Strahlenschutz für Patienten

Advantix

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Hi,
würde gerne wissen wie ihr die Patienten vor Röntgen-Strahlen schützt und wer geschützt wird. Habe mir jetzt sagen lassen das der Hoden Schutz (Hodenbecher) nicht so gut sei und das diese Methode die Strahlen bündelt:-? . Manche vertreten auch die Meinung, dass es gar nicht so schlimm sei die Patienten gar nicht zu schützen:gruebel:. Wie wird das bei euch im OP gemacht?
LG
 
Ich kann nur sagen das bei uns im OP der Patient nicht extra geschützt wird!
Über Sinn und Unsinn, bzw. neue Erkenntnisse weiß ich leider nichts.
 
Hallo!

Ich habe einmal eine Patientin zum Röntgen gefahren, da der Zivi ausgefallen war (autom. übernehmen wir diesen Part dann).
Zusätzlich half ich der Patientin die Kleidung abzulegen und am Röntgengerät (an den Haltegriffen) sich festzuhalten (Thoraxaufnahme). Sie konnte wenige Minuten stehen, was normal war, somit entfernte ich mich mit der Röntgenfachkraft!!!
Diese machte nicht die "Schutztür" zu und die Patientin erhielt keine Bleischürze, nix. Als ich die Röntgenfachkraft darauf ansprach, schmunzelte diese und sagte: "ab 67 Jahren wird kein Schutz mehr benötigt".
Ich fand das absolut nicht in Ordnung. Für mich sind Röntgenstrahlen egal in welchem Alter man ist, schädlich!!!! Es geht ja nicht nur um den Geschlechtsschutz, man kann auch Tumore, etc. ... haben wo Röntgenstrahlen nicht gerade förderlich sind. "Na, dann freue ich mich auf mein strahlendes 67iges Lebensjahr!!!!!!!!!"
Was meint ihr dazu?:gruebel:
 
Die Angst vor Röntgenstrahlenbelastung, wie sie der Patient erfährt, ist absolut übertrieben.
Die natürliche Strahlung (extraterrestisch u. terrestisch), Inhalation und Verzehr radioaktiver Substanzen macht den Großteil der Strahlenexposition aus.
 
Strahlenschutz für Patienten im OP

moin moin,

sorry leute, aber das hier ist schon hart.
jeder patient (und natürlich personal) muß vor direkter röntgenstrahlung bzw streustrahlung im op so gut es geht geschützt werden.

lernt man auch schon im strahlenschutzkurs (nach strahlenschutzverordnung StSchV §23, §24 ), ohne den KEINER z.b. einen bildwandler / fahrbares röntgengerät auslösen darf, bzw. in den vorgeschriebenen jährlichen strahlenschutzbelehrungen (belehrung nach §36 RÖV).

selbst an den bv`s der neuesten generation die weit weniger strahlenbelastung produzieren hat man den kontrollbereich von 2,50 meter auf 4 meter erhöht.

fragt euren strahlenschutzbeauftragen im haus, den es ebenfalls geben muß.

lg
thommes


http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/r_v_1987/gesamt.pdf
 
Hallo!
Bei uns ist es nämlich ähnlich. Jüngere Patienten werden, wenn es möglich ist, geschützt und ältere Personen erhalten keinen Schutz. Welche Möglichkeiten kennt ihr denn einen Patienten zu schützen, außer mit der Röntgen-Schürze?
 
hallo
dank an "thommes" das er diesen thread schon mal wieder "gerade gerückt" hat:
wir schützen unsere patienten nicht ! das kann doch nicht wahr sein. :schraube:

Strahlenschutz ist : Patientenschutz & Arbeitsschutz

Spätfolgen sind an Händen, Augen, Knochenmark und dem blutbildenden System bekannt

Durch den BV ergeben sich mehrere Probleme:
Abstandsproblem
Problem des Nutzstrahlbündels
Problem der Leckstrahlung
Problem der Streustrahlung
Problem der Dicke des Objektes
Nutzstrahlung

Praktische Gesichtspunkte:
Schutz der weiblichen Leibesfrucht
Strahlennachweisheft
überflüssige Röntgenuntersuchungen / Notwendigkeit
möglichst unmittelbare Nähe des Objektes zum Bildverstärker
BV mit automatische Dosisleistungsregelung
BV mit möglichst kleiner Blende einstellen
Anzahl der Aufnahmen auf ein Minimum beschränken
__________________________________________

Die 3 A des Strahlenschutzes
Abstand
Abschirmung
Aufenthalt

Nutzstrahlung = hohe Primärstrahlungsexposition
Streustrahlung = Sekundärstrahlung
Leckstrahlung = Gehäusedurchlassstrahlung

Streustrahlung
Patientenbelastung
Personalbelastung
verschlechterte Bildqualität

Verringerung der Strahlung durch
Einblendung (Patienten-, Personalschutz, Bildqualität) – super wichtig gerade bei Kindern
Raster (Bildqualität)
Kompression (Patienten-, Personalschutz, Bildqualität) – Mammografie
Schutzkleidung Bleischürze (0,35mm Pb)[FONT=&quot]
[/FONT]


Mehr Infos bei : http://www.hdt-essen.de/htd/aktuell/strahlenschutz_down_1.html

Jetzt noch eine Liste, welche Patientenschutzmittel zu verwenden sind :

Anlage III
Erforderliche Patientenschutzmittel bei Röntgeneinrichtungen
zur Untersuchung von Menschen

Anzuwendende Norm: DIN EN 61331-3

Mammographie:Gonadenschutzschürze

Urologie: Hodenkapsel (umschließend), mehrere Größen,
Gonadenschutz

Reihenuntersuchungen, Thoraxaufnahmen: Gonadenschutzschürze oder Abschirmung
am Gerät

Pädiatrie:
- Hodenkapsel (umschließend), mehrere Größen,
- Ovarienabdeckungen,
- Gonadenschutzschürze, mehrere Größen,
- Bleigummiabdeckungen in mehreren Größen für an das
Nutzstrahlenfeld angrenzende Körperbereiche

Chirurgie, Orthopädie:
- Gonadenschutzschürze, mehrere Größen,
- Hodenkapsel (umschließend), mehrere
Größen,
- Ovarienabdeckungen,
- Patientenschutzschürzen,
- Bleigummiabdeckungen in mehreren Größen
Computertomographie:
- Hodenkapsel (umschließend), mehrere
Größen

Vielleicht ist jetzt einiges deutlicher und ich hoffe ihr "brennt" nicht weiter wild drauf los. :daumen:

p.s. Eine Hodenkapsel bündelt die Strahlen nicht ! :angryfire:
 
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Also da bin ich sprachlos...

Es kann doch gar nicht sein, dass es in der zivilisierten Welt Kliniken gibt, die keinen Schutz vor Röntgenstrahlen betreiben! :gruebel:


Jeder Patient hat ein Recht auf Strahlenschutz, egal ob er die Folgen noch erleben wird oder nicht. :up:

Patienten, bei denen geröntgt werden soll, bekommen einen Röntgenschutz untergelegt. (beim BV kommt die Strahlung von unten)

Kopfzerbrechen bereitet uns noch eine brauchbare Lösung des Strahlenproblems in der Unfallchirurgie, da dort oft durchgeschwenkt wird, und die Strahlung dann von der Seite kommt.

Bisher legen wir da noch eine zusätzliche Schürze über den Patienten.

Nun überlegen wir, ob wir nicht eine lange Röntgenmatte bestellen sollen, die anfangs quer unter den Patienten gelegt wird und anschliessend über dem Patienten zugeklappt wird.

Vielleicht hat jemand Erfahrungswerte für die Unfallchirurgie. Stören Hodenkapseln beim Röngten der Hüfte ?

Was macht ihr beim Becken? Gibt es irgendwelche brauchbaren Patientenschützer, die das Bild nicht stören?
 
Die Frage ist seit über einem Jahr noch offen?

Vielleicht hat jemand Erfahrungswerte für die Unfallchirurgie. Stören Hodenkapseln beim Röngten der Hüfte ?
Kommt darauf an.
Bei einer Hüfte ap oder Lauenstein stören weder Gonadenkapseln noch eine Bleigummiabdeckung.
Bei einer axialen Hüfte dagegen habe ich noch keine Gonadenabdeckung gesehen die brauchbar wäre.
Da man quasi schräg von innen nach aussen durch den Oberschenkel röntgt ist alles irgendwie im Wege.

Was macht ihr beim Becken? Gibt es irgendwelche brauchbaren Patientenschützer, die das Bild nicht stören?
Bei Männern bietet sich eine ordenlich gelegte Gonadenkapsel an oder eben eine andere Bleigummiabdeckung mit vernünftigen PbGW.
Bei Frauen wird es komplizierter.
Bei konventionellem Röntgen sollte eine Ovarienabdeckung (sog. Schmetterling) verwendet werden. Wird der aber nicht richtig gelegt (deckt z.B. ein Stück der Symphyse ab oder eines anderen relevanten Beckenteils) wird schnell eine Wiederholungaufnahme nötig. Damit ist der Schutzeffekt also so gut wie aufgehoben -> doppelte Strahlenbelastung trotz Schmetterling!
Meine Aussage hier gilt aber nur fürs Röntgen in der Abteilung.
Wie das in OPs gehandhabt wird weiß ich nicht. Ich bezweifle aber das da überhaupt ein Gonadenschutz gelegt wird, wenn "da unten" rumgeschraubt wird. ;)
 
Medizin_mann, dem ist wohl Nichts mehr hinzu zu fügen.

Einige Ausnahmen gibt es im Röntgen, wie in jedem Bereich allerdings doch:

Sollte ein Verdacht auf eine Steißbein- oder LWS-Fraktur (L5/S1-Fraktur) bestehen, kann ich natürlich nicht gerade diesen Bereich abdecken, wo ich die Fraktur vermute.
Dies gilt auch bei einer Beckenübersicht mit V.a. Fraktur, ABER dann muß ich auf dem Röntgenbild auch vermerken, daß dies z.B. eine Erstaufnahme dieser Art ist und nicht grundsätzlich so gehandhabt wird.
Das Alter des Pat. ist egal, außer unter 13 Jahren, da brauche ich zusätzlich nen Filter am Gerät, was auch im Rö-Buch dokumentiert ist.

Im OP mit BV muß der Strahlenschutz unter dem Patienten liegen (Strahlung kommt hier ja von unten) und jeder Mitarbeiter im OP braucht ine Rö-Plakette und eine passende Strahlenschürze (bestenfalls mit Halsschutz für die Schilddrüse).

Es gibt für den Röntgenbereich eigene Gesetze und Regelungen, die man befolgen muß. Alles andere wäre grob fahrlässig.
Meistens kommen Fehler vor, wenn das Personal keinen Strahenschutzkurs absolviert hat und trotzdem im OP dem BV bedienen muß.

Schwester Sonja
 
"ab 67 Jahren wird kein Schutz mehr benötigt".
Ich fand das absolut nicht in Ordnung.

Es ist eben immer die Frage ob und was passieren kann.
Wenn die Familienplanung unwiederbringlich abgeschlossen ist, dann kann durch einer Betrahlung höchstens noch Krebs entstehen, aber eben kein durch die Folgen der Bestrahlung (Röntgen/CT) geschädigtes Kind mehr zur Welt kommen.

Tumore brauchen eine gewisse Zeit von der 1.Mutation bis sie den Betroffenen beeinträchtigen bzw. töten. Wenn nun die Lebenserwartung des Patienten geringer ist als jene Zeitspanne, oder der Patient ohne die Bestrahlung wahrscheinlich früher sterben würde als durch ihre möglichen Folgen, dann wird die Abwägung sicher zugusten der Methode ausfallen.

Anders sollte es bei Personen aussehen deren Familienplanung noch nicht abgeschlossen ist. Die Strahlenbelastung einer CT-Aufnahme liegt typischerweise zwischen 3 und 16mSV (Quelle:CT mit Doppel-Röhre: schneller, schärfer - und die Strahlendosis sinkt). 3mSV ist der Wert den ein durchschnittlicher Bundesbürger durch natürliche Strahlenbelastung, also ohne Röntgen, Flugzeugbenutzung, Bergsteigen o.Ä. abbekommt. Angenommen bei einer kleinen CT, von 10Minuten Dauern, werden 10% des Körpers bestrahlt und es kommen so weitere 3mSV hinzu, dann bedeutet dies:
Natürliche Dosisleistung 0,3mSV/a~0,3mSV/525600Minuten~0,00000057mSV/Minute
CT Dosisleistung
3mSV/10Minuten=0,3mSV/Minute~525600*Natürliche Dosisleistung

Diesen Wert sollte man m.E. KEINESFALLS verniedlichen, sondern CT m.M. nach nur einsetzen wenn Kernspin ausscheidet, oder die möglichen Spätfolgen einer CT keine Rolle mehr spielen. Sei es altersbedingt, oder weil der Patient ohne CT eine sehr viel geringere Überlebenschance hätte.

LG, Tom

p.s. moderne CT-Geräte sind oft schon nach ~10Sekunden fertig, nicht erst nach ~10Minuten, aber auf die Dosis hat dies keinen großen Einfluß.
 
Bezieht sich auf die Aussage der Verharmlosung und dem Vergleich Privater Dosis zur Dienstlich erfolgten Dosis !
Das ist der größte Quatsch den ich als Strahlenschutzbeauftragter seit langem gelesen habe. Die Privatlebenbestrahlung wird nicht gesetzlich erfasst und summiert sich natürlich mit der erfassten dienstlichen, die in mehreren Grössenordnungen selbst für den Pfleger oder Artzt grösser sein kann als was man privat durch Weltallbestrahlung oder die Aufnahme durch Nahrungsmittel in einem Jahr mitbekommen wird. Das kann bei radiologisch überwachten Operationen/Durchleuchten oder nach Gabe von Rad. Kontrastmitteln schon sehr schnell geschehen. Wenn man bedenkt, das je nach Energie der Strahlung etwa 1cm Blei nötig ist um die Hälfte der Strahlung vom Patienten oder dem eigenen Körper fernzuhalten, leuchtet einem wohl jetzt ein, wieviel eine Bleischürtze die Durchdringung der Strahlung entgegenwirkt. Die Gefahr ist aber für die Personen allgemein nicht die Haut oder Knochenbestrahlung, sondern die Bestrahlung der Weichteile/Keimdrüsen/Darm und der inneren Organe die man möglichst für alle Beteiligten so gering wie möglich halten sollte.Ob durch direkte Bestrahlung oder Streustrahlung spielt hierbei keine Rolle.
 
Bezieht sich auf die Aussage der Verharmlosung und dem Vergleich Privater Dosis zur Dienstlich erfolgten Dosis !
Das ist der größte Quatsch den ich als Strahlenschutzbeauftragter seit langem gelesen habe. Die Privatlebenbestrahlung wird nicht gesetzlich erfasst und summiert sich natürlich mit der erfassten dienstlichen, die in mehreren Grössenordnungen selbst für den Pfleger oder Artzt grösser sein kann als was man privat durch Weltallbestrahlung oder die Aufnahme durch Nahrungsmittel in einem Jahr mitbekommen wird. Das kann bei radiologisch überwachten Operationen/Durchleuchten oder nach Gabe von Rad. Kontrastmitteln schon sehr schnell geschehen. Wenn man bedenkt, das je nach Energie der Strahlung etwa 1cm Blei nötig ist um die Hälfte der Strahlung vom Patienten oder dem eigenen Körper fernzuhalten, leuchtet einem wohl jetzt ein, wieviel eine Bleischürtze die Durchdringung der Strahlung entgegenwirkt. Die Gefahr ist aber für die Personen allgemein nicht die Haut oder Knochenbestrahlung, sondern die Bestrahlung der Weichteile/Keimdrüsen/Darm und der inneren Organe die man möglichst für alle Beteiligten so gering wie möglich halten sollte.Ob durch direkte Bestrahlung oder Streustrahlung spielt hierbei keine Rolle.

Du hast schon bemerkt, dass der Beitrag zwei Jahre auf dem Buckel hat???

;-)

Matras
 

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