Ich hoffe ich bin hier richtig. Soweit ich weiß, müssen Patientenakten 10 Jahre aufbewahrt werden und können dann vernichtet werden. Nun hat mich jemand nach der Gesetzesgrundlage gefragt wo das denn bitte stände. ?? Ich weiß es leider nicht, aber ich abe es so gelernt.
Vielleicht könnt ihr mir ja weiter helfen.
Vielen Dank schonmal im voraus.
Vielleicht könnt ihr mir ja weiter helfen.
Vielen Dank schonmal im voraus.