Patientenverfügung!?

stefan1981

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Krankenpfleger
Ich muss euch mal von einem Erlebnis erzählen was ich vor kurzer Zeit hatte.

Ich arbeitete im Rahmen meiner Ausbildung auf einer inneren Station. Dort gab es eine ältere Dame mit einem Zustand nach einem Apoplex. Sie hatte ihre ganzen willkürlichen Fähigkeiten( essen, sprechen, bewegen, Kommunizieren,...) verloren. Dazu kam dann noch das sie tierische Schmerzen hatte- aufgrund von Dekubitus, Folgen des Apoplex und Kontrakturen!

Nun hatte diese ältere Dame vor 3 Monaten eine aktuelle Patientenverfügung erstellt welche besagt, das wenn sie nicht mehr willkürlich handeln kann
und künstliche Maßnahmen zur Lebenserhaltung nötig seien, dann lehnt sie diese ab.

Nun bekam diese Dame eine PEG , weil sie seit längerer Zeit nicht mehr selber essen konnte.( Um von der paenteralen Ernährung wegzukommen und die Dame in ein Pflegeheim entlassen zu können)

Was meine eigentliche Frage ist...- der Arzt hat gewusst das diese Dame eine Patientenverfügung hat und das sie solche Maßnahmen ablehnt.
Der Arzt hat trotzdem die Tochter gefragt ob ihre Mutter eine Magensonde
bekommen soll. Was die Tochter bejaht hat.

Also ganz einfach ausgedrückt...-" Welchen Wert hat ein Patientenverfügung, wenn sie am Ende nicht berücksichtigt wird?!"

Stefan....
 
Das Problem ist dass es immer noch Menschen gibt, die nicht anerkennen das eine Patientenverfügung eine Willensbekundung ist und das die Nichteinhaltung rechtlich eine Körperverletzung darstellt.

Leider haben trotz Patientenverfügung die Angehörigen immer noch ein Wörtchen mit zu reden. Viele sind halt mit der Situation völlig überfordert und stimmen dann für Maßnahmen, die entgegen der PV sind.

Der Arzt hat es geschickt gemacht und ist fein raus, weil er immer sagen wird, die Tochter hat es doch gewollt.

Es gibt eben noch viel zu tun bis alle Ärzte begriffen haben, eine PV ernst zu nehmen und das Recht des Patienten nicht zu unterlaufen haben.
 
Moin,

ich bin mir beim Mitspracherecht der Angehörigen da nicht so sicher - wenn ich heute, im Vollbesitz meiner Gesundheit, eine Verfügung aufsetze ( mit nem Juristen gemeinsam und als Zeugen ) und morgen Apalliker wäre ( etwas verkürzt der Prozess :) ), dann glaube ich kaum, dass meine Freundin/Eltern viel machen könnten, wenn da explizit drinsteht, dass ich nichts mehr will.

Wichtig ist eine absolut klare Formulierung.

Aber ich denke hier gilt auch - 'Wo kein Kläger...'

Cys

P.S. eine Interessante Seite dazu:


http://www.patientenverfuegung.de/
 
In Extremsituationen kann es passieren und passiert auch oft, dass der Angehörige entgegen der PV eine Entscheidung trifft. Sogar dann wenn vorher darüber gesprochen wurde und der Angehörige die Verfügung unterstützte.
Es kommt sogar auch vor das derjenige, der die Verfügung verfasste, dann doch eine Maßnahme verlangte obwohl er sie vorher ablehnte.

Generell gilt natürlich, dass eine PV rechtlich bindend ist. Nur kommt es letzten Endes auf die Umstände an.
 
hallo....

Traurig aber wahr. Laut meines wissen aus dem Ausbildungszeitraum, ist eine Patientenverfügung (wenn sie aktuell ist) bindend.

Ich denke mal, das viele Ärzte einfach nur Angst haben von den Angehörigen
verklagt zu werden ( wegen unterlassen von nötigen medizinischen Maßnahmen). Vielleicht haben manche Ärzte auch Angst wegen Sterbehilfe verklagt zu werden. Obwohl sie in dem Fall rechtlich nichts zu befürchten haben.

Beim Thema Sterbehilfe will sich wohl niemand die Hände verbrennen....!
Ich hoffe das sich beim Thema Sterbehilfe und Patientenverügung bald was ändert...

mfg Stefan
 
Hallo Leute!

Momentan habe ich bzgl. Patientenverfügung/ Betreuung ein Problem.
Ich betreue auf Station eine Pat., die schon einige Jahre bettlägerig im Pflegeheim lebt und nun mit V.a. Apoplex und Exsikkose bei uns ist. Sie ist nicht mehr kontaktfähig und kann aufgrunddessen nicht mehr essen und trinken, was im Heim wohl recht zeitnah auch nicht mehr möglich war. Somit hat sie jetzt über die Feiertage nur Infusionen bekommen und jetzt soll ihr eine Magensonde gelegt werden.
Nun hat diese Frau eine Verfügung, in der steht, dass sie keine Magensonde möchte, seitdem dies sei nur vorübergehend notwendig und eine Besserung ihres Zustandes sei zu erwarten.
Außerdem hat sie ihre Tochter als Betreuerin, die dies ebenfalls ablehnt (hat sie schon im vorraus angekündigt, für "den Fall der Fälle").

Mein Problem:
Die Verfügung ist zwiespältig formuliert. Lege ich ihr Die MS-handle ich gg. ihrem Willen= Straftat? Tue ich es nicht und ihr Zustand könnte sich evtl. verbessern= Straftat, weil dann hätte sie wohl die MS gewollt?
In wieweit muss die Betreuerin informiert/ integriert sein und darf sie denn eine Entscheidung treffen (Einwilligung/Ablehnung)?

Als ich vom Arzt die Anweisung erhalten habe, habe ich gesagt das ich möchte, dass erst die Betreuerin informiert wird, da ja auch noch diese Verfügung vorliegt und erst dann ihr je nach Entscheidung die MS legen werde.

Ich bin so unsicher! Ich hatte damit noch nie etwas zu tun und wusste nicht, wie ich reagieren / handeln soll! ich bin der Meinung, dass ich gg. den Willen der Pat. gehandelt hätte und durch die zwiespältigkeit der Verfügung die Betreuerin als nächster Ansprechpartner zu fragen ist.

...


Wie hättet ihr euch verhalten? Weiß jemand was über die rechtliche Seite in solchen Fällen?


Viele ratlose Grüße,
silveryshine
 
Hallo,
wenn eine gültige Patientenverfügung vorliegt, sollte nach dieser gehandelt werden.
Also keine Magensonde/PEG

Häufig ist aber die Verfügung nicht korrekt, oder nicht aktuell, dann ist sie leider hinfällig, wenn die Angehörigen etwas anderes wollen.

Guten Rutsch
Narde
 
Moin,
wenn Du die Sonde legst bist du drann! = vorsätzliche Körperverletzung (glaube ich), denn Du hast gegen den Willen des Menschen eine Handlung vorgenommen. Soll doch der Dok. sebst die Handlung vornehmen, Du darfst aber auch nicht assistieren, dann bist Du genauso dran!
Dokumentiere, daß Du diese Handlung abgelehnt hast!!!! Ich würde auch Dich vor das Gericht ziehen udn dann ist Schluß mit dem Beruf und vielleicht noch mehr!!!! Bis jetzt gehen die Deutsch zwar noch nicht so vor aber es wird irgend wann kommen und dann will i9ch da nicht sitzen!

Der Betreuer hat das Sagen, denn er vertritt den Willen des Patienten! Angehörige haben nix zu melden, wenn eine Pat.verfügung vorliegt, bzw. wenn ein Betreuer bestellt ist!!!
Die Pat.-verfügung muß auch nicht erneuert werden, sie ist so lange gültig, bis sie wiederufen wird!!!!!

Dann rutscht mal gut rein!
LG Tobias
 
Tobias schrieb:
Die Pat.-verfügung muß auch nicht erneuert werden, sie ist so lange gültig, bis sie wiederufen wird!!!!!

LG Tobias

Hallo Tobias, soweit ich informiert bin muss sie jährlich erneuert werden und notariell beglaubigt sein.

CU
Narde
 
Hallo Tobias, soweit ich informiert bin muss sie jährlich erneuert werden und notariell beglaubigt sein.

Moin Narde,

da bist Du völlig falsch informiert! :bussis: Die ist immer gültig, bis sie aufgehoben wird und es reicht eine handschriftliche bzw. die mutmaßliche Äußerung!!!
Ich habe im Sept. eine Fortbidung mit dem Koblenzer Rechtsanwalt Robert Rossbruch besucht. Er klärte uns über Patientenverfügungen aus juristischer Sicht auf und schnitt auch das problematische Thema Delegation ärztlicher Tätigkeiten auf. Was meinst Du wie ich gestaunt habe!8O 8O
Wenn Du mal Ihn als Refarendar siehst, gehe hin!!! Das lohnt sich!!! :up:

LG Tobias
 
Hallo Tobias,
du hast recht, ich habe tatsächlich nix über eine "Laufzeit" gefunden.
Ich wundere mich aber immer noch ein bisschen, das Ärzte immer darauf bestehen, dass diese dann nicht mehr gültig ist, wenn diese älter als ein Jahr ist.
Aber ich muss nicht alles verstehen.

Danke
Narde
 

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