Wirkung verhindert bzw. diese billigend in Kauf genommen wird. Was in diesem Fall ja dann der Fall wäre, da Herr Johann über die Gefahren einer drohenden Hypoglycämie Bescheid weiß.
Desweiteren liegt die Insulininjektion in der Durchführungsverantwortung von Hr. Johann, d.h. kommt es hierdurch zu Folgeschäden , ist er dafür strafrechtlich zu belangen.
Außerdem macht Hr. Johann sich, vorausgesetzt er verlässt das Haus, des Tatbestandes der Aussetzung schuldig. Dies bedeutet ein Mensch lässt einen anderen Menschen in Hilfloser Lage zurück, obwohl ihn in seiner Obhut hat, und setzt ihn dadurch einer schweren Gesundheitsschädigung aus.
Bleibt Hr. Johann bei Frau Schäfer und informiert den Arzt ist er rechtlich abgesichert. Übernehmen Kollegen einen Teil seiner Patienten und vernachlässigen ihre Patienten dabei nicht ist auch dies bedenkenlos, da sie ebenfalls examinierte Pflegekräfte sind.
Übernehmen Schüler die Körperpflege einiger Patienten ist diese Handlung zwar nicht strafbar, jedoch sollte dies nicht ohne Aufsicht geschehen. ( Die examinierte Kraft wäre in diesem Fall nicht in Reichweite)Ist ein Schüler < 18 Jahren so träte die Aufsichtspflicht in Kraft und auch > 18 Jahre darf eine examinierte Pflegekraft nicht die Verantwortung einem Schüler übertragen, wenn dieser dieser nicht gewachsen ist.