„Strafzoll“ bei Einteilung zur Arbeit oder Holen aus dem Frei
Führt man eine Ausgleichsregelung ein, die eine Höherbewertung der Zeit vorsieht, wenn Beschäftigte statt dem verdienten „Frei“ zur Arbeit eingeteilt werden, so wird auch diese Zeit für den Arbeitgeber teuer und kann für Neueinstellungen sorgen. Für eine Stunde geleistete Arbeit könnten z. B. 1,5 Stunden angerechnet werden.
Zuschlag für Nacht arbeit und Samstagsarbeit
Während im öffentlichen Dienst 20 % Nachtdienstzuschlag gezahlt werden
erhalten die Beschäftigen in den Kliniken lediglich 1,28 €. In der Entgeltgruppe
7a bedeutet dies je Stunde 2,76 €.
Außerhalb von Wechselschichtdienst werden Samstags von 13 Uhr bis 21 Uhr 0,64 € statt 20 % Zuschlag gezahlt. In EG 9 a bedeutet dies je Stunde
3,12 €.
Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten aufheben
Leisten Teilzeitbeschäftigte Mehrarbeit, so erhalten sie bis zur Vollarbeitszeit
von 38,5 bzw. 40 Stunden keine Überstundenzuschläge. Diese Benachteiligung soll aufgehoben werden.
Überstunden müssen teurer werden
Der Überstundenberg wird immer größer. Arbeitgeber erklären, dies sei billiger als Neueinstellungen. Für die Beschäftigten ist dies jedoch eine Verlängerung der Arbeitszeit, die belastet.
Werden diese Überstunden teurer, lohnen sich Neueinstellungen, die das vorhandene Personal entlasten.
Dazu muss auch eine klarere tarifliche Definition des Überstundenbegriffs formuliert werden.
Entlastung durch bezahlte Pausenzeiten im Wechselschichtdienst
Im Gegensatz zu allen anderen Betrieben des öffentlichen Dienstes werden im Krankenhaus und in Pflegeeinrichtungen die Pausen im Wechselschichtdienst nicht als Arbeitszeit bewertet. Würde hier eine tarifliche Gleichstellung stattfinden und diese Zeit als freie Tage gewährt, bedeutet dies bei einer 38,5-Stunden-Woche 14,93 freie Tage, bei einer 40-Stunden-Woche 14,37
freie Tage pro Jahr zusätzlich. Dies gilt auch für den Nachtdienst.
Bereitschaftdienste: Zusatzurlaub, Wechselschicht-/Schichtzulage und Erhöhung der Stundenentgelte
Für den Erhalt von Zusatzurlaub werden Nachtarbeitsstunden im Bereitschaftsdienst nicht eingerechnet. Auch im Bereitschaftsdienst ist Nachtarbeit eine Belastung.
Dies gilt auch für den Erhalt der Wechselschicht-/Schichtzulage.
Mit der Tariferhöhung 2008 / 2009 wurden die Stundenentgelte im Bereitschaftsdienst nicht erhöht. Hier gibt es Nachholbedarf.
http://www.verdi.de/koeln/tarifause...2010/data/0337_03_TarifinfoKH_Nr1_A5_V3-2.pdf