News Wer krank ist, muss nicht nachts arbeiten

narde2003

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Hab das eben im Radio gehört, dass das ein richtungsweisendes Urteil ist für Schichtarbeiter aller Branchen. Aber zusätzlich wurde gesagt, dass die Frau um die es ging Medikamente nehmen muss, die es ihr unmöglich machen in der Nacht zu arbeiten. Deshalb würde ich sagen ist das auch ein Teil der Bedingung.
 
Wow, ein Urteil FÜR die Arbeitnehmer! Sehr gut! Danke Bundesarbeitsgericht!
Jetzt bin ich auf den Urteilstext und vor allem auf die Urteilsbegründung gespannt.
 
Hier die Nummer des Urteils: Az. 10 AZR 637/13
 
Ich weiß, es ist ja auch erst heute rechtskräftig geworden.

Ganz ruhig, alles wird gut... :)
 
Ich verstehe nichtmal, dass das vorher strittig war. Ich kenne es nur so, dass Mitarbeiter mit einem "Attest" aus dem Nachtdienst geholt werden.

Btw: gibt es da doch auch seit eh und je eine gesetzliche Grundlage zu:

ArbZG - Einzelnorm

Spätestens der Betriebsrat dürfte immer eine Möglichkeit finden, die Nachtdienste auf andere Mitarbeiter zu verteilen. Problematisch wird es, wenn es im ganzen Haus zu viele werden, die so ein Attest vorweisen...
 
In dem Fall hatte der Arbeitgeber der Mitarbeiterin gekündigt, laut Haustarifvertrag wäre sie nicht mehr einsetzbar, da alle Schichten gearbeitet werden müssen.
 
Begründet wurde die Zumutbarkeit für den Arbeitgeber hier mit der Größe des Hauses (2000 Mitarbeiter). Wo die Grenze zur Zumutbarkeit (weniger für den Arbeitgeber als die Kollegen) liegt... darauf bin ich gespannt. Dem Arbeitgeber ist es doch wurst, wer den Nachtdienst macht.
 
Und mich interessiert, wie die Untauglichkeit für den Nachtdienst definiert wurde.

Elisabeth
 
Und mich interessiert, wie die Untauglichkeit für den Nachtdienst definiert wurde.

Elisabeth

Meinst Du in diesem speziellen Fall, oder im allgemeinen?
Normalerweise muss das Attest von einem Arbeitsmediziner ausgestellt werden. In der Regel der Betriebsarzt.
 
Ein Nachrichtensender hat gestern schon laut Beitrag beim Gericht schon nachgefragt, in wie fern es denn übertragbar auf andere Branchen und Arbeitgeber ist. Und laut Antwort ist es zum Beispiel nur umsetzbar bei Betrieben Und Berufen wo es auch die Möglichkeit auf Tagarbeit besteht (bei kleinen Betrieben, und Sparten wie Bäcker und Piloten als Beispiel) währe es nicht möglich.

Aber ja, ob ein ärztliches Attest ausreicht oder jeder Einzelfall vor Gericht muß, wäre schon interessant.
 
Und mich interessiert, wie die Untauglichkeit für den Nachtdienst definiert wurde.

Elisabeth
Laut Nachrichten, gestern in Bayern 5 - Einnahme von Medikamenten die Müde machen. Welche Medikamente wurde nicht genannt. Es wundert mich, dass es bei euch nicht in den Nachrichten gebracht wurde, hier lief es viel.

Bei den Medikamenten stehen ja von Anti-Allergika bis Antidepressiva einige zur Auswahl...
 
Mich interessiert trotzdem der konkrete Wortlaut des Urteils. Wenn es um Antiallergica gehen sollte, dann dürfte es in einigen Teams zur Pollenzeit sehr lustig werden. Aber wie ich anderswo gelesen habe- es gibt ganz viele Kollegen, die gerne die Nächte übernehmen wollen. Da fragt man sich doch, warum musste sie dann vor Gericht ziehen? Damit die lieben Kollegen es schriftlich haben das sie mehr Nächte machen müssen?

Elisabeth
 
Das ganze Theater ist doch nur entstanden, weil sich die Häuser ihre Dauernachtwachen einsparen, weil Dreischichtsystem billiger kommt.

Diesem Krankenhaus muss es ja personell ziemlich gut gehen, wenn sie locker auf jemanden verzichten können, der das nicht leisten kann oder sie gehören in die Kategorie, die noch nicht gemerkt hat, dass keiner mehr vor der Tür in einer Warteschlange steht.
 
Elisabeth, laut Berichterstattung hatte die Krankenschwester geklagt, weil sie vom Arbeitgeber als arbeitsunfähig geführt wurde. Da sie, trotz im Arbeitsvertrag aufgeführten 3-Schichtsystem, nachts nach ärztlicher Beurteilung nicht mehr hat arbeiten können. Blieb ihr wohl keine andere Wahl.
 
Das ganze Theater ist doch nur entstanden, weil sich die Häuser ihre Dauernachtwachen einsparen, weil Dreischichtsystem billiger kommt.

Diesem Krankenhaus muss es ja personell ziemlich gut gehen, wenn sie locker auf jemanden verzichten können, der das nicht leisten kann oder sie gehören in die Kategorie, die noch nicht gemerkt hat, dass keiner mehr vor der Tür in einer Warteschlange steht.

Genau so wird es sein. Nur Nachtwachenverträge werden kaum bis gar nicht mehr ausgestellt, sprich, es betrifft überwiegend "ältere" Kolleginnen/Kollegen, die einen "Fest"-Anstellungsvertrag haben. Alles was neu eingestellt wird bekommt a) einen befristeten Vertrag und b) betreffend alle Schichten.

Arbeitgeber jammern, weil Nachwuchs in unserem Beruf fehlt, nach Erziehungszeiten oder bei Arbeitslosigkeit wird geschaut ob man diese Leute nicht in die Pflege unterbringen kann. Arbeitgeber machen sich aber kaum Gedanken wie man sein vorhandenes Personal in dem Beruf halten kann.

Claudia B.
 
Wann interessiert sich der Arbeitgeber dafür, dass da einer im Team keinen Nachtdienst mehr machen kann? Doch nur, wenn der Rest des Teams dies nicht will. Ich bezweifele ernsthaft, dass das Urteil der Betreffenden wirklich weiter hilft. Sich außerhalb des Teams aufstellen bringt immer Probleme mit sich. Eine unterschwellige Ablehnung kann auch ein Betriebsrat/eine MAV nicht unterbinden. Gefühle, und besonders das der Ungerechtigkeit, lassen sich nicht abstellen per Dienstanweisung.

Elisabeth
 
Es bringt der Klägerin jedenfalls den Arbeitsplatz zurück.

Und macht vielleicht anderen Mut, sich nicht alles gefallen zu lassen.

Und vielleicht auch den Arbeitgeber dazu, sich Arbeitszeitmodelle auszudenken, die nicht nur dem Arbeitgeber gut tun, sondern auch für die Mitarbeiter gut sind.
 
Auch richtig und somit sind wir wieder bei der so genannten horizontalen Feindseligkeit.

Es ist wie es ist, mache ich Nächte oder Spätdienst weniger, muss jemand anderes sie leisten. Der Arbeitgeber rechnet die benötigten Stellen aus, die Dienstplangestaltung liegt in unseren Händen und das macht deutlich wo dran gearbeitet werden müsste.

Der Spruch: "Wenn dann alle gleich!", ist nicht umsetzbar, weil wir alle unsere eigene, unterschiedliche, körperliche Verfassung mit Privatleben haben.

Eine alleinerziehende Mutter bekommt keine Stundenerhöhung, weil sie keine Nachtdienste leisten kann, kaum bis gar nicht einspringen kann, aber wir arbeiten in einem sozialen Beruf...