Fixierungen von Patienten

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carmen

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22.07.2002
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:D @all,

hab da noch ne Frage.

Wie wird es auf Euren Stat. mit Fixierungen von Pat. gehandhabt?

Wer, wann, auf wessen Initiative, wie oft, wie lange, welche Techniken?


Carmen
 
Hi!

Wir fixieren extremst selten. Kann mich im letzten Jahr nur an zwei Fälle erinnern.
Die Initiative ging eigentlich beide Male vom Arzt aus, weil sie nicht ständig wieder neue Zugänge stechen wollten, die sich die Pat. entfernt haben. Der Arzt muss das auch in die Kurve einschreiben. Fixierung erfolgt bei uns immer nur mit diesen Bändern ums Handgelenk, die am Steckgitter angebracht werden.
Es gibt aber eine neue Verordnung, dass das nur mehr mit Einverständniserklärung mit dem Pat. erfolgen darf (auch die Steckgitter!), das ist aber irgendwie noch sehr schwammig und ich weiss noch nicht wirklich darüber Bescheid.

+lg, david
 
Jede Fixierung und Einschränkung durch Bettgitter/ Schürzen etc. ist nicht zulässig, solange kein Einverständnis vom Patienten oder deren Angehörigen vorhanden ist! Zusätzlich muß der Arzt über die Fixierung informiert sein (kenn ich nur so). Zuletzt auf einer Inneren Station hatten wir gehäuft demente und verwirrte Patienten, die nachts einfach so aktiv sind, daß sie ohne Fixierung aus dem Bett fallen würden. Sie wurden dann mit einem Bauchgurt fixiert, daß hat die meisten dann vor´m "rumturnen" abgehalten. Seitliche Bettgitter werden oft als Schutz verwendet (oft auch auf Wunsch des Patienten, weil er sonst neben einer Wand schläft und diese Sicherheit gewohnt war), wenn Patienten auf die Seite gelagert werden müssen, denn die Betten sind in aller Regel ja nicht übermäßig breit. Außerdem bekamen auch viele Parkinson Patienten Bettgitter, um ihnen Sicherheit zu geben (diese konnten je nach Wunsch jederzeit hoch und runter gelassen werden). Armfixierungen hatten wir seltener, wenn auch nur aus dem Grund, Zugänge (DK, Viggo etc) zu schützen.
 
Hallöchen zusammen,

nun bin ich schon schlauer und danke für Eure Beiträge.
Leider leider kommt es bei uns sehr oft vor, dass ein Pat. oder Patienten fixiert werden müssen.
Dann liegt aber immer Eigen- und/oder Fremdgefährdung vor.
Das eine Fixierung Freiheitsberaubung ist, steht außer Frage.
Bei uns gibt der Arzt die Anordnung dafür schriftl. in die Kurve und schreibt dazu, welche Art der Fixierung und über welchen Zeitraum.
Ein Einverständnis von den Angehörigen wird nur in den seltensten Fällen eingeholt. So ist es auch mit den Bettgittern.
Es ist jedesmal schrecklich, einen Pat. fixieren zu müssen.
Letztens hatten wir einen Pat., der mit dem Rettungswagen eingeliefert wurde mit der Diangnose Alkoholabusus, Z.n. Krampfanfall, Z.b. Delier.
Dieser Pat. war derart im Delierium, dass er 5-Punkt fixiert werden mußte und das auch über 6 Tage.
Dann endlich erholte er sich durch die ärztlichen Behandlungen (Medis i.v. z.B.) und wir konnten ihn endfixieren.
Er war, nachdem er aus dem Delier raus war, ein sehr netter und umgänglicher Pat. aber nicht überangepaßt.


Carmen
 
Huhu !
Wenn Pat. z.B. nach Gefäß-Ops aufstehen wollen, oder durchgängig sind, fixieren wir diese. Mit Hand/Fuß/Bauchgurt. Direkt danach legen wir ein Fixierungsprotokoll an, mit den Pat.daten, Grund , Art und Dauer der Fixierung U.schrift der Pflegeperson und des zust. Arztes.
Gruß Suse
 
Fixierung:

* Mehrere Personen, evtl. pro Extremitäten eine, bringen den Pat. in das Bett, wo er dann mindestens über Kreuz, u.U. an allen vier Extremitäten, evtl.plus Bauchgurt, fixiert wird.

* Größere Zahl von Personen beeinflußt das Verhalten des Pat. u.U. positiv

*Bei der Fixierung Intimsphäre wahren so weit wie möglich

Rechtliche Aspekte:

* Fixierung ist nur nach schriftlicher ärztlicher Anordnung möglich. Ausnahme: sofortige Fixierung, wenn "Gefahr im Verzug ist ", d.h. in Not- bzw. Akutsituationen wenn der Pat. sich selbst oder Mitpat. gefährdet. Schriftliche ANordnung muss unverzüglich nach dem Vorgang eingeholt werden.

* Während der Fixierungszeit mindestens 1/2 stdl. Kontakt/ Kontrolle des Pat. ( Zustand, körperlich und psychisch) und der Fixiergurte (auf Festigkeit und Spielraum für Extremitäten: zu großer Spielraum ------------------>Verletzungsgefahr)

* Präzise Dokumentation über Vorfall und Dauer der Fixierung
 
Hallo ihr Lieben.

Also in meinem letzten Einsatz (Akut-Aufnahme, Krisenintervention) wurde relativ oft fixiert. Es gibt dafür einen "Fixbogen" pro Patient, auf dem schriftlich festgehalten:

- Name und Geburtsdatum sowie Unterbringungsart des Pat.

- Grund der Fixierung

- Art der Fixierung (entw. "nur" Bauchgurt und Hände/Füße oder ggf. zusästzlich Oberschenkel- und Schultergurte)

- wo Pat. fixiert ist (Stuhl oder Bett)

- die Namen und Berufsbezeichnung der Fixierenden (mind. 2 Personen)

-dann hängt daran ein 1/4 Stündlicher Kontrollbogen der von einer Pflegeperson abgezeichnet wird mit Handzeichen

- und zu Guter letzt noch ein Dokumentationsbogen auf dem mind. halbstündlich das Befinden und Verhalten des Pat. dokumentiert wird.

Dieser Fixbogen wird dann vor der Fixierung oder im Notfall später vom diensthabenden Arzt unterzeichnet.

Ach ja, auf diesen Fixbögen ist auch noch festgehalten wie lange der Pat. fixiert ist (Uhrzeit von Fixierung bis 6 Std. später) und es ist die Möglichkeit gegeben die Fixierung schriftlich zu verlängern (darf nur der Arzt).

Außerdem erhält jeder fixierte Pat. nach spätestens 3 Stunden eine Fraxiparin-Spritze sowie eine 1:1 Betreuung, es sei denn diese ist kontrainduziert.

Die Pat. werden meist unfreiwillig fixiert, es gibt auf dieser Station auch eine Borderlinerin die sich ab und zu schon mal freiwillig fixieren läßt, um Schlimmes zu verhindern.

Was für Fixiergurte habt ihr in eurem Krankenhaus eigentlich? Diese ollen Ledergurte?
Auf meiner letzten Station gabs ausschließlich die Segufix-Gurte mit Magnetschloß, diese wurden dann am Bettrahmen (also das Gitter wo die Matratze drauf liegt) festgemacht.

Ein Pat. darf bei uns niemals nur mit einem Bauchgurt fixiert werden, weil die Verletzungs (und Fluchtgefahr) viel zu groß sind.

Ok das wars soweit von mir.

Ironic
 
Hi Ironic !

So einen Bogen finde ich sehr gut !!!
 
Hi!

Mir ist grade ein Gedanke gekommen:
Sind diese "Fixierungsprotokolle" rechtlich haltbar?
Ich weiss eigentlich nicht wirklich in wie weit das alles tatsächlich gedeckt ist.
Ich hab das nur so im Ohr, dass diese "ärztlichen Verordnungen" in der Kurve eigentlich schon unrechtmässig sind und dass ohne richterliche Anordnung eigentlich niemand fixiert (=seiner Freiheit beraubt) werden darf.

Ohne jetzt den rechtlichen Hintergrund zu kennen: Aber kann es sein, dass man sich mit diesen "Protokollen", was ja sehr nach OFFIZIELLEM, rechtmässigen und ordentlichen Papier klingt in einer falschen Sicherheit wiegt? Ja geradezu bereit ist, für dieses mögliche(!) Unrecht einzutreten und es für "richtig" oder "ge-recht" vor sich selbst zu empfinden?
Man hat ja schliesslich das Vertrauen in das darüberstehende System, dass für diese Fälle eben Protokolle herausgibt - das kann ja nicht falsch sein.
Anders gesagt: Sind das eventuell nur haltlose, bürokratische 'Beruhiger' für die Personalpsyche? :?: :?:

+lg, david
mir schwirrt der Kopf ;-)
 
Nunja ich denke, daß man damit doch abgesicherter ist als ohne.
Erstmal muß es ja zu einer Klage kommen. D.h. der Pat. oder die Angehörigen verklagen, den der fixiert hat, wegen Freiheitsberaubung.
Was nicht so oft vorkommen sollte, da die Pat. nach der Fixierung oftmals wieder "normal" sind, und die Fixierung im Nachhinein einsehen. (z.B. Delir)
Wenn nun aber doch jemand klagt, ich es besser schriftlich zu haben, daß Du die Fixierung zu jenem Zeitpunkt aus gewissen Gründen für richtig gehalten hast, als wenn Du garnichts hast, und nur sagen kannst es war so.
Eine Kurve/Akte ist ein offizielles Dokument, und was da drin steht zählt schon was.
Im Unterricht wurde uns das so erklärt, daß eine Fixierung, wie sie oben mehrfach beschrieben wurde, rechtlich o.k. ist.
Aber ich schau nochmal nach.
KAnn dann allerdings nur für Deutschland sprechen.
 
Hi David,

Deine Gedankengäge sind gar nicht so falsch und irrwegig :!:
Denn, wie oft gehen Leute, welche in unserer Branche arbeiten hin und fixieren einen Pat., ohne die rechtlichen Grundlagen dafür zu kennen :?:
Leider sehr Viele :!: :twisted:
Ironic und Ute schrieben ganz richtig und super gut, wie Fixierungsprotokolle geführt werden müssen und was alles drauf stehen muß.
Wie es in Österreich gehandhabt wird, entzieht sich meiner Kenntnis.
Jedes Protokoll, welches angelegt wird ist ein Dokument und wird auch in der Patientenakte abgeaktet.
In der Klinik, wo ich tätig bin (und ich kann ja nur von dort schreiben, wo ich arbeite), gibt es einmal die Akutfixation, zum Anderen die Langzeitfixation.
Bei Akutfixationen genügt auf jeden Fall die ärztliche Anordnung.
Stell Dir mal vor, David, da ist ein Pat. auf Grund seines Krankheits/Verwirrtheitszustandes dermaßen unkolltrollierbar, dass sofort also akut fixiert werden muß.
Bevor man dafür eine richterliche Anordnung hast, ist der Pat. schon wieder entlassen (grob gesagt).
Deswegen heißt das Akutfixation=es muß sofort gehandelt werden. Bei einer Akutfixation sind die Endfixationen häufiger als bei einer Langzeitfixation. Die Fixationsprotokolle müssen derart genau dokumentiert sein, dass wenn ein Streitfall auftritt (z.B. Angehörige reichen Klage bei Gericht ein, weil Pat. fixiert wurde (Akutfixation), dann m u ß in der Akte des Pat. ein lückenlos dokumentiertes Fixierprotokoll zur Beweislage vorliegen, sonst Gute Nacht.
Bei einer Langzeitfixation, welche einer Akutfixation meist voraus geht, m u ß der behandelnde Arzt, sowie absehbar ist, dass eine Akutfixation nicht mehr ausreicht, eine richterliche Anordnung einholen.
Die Personalpsyche wird bei und (Stat.) durch eine oder mehrere zu fixierende Pat. nicht beruhigt sondern mehr belastet.
Gesetz hin, Gesetz her- aber bei Fixierungen bleibt mir doch immer im Hinterkopf, dass ich diesem Menschen seiner Freiheit beraube und er/sie uns ausgeliefert ist. Obwohl der Verstand sagt, dass das jetzt so sein muß, um dem Pat. helfen zu können, doch das Gefühl spricht da ganz andere Bände. :cry1:
Die einzelnen § kann ich Dir auch nicht aufschreiben. Das sind sehr Viele mit verschiedentlichsten Unterpunkten.


Tschüß

Carmen
 
:D :D ...tschuldigung, hab noch was vergessen.
Wegen den Fixiermaterielen.
Dafür verwenden wir auch die Segufix-Gurte.
Bei Fixationen an Hand und Fußgelenken legen wir unter die Gürte noch einen Waschlappen oder anderes, weiches Polstermateriel, damit ein event. Wundscheuern bei Bewegungen des Pat. vermieden wird.

Da kommt mir doch eine Frage in den Kopf :?:
WIE fixiert Ihr :?:
1 Punkt (wo) :?:
2 Punkt (wo) :?: u. s. w.

Das wär für mich echt interessant, weil leider recht viele Mitarbeiter in verschiedentlichen anderen Einrichtung fixieren, wie sich das gerade denken, ohne nachzudenken :twisted:


Einen schönen Tag an @all

Carmen
 
fixieren, aber WIE??

Hallo an Alle!
Das Thema Fixierung ist ja schon älter, aber trotzdem brauche ich mal ganz aktuell eure Hilfe!

Wie fixiert ihr Patienten? Die Frage zielt auf die Technik ab!
Also z.B. nur Bauchgurt, 2-Punkt, 3-Punkt, diagonal...u.s.w.
Welche Richtlinien, Verordnungen und sonstige Quellen gibt es?

Momentan kämpfe ich auf Station mit diversen Praktiken meiner Kollegen!
Während meiner Ausbildung habe ich gelernt mind. diagonal zu fixieren, um ein
Herauswinden des Patienten aus dem Bauchgurt zu verhindern! Viele Schwestern
sehen in der Fixierung aber eher ein "ruhig stellen" als den Patienten zu sichern.
Das ist erstmal kein Widerspruch, aber auf einer neuro-reha Station mit
vielen "Hemi" Patienten bedeutet diagonale Fixierung: die Fixierung einer "Hemi" Extremität.
Konfliktaussage: "Das Bein/der Arm ist doch eh gelähmt, da muß ich doch nicht noch fixieren!!!"
Ihr versteht hoffentlich meinen Ansatz!

MfG Rebel
 
carmen schrieb:
:D :D ...tschuldigung, hab noch was vergessen.
Wegen den Fixiermaterielen.
Dafür verwenden wir auch die Segufix-Gurte.
Bei Fixationen an Hand und Fußgelenken legen wir unter die Gürte noch einen Waschlappen oder anderes, weiches Polstermateriel, damit ein event. Wundscheuern bei Bewegungen des Pat. vermieden wird.

Da kommt mir doch eine Frage in den Kopf :?:
WIE fixiert Ihr :?:
1 Punkt (wo) :?:
2 Punkt (wo) :?: u. s. w.

Das wär für mich echt interessant, weil leider recht viele Mitarbeiter in verschiedentlichen anderen Einrichtung fixieren, wie sich das gerade denken, ohne nachzudenken :twisted:


Einen schönen Tag an @all

Carmen

hallo carmen
ich arbeite in der akutaufnahme in der psychiatrie

bei uns wird leider fast täglich fixiert.
diese pat liegen in einem beobachtungs zimmer

wir fixieren in je nach zustand, bzw einschätzung vom pat.
der eine wird voll und der andere wird diagonal fixiert.

die volle fixierung beinhaltet bauchgurt, zwei handfixe, zwei fußfixe mit fußschiene.
mit weichen matrialien können wir leider nicht arbeiten weil es in der vergangenheit schwierigkeiten gab, da haben die pat zb. den waschlappen rausgeholt und die hand oder fuß gelöst.
das stellt ein sicherheits risiko dar für pat.

die hand bzw fuß fixe sollten so eng angeschnallt werden das mindestens noch ein finger durch die fixierung passt. beim bauchgurt soll noch eine hand reinpassen.

desweiteren hat man die möglichkeit bei sehr unruhigen pat. hosenträger gurte anzubringen.

und man hat noch die möglichkeit von obrschenkel gurte.


ich persönlich empfinde eine fixierung als ein schreckliches ereigniss. daher versuche ich diese so lange wie möglich zu umgehen.

was ich noch für wichtig halte ist eine medikamentöse behandlung von akut fixierten pat.
 
Hallo Carmen,
ich arbeite auf einer Sucht-Aufnahmestation, Fixierungen sind bei uns zwar nicht an der Tagesanordnung aber doch immer wieder mal nötig.
Bei Akut-Fixierungen fixieren wir grundsätzlich zunächst 5-Punkt.
Bei Fixierungen zur Gefahrenvermeidung ( Sturzgefahr bei Alkoholintoxikation, oder Delir ) reicht dann oft die 3-Punkt-Fixierung, diagonal Hand und Fuß und der Bauchgurt. Allerdings ist bei der 3-Punkt-Fixierung bei uns die Benutzung von Bettgittern vorgeschrieben.

Gruß martina44
 
Also bei uns in Hessen ist es Vorschrift das, wenn eine Fixierung notwendig wird, eine sogenannte 5Punkt Fixierung zu machen, "darunter" geht eigentlich nicht bzw. ist meines Erachtens nach diversen Todesfällen bei nicht ausreichend fixierten Patienten (2 - 3 Punkt usw.) nach dem Gesetz verboten.

Wenn etwas passiert und die Anordnung nicht bzw. nicht ausreichend umgesetzt worden ist dann werden wohl verantwortliche nen Schuldigen brauchen.

Ich pers. sehe es so, das es eben nur im Notfall notwendig ist jemanden fixieren zu müssen, somit erübrigt sich die Sache mit einer "nicht so engen Fixierung" bzw. "lockeren" usw. Das birgt nur diverse Gefahren durch falsche Sicherheit usw. bzw. der Patient hat soviel Spielraum das er aus dem Bett rutschen/fallen könnte und dabei sind eben schon Patieten stranguliert worden.

Diese Fixierungen wegen Personalmangel etc. sind ohne wenn und aber zu verweigern bzw. nicht durchzuführen, Basta.
 
Mir ist nicht ganz klar wie einzelne hier die rechtliche Situation der Fixierung einschätzen. Eine Fixierung MUSS vom Arzt angeordnet werden, bei Gefahr im Verzug fixiert PP und informiert unmittelbar danach den Arzt welcher die Fixierung anordnet und auf dem Fixierprotokoll Art und Dauer der Fixierung notiert. Ein Protokoll ist Vorschrift und es wird u.U. von der aufsichtsführenden Behörde geprüft ob diese korrekt geführt werden.
Soweit mir bekannt ist müssen Fixierungen die länger als 24 Stunden dauern und ohne Einverständnis des Patienten geschehen vom zuständigem Gericht genehmigt werden. Ich denke aber das dies auf psychiatrischen Stationen
auf jeden Fall sofort geklärt wird.
Unklarer erscheint es mir auf somatischen Stationen, bei diesen sogenannten
Pflegefixierungen, den Kollegen scheint oft nicht bewusst zu sein das schon Bettgitter , ein Tablettbrett am Rollstuhl oder diese kleinen Klettriemen schon eine Fixierung sind. Den Ärzten anscheinend noch weniger , ich höre oft das diese sich weigern dies auch nur zu dokumentieren.
Ach ja , bei uns im Haus gibt eine Arbeitsanweisung Fixierung, dort sind alle rechtlich relevanten Vorgehensweisen und die Durchführung der Fixierung aufgeführt.Das ist für neue Mitarbeiter und Schüler hilfreich und den "Alten " gibt es Sicherheit.

Gruß Bette
 
Das steht zum Thema Qualitätskriterien der Fixierung auf der Homepage der Firma Segufix :

[FONT=trebuchet ms, arial, helvetica][/FONT]
Leitlinie der Psychiatrischen Universitätsklinik Heidelberg
Fixierung eines Patienten, NotfallStrukturkriterien:1.Ein Gesetzestext, die Fixierung betreffend, ist auf den Stationen hinterlegt, und allen, die mit Fixierung arbeiten, bekannt.2.Die Indikation, Durchführung und Dokumentationspflicht ist dem Arzt und den Pflegenden bekannt.3.Das klinikeinheitliche Dokumentationsblatt für die Fixierung ist vorhanden.4.Der Umgang mit den Fixiergurten (SEGUFIX-SYSTEM) ist bekannt und erprobt.5.Das Fixier-Set (SEGUFIX) ist vollständig und wird laufend auf Vollständigkeit überprüft.6.Die Eigengefährdung für den Patienten ist gegeben. Die Gefährdung von Mitpatienten und Personal ist sichtbar.7.Eine Absprache im Team über die Notwendigkeit und Rechtfertigung der Zwangsmaßnahme findet statt.8.Alternativen, die dem Patienten helfen können, sich zu beruhigen, sind erschöpft (reizarme Umgebung, Gespräch, Einzelbetreuung, freiwillige Medikamenteneinnahme).
9.Dem Team ist bekannt, dass jede Zwangsmaßnahme die Zusammenarbeit mit dem Patienten beeinträchtigen kann.10.Die verantwortliche Pflegekraft wählt auf Grund ihrer Beobachtung und Erfahrung ausreichend Personal aus, um unnötige Gewalt zu vermeiden. Ggf. werden Mitarbeiter von anderen Stationen gerufen.11.Bei Patientinnen ist eine weibliche Pflegekraft anwesend.12.Die Fixierung findet unter Wahrung der Intimsphäre und der Würde des Patienten statt.13.Das Zimmer wird festgelegt, evtl. ein Einzelzimmer oder ein Platz bestimmt, an dem der Patient vor Mitpatienten und Besuchern "geschützt" ist.14.Das Bett steht frei im Raum und ist mit dem vollständigen SEGUFIX-System vorbereitet. Die Größe der Gurte ist bedacht, wird individuell auf den Patienten abgestimmt.15.Die Pflegekraft weiß um die Verletzungsgefahr durch Gegenstände. Alle nicht benötigten und möglicherweise gefährliche Gegenstände werden entfernt, sind nicht für den Patienten erreichbar. Brillen Schmuck (bei Personal) sind abzulegen um Verletzungen zu vermeiden.Prozesskriterien:1.Der Arzt hat den Patienten gesehen.2.Der Arzt dokumentiert die Situation, die zu Fixierung führt und ordnet die Fixierung an. Die Art der Fixierung (z. B. 3-Punkt, 5-Punkt) ist vom Arzt festzulegen, ebenso die Zeitangabe zu dokumentieren.3.Der Patient wird über die Maßnahme informiert.
Das Teammitglied mit dem besten Kontakt zum Patienten führt das Gespräch. Der Patient wird aufgefordert, seine eventuell beengende Kleidung oder die, welche die Fixierung behindern könnte, auszuziehen.
Gefahrenbereitende Gegenstände wie Feuerzeug, Tücher, Gürtel etc. werden entfernt.
Schmuck, Brillen, Prothesen, Uhren werden abgelegt, ggf. wird dies von den Mitarbeitern vollzogen.
4.Die Fixierung findet unter Wahrung der Würde des Patienten statt, soweit dies möglich ist. Unnötige Gewalt wird vermieden.5.Eine Pflegekraft ist im Zimmer stets anwesend (Sitzwache).6.Die anwesende Pflegekraft trägt Sorge für die Erfüllung der Bedürfnisse des Patienten, soweit das möglich ist. (Essen, Trinken, Hygiene usw.)7.Die anwesende Pflegekraft verhindert eine zusätzliche Isolierung des Patienten.8.Sie beobachtet den Patienten, um Gefahren abzuwenden oder zu verhindern. Sie überprüft die Fixierung. Dazu gehören: Magnetknöpfe, richtiger Sitz der Gurte, Druckstellen, Gegenzug, Verletzungsgefahr.9.Sie überprüft regelmäßig die Vitalzeichen.10.Die Überprüfung der Vitalzeichen, ggf. die Flüssigkeitsbilanz wird dokumentiert.11.Die Pflegekraft gibt Informationen über den "Zustand" des Patienten an den Arzt weiter.12.Sie trägt dem Arzt im laufenden Prozess die Verantwortung über den Verlauf und Verbleib der Fixierung (Lösen oder Beibehaltung der Fixierung). Die Handlung wird dokumentiert.13.Sie reflektiert ihre Gefühle im Hinblick auf die Zwangsmaßnahme.14.Sie gibt dem Patienten immer die Möglichkeit, über die Zwangsmaßnahme zu sprechen.Ergebniskriterien:1.Jede Pflegekraft kennt die Gesetzestexte in Bezug auf die Fixierung.
Der Beschluss zur Fixierung ist im multidisziplinären Team gefasst worden.
2.Die Fixierung des Patienten ist korrekt, unter Berücksichtigung der zuvor beschriebenen Kriterien durchgeführt worden.3.Die Würde des Patienten ist, soweit es im Rahmen der Maßnahmen möglich war, gewährt worden.4.Die Überwachung des Patienten war gewährleistet. Die Vitalzeichen wurden regelmäßig erhoben.5.Die Dokumentation ist in allen Punkten erfolgt.6.Die Eigengefährdung des Patienten ist ausgeschlossen worden.
Eine Fremdgefährdung durch den Patienten ist verhindert worden.
7.Dem Patienten ist die Möglichkeit gegeben worden, über sein Erleben während der Fixierung zu sprechen.8.Die Reflexion der Fixierung hat im Team stattgefunden.Beachte: Nach dem Grundgesetz ist die Freiheit des Menschen unverletzlich.
Grundgesetz Artikel 1 (Art. 1 GG)
Grundgesetz Artikel 2, Absatz 2 (Art. 2, Abs. 2 GG)
Dieses Recht darf nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes beschränkt werden.
(Art. 104 GG)

Beschränkungen sind geregelt in:
Unterbringungsgesetz – UBG Baden-Württemberg 1992
Betreuungsrecht
Rechtfertigender Notstand, §34 Strafgesetzbuch (StGB)
Behandlungsvereinbarung – diese setzt voraus, dass der Patient in die Maßnahme einwilligen kann.
Jede Fixierung ist für den Patienten ein schwerwiegender Eingriff in seine Würde.
Der Einsatz von Schutzmaßnahmen ist immer ein Eingriff in die Freiheitsrechte eines Patienten.
Die fortlaufende, intensive Abstimmung innerhalb des multiprofessionellen Teams hat zu erfolgen.
Literaturangaben zu Thema sind bei den IPBs zu erfragen.
Der Standard wurde erarbeitet von der Standardgruppe der Klinik und ist urheberrechtlich geschützt. Er dient zum internen Gebrauch.

Zum Vorwort zu den Qualitätsstandards / Pflegestandards des Uni-Klinikums Heidelberg
 
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Hallo,

leider ist es durch die Reduzierung von Pflegepersonal oft nicht mehr möglich eine Sitzwache für den fixierten Patienten abzustellen.

Auf unseren geschlossenen Akutaufnahmen wird ein ständiger Sichtkontakt als ausreichend gesehen.

Siehe dazu auch die Leitlinie aus Rheinlandpfalz



Liebe Grüße

Brady
 

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Hallo Ihr Lieben!

Ich arbeite auf einer sozialpsychiarischen Sektorstation, auf der es auch zu Fixierungen kommen kann.

Sollte eine Fixierung nötig sein, so wird ein PsychKg eingeleitet um eine rechtliche Grundlage zu schaffen.
Ohne rechtliche Grundlage, also nur auf ärztliche Anordnung würd ich niemanden fixieren. ( Ich weiss natürlich auch das dies in somatischen Häusern so gut wie gar nicht passiert, dass ein Beschluss eingeleitet wird :wink1: )

Vorgehensweise hängt von dem Patienten ab.....
1. Pat. ist aktuell gewalttätig, dann wird der Alarm ausgelöst und der Pat. wird möglichst ohne schaden anzurichten und Schaden zugefügt zu bekommen fixiert. und dann auch so wie man ihn grad zu packen bekommt......
2. Es ist Gefahr in verzug..... dann werden von den anderen Stationen Kollegen dazugeholt (ohne Alarm, da ein "Zugriff" geplant wird) .Es wird festgelegt welcher Kollege welche Extremität festhält, ein weiterer wird ggfs. für den Kopf benötigt und einer der um das Bett herum geht um die Extremitäten zu fixieren.

Wir arbeiten auch mit dem System von Segufix....

In den meistern Fällen werden die Pat. erst 5- Punkt fixiert, dies dann auch in der akut Sit. stramm, dann werden die Gurte langsam gelockert und dann folgt die 3-Punkt Fixierung, wobei diese nur diagonal erfolgen darf , nie zwei Extremitäten von der gleichen Körperseite defixieren!!!ERHÖHTE VERLETZUNGSGEFAHR!!
Der Patient erhält eine Sitzwache und alle 2 Stunden wird ärztlich die Notwendigkeit der Fixierung überprüft....
Hoffe meine Schilderung war jetzt nicht zu verwirrend! :gruebel:
Lieben Gruss
 
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